Geld an fakeshop geschickt?

3 Antworten

Der Verkauf, der Besitz und die Verwendung von Polenböllern ist in Deutschland verboten.
Daß ein Shop, dessen Verkäufe illegal sind, kein Impressum hat (erst recht keins, das tatsächlich stimmt), ist also nicht erstaunlich.
Und daß man von solch dubiosen Gestalten, deren angebliche Aktivitäten schon eindeutig rechtswidrig sind, dann prompt betrogen wird, ist erst recht kein Wunder. Dich zu betrügen ist unter'm Strich doch viel einfacher, als sich die Mühe zu machen, die verbotene Ware tatsächlich zu besorgen und an Dich zu versenden. Das Risiko, dabei erwischt zu werden ist 100x höher als bei so einem völlig anonymen Internetbetrug.

Zur Polizei kannst Du wegen der Geschichte nicht gehen.
Erstens käme da absolut nichts bei raus, selbst wenn die deutsche Polizei von der spanischen Bank irgendeine Auskunft bekäme, steckt hinter dem Bankkonto ganz sicher keine echte Person, die Dich betrogen hat.
Schlimmstenfalls würde stattdessen gegen Dich ermittelt, denn siehe oben, der Besitz ist in Deutschland verboten und Dein Kauf daher eindeutig der Versuch, gegen dieses Verbot zu verstoßen.
Den Anwalt, der hier empfohlen wurde, kannst Du Dir getrost schenken, das hieße, noch mehr Geld für nichts zum Fenster rauszuschmeißen. Von wem soll der irgendwas einklagen? Wie gesagt, das Konto bei der spanischen Bank wurde mit einem gefälschten oder mussbrauchten Ausweis eröffnet, wer das Geld von dem Konto abgezogen hat, wird sich nie feststellen lassen.
Und außerdem bekommt ein Anwalt von einer Bank keine Auskünfte, sondern nur offizielle Ermittlungsbehörden....

Die 70 Euro siehst Du so oder so nie wieder.
Du hättest sie ja im Übrigen ohne jeden Gegenwert sowieso nur in die Luft gejagt (und dabei schlimmstenfalls Leben oder Gesundheit riskiert), wirklich viel verloren hast Du also eigentlich nicht.
Dieses Jahr bist Du dann um eine Erfahrung reicher und kaufst Deine Silvesterböller wie jeder halbwegs normale Mensch legal im Supermarkt.

Wie kann man da (rechtlich) vorgehen.

Gar nicht.

Sonst kannst du dich natürlich auch gleich selbst anzeigen.

Wie kann man da (rechtlich) vorgehen.

Indem Du Dir einen Anwalt suchst, der Dir das Geld grenzüberschreitend in Spanien einklagt.

Geht sich um 70€ die gerne wieder sehen würde.

Wirst Du nicht.

Schon alleine der Vorschuss für den Anwalt wird Dich ein Mehrfaches der 70 € kosten.

Betrachte es als Lehrgeld.