Beschädigte Ware von kleinanzeigen bekommen, was tun?

Hallo, ich habe DVDs bei kleinanzeigen mithilfe der Direkt Kaufen-Funktion gekauft. Die DVD-Hüllen kamen leider beschädigt an (siehe Bilder), tun aber noch ihren Job. Die Discs laufen problemlos.

Der Verkäufer hatte "ohne Schäden" in der Beschreibung angegeben und behauptet, dass vor dem Versand alles in Ordnung war. Wenn ich mir jetzt allerdings sein Verkaufsbild ansehe, meine ich, ein wenig vom Schaden schon dort erkennen zu können! Das hätte man aber vor Erhalt der Ware unmöglich erahnen können. Meiner Meinung nach hätte er das definitiv kenntlicher machen müssen.

Klar ist das nur die Hülle, aber die DVDs sind eine Serie und es ist sehr schwer, für 4er bzw. 5er-Disc-Hüllen Ersatz zu kaufen. Als Sammler ist mir das Äußere schon wichtig und da die Serie (Game of Thrones) immer noch recht teuer gehandelt wird, ist mir meiner Meinung nach durchaus ein Schaden entstanden.

Der Verkäufer meinte, natürlich sei das nicht schön, aber er wüsste nicht, was er da jetzt machen solle.

Meint ihr, ich kann einfach mal einen Preisnachlass vorschlagen? Wenn ja, wie viel pro defekte Hülle? Oder mache ich unnötigen Aufriss für ein bisschen Plastik?

Der Kauf war wie gesagt versichert, ich möchte aber erstmal ungern den Kundenservice einschalten, weil das nur Ärger gibt.

1. Hülle

2. Hülle

Sein Verkaufsbild. Es gibt keine weiteren Bilder. Bei der rechten oberen Staffel sieht man, aber nur wenn man es weiß, schon die abgebrochene Ecke.

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Wenn unser Unternehmen einen Artikel von einem Privatverkäufer online gekauft, den aber nicht erhalten hat, haben wir dann Anspruch auf eine Rückerstattung?

Im Juli 2023 kaufte unser Unternehmen von einem Privatverkäufer auf Kleinenanzeigen.de 3 Arbeitsschutzhelme für insgesamt 400 Euro (inkl. Versand). Der Privatverkäufer gab an, dass die Versandkosten in diesem Betrag enthalten seien.

Nach einiger Zeit verschickte der Verkäufer die Ware mit DHL und schickte uns ein Foto des DHL-Nachweises mit der Sendungsverfolgungsnummer.

Aus irgendeinem Grund wurde uns die Ware nicht geliefert (und ist es bis heute nicht). Die Tracking-Nummer gibt keine Auskunft. Wir informierten den Verkäufer, der daraufhin einen Nachforschungsantrag bei DHL stellte. Die Untersuchung des Falles dauerte lange und unser Steuerberater verlangte entweder die Lieferung der Ware oder eine vollständige Rückerstattung.

Wir haben den Verkäufer informiert, aber er hat uns gemieden und nicht auf unsere Nachrichten geantwortet.

Heute hat er uns eine Nachricht geschickt, in der er uns mitteilt, dass er als Privatverkäufer weder für den Verkauf der Ware noch für die Lieferung an uns verantwortlich ist. Er sagt (Zitat):

„Wenn das Paket verloren geht, trägt der Käufer das Risiko. Ich bin kein Händler, das dürfen sie nicht vergessen. Fragen sie einen Anwalt für mich, ich habe es getan“.

Bevor wir uns an einen Anwalt wenden, wollen wir unsere Position in diesem Fall verstehen. Wie wahr sind die Angaben des Verkäufers? Sind unsere Rechte als Käufer wirklich so schutzlos?

Wir empfinden dieses Verhalten als Betrug, da keiner von uns nachweisen kann, was genau der Verkäufer in diesem Paket geschickt hat.

Wir bitten um Ihre Hilfe - die Hilfe des Kollektiven Wissens!

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