Rechtliche Lage bei Privatverkauf über ebaykleinanzeigen?

Hallo,

ich habe habe vor ein paar Wochen ein Buch über ebay-kleinanzeigen verkauft.

Da ich mich zum Zeitpunkt des "Verkaufsabschluss" im Ausland aufgehalten habe, habe ich dem Interessenten zugesichert, das Buch loszuschicken, sobald ich über Weihnachten wieder in Deutschland bin. Das habe ich auch getan. Leider konnte der Käufer vom Paketdienst (Hermes) mehrfach nicht angetroffen werden, obwohl ich den Sendungsverfolgungslink mitgeteilt habe, der auch die Möglichkeit aufwies das Paket an einen Paketshop/Ablageort umleiten zu lassen.

Nun geht das Paket aber vermutlich an meine deutsche Absendeadresse zurück. Ich bin allerdings wieder zwischenzeitlich im Ausland und habe keine Möglichkeit die Rücksendung anzunehmen und gegebenfalls erneut loszuschicken.

Der Käufer auf ebay bedauert, dass er mehrfach nicht zum angekündigten Zeitpunkt der Zustellung anwesend war, möchte aber nun den Kaufbetrag zurückerstattet bekommen.

Wie sieht es rechtlich aus bei diesem Privatverkauf...schließlich ist es nicht mein Veschulden wenn der Käufer trotz Zusendung der Sendungsverfolgung mehrfach nicht anwesend ist. Außerdem habe ich dadurch zwei anderen Kaufinteressenten absagen müssen. Auch die Kosten für das Versandmaterial habe ich zu tragen. Ich habe gehört, dass eine nicht zustellbare Rücksendung im Zweifel eingelagert wird, wodurch aber wiederum täglich Kosten für die Einlagerung auf mich zukommen können.

Vielen Dank, Grüße & ein gutes neues Jahr

Recht, Verbraucherschutz, Kleinanzeigen, Bestellung, Hermes, Jura, Käuferschutz, Lieferung, PayPal, Rückerstattung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kleinanzeigen