Ebay Käufer meint ich habe eine falsche Beschreibung für meinen Artikel?

9 Antworten

Doch, dafür kannst Du. Wenn die vorgefertigte Beschreibung von ebay nicht exakt zutrifft, kannst Du sie deaktivieren bzw. gar nicht verwenden. Bei solchen Geräten nimmt man eine aussagekräftige eigene Beschreibung und verzichtet auf den Vordruck von ebay.

Du alleine bist Für Dein Angebot verantwortlich - und nicht ebay. Der Käufer ist im Recht, denn er muss das Angebot nicht nach evtl. Abweichungen durchsuchen.

Die Vorlage dient lediglich als "Hilfe", um es dem Verkäufer komfortabler zu machen. Natürlich musst Du sie vor Einstellung des Angebots prüfen.

Ich denke, dass der Käufer sich nicht die Zeit genommen hat, sich dein Angebot sorgfältig durchzulesen.

Insbesondere bei Angeboten mit der Option "Preisvorschlag" beschäftigen sich viele Käufer eher mit dem Gedanken, dass ein anderer womöglich schneller ist und er das vermeintliche Schnäppchen nicht mehr wahrnehmen kann. Das erlebe ich regelmäßig.

ebay stellt auch detaillierte Informationen zu Büchern, DVDs usw. zur Verfügung.

Maßgeblich ist das Feld "Artikelmerkmale" Darüber steht: "Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich".

Unter "Mobilfunkanbieter" sollte bei dir nun stehen: "Kein Simlock".

Erst danach unter "Detaillierte Informationen zum Artikel" erscheinen Angaben aus der eBay-Datenbank.

Zudem hat der Verkäufer noch die Möglichkeit in einem weiteren Fenster den "Artikelzustand" zu beschreiben. Hier sollten im besten Fall auch der Ausschluss der "Sachmängelhaftung" deutlich formuliert zu lesen sein. Und hier wird in der Regel auch der individuelle Zustand beschrieben oder Angaben darüber gemacht, warum man einen Artikel verkaufen möchte.

Die Nutzungsbestimmungen zur Option "Preisvorschlag" sind klar.

"Sie sollten die Option „Preisvorschlag“ dann verwenden, wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind, den Artikel zum vorgeschlagenen Preis zu erwerben. Wenn der Verkäufer Ihren Vorschlag akzeptiert, sind Sie und der Verkäufer verpflichtet, die Transaktion abzuschließen."

Eine weitere Erfahrung die ich auch regelmäßig mache ist, dass Käufer, aber auch Verkäufer sich nicht die Mühe machen um überhaupt zu wissen, auf was sie sich da einlassen.

Die Frage ist nun: "Was kannst du machen?"

Auf ebay werden rechtskräftige Kaufverträge gem. § 433 BGB geschlossen.

  • Für Käufer und Verkäufer entstehen aus diesen Kaufverträgen Pflichten.
  • Der Käufer ist verpflichtet den Artikel zu bezahlen und abzunehmen.
  • Der Verkäufer muss den Artikel mit der vereinbarten Beschaffenheit und fristgerecht liefern.

Zahlt der Käufer nicht, hättest du das Recht den Kaufpreis über ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen den Käufer einzutreiben.

Machst du das? - Wahrscheinlich nicht.

Du kannst dich bei eBay beschweren und wie viele andere auf Unterstützung warten. Doch da wird nichts passieren. Außer, dass eBay den Käufer anschreibt und an seine Zahlungspflicht erinnert.

eBay ist nicht Vertragspartner. eBay stelt lediglich den Marktplatz zur Verfügung. Aus diesem Grund kann und darf sogar keine fallbezogene Unterstützung stattfinden. 

Nun kommen viele Leute auf die Idee eine negative Bewertung abzugeben.

Aber mal ehrlich, wer liest die tatsächlich. Und wenn, dann steht da, dass der Artikel nicht bezahlt wurde. Dazu kommt, dass du den Artikel ja auch noch hast. Also eine große Anteilnahme kannst du da nicht erwarten.

Die wirksamste Methode in solchen Fällen ist Folgende:

Du forderst den Käufer auf, den Kaufvertrag zu erfüllen

Du öffnest einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

WICHTIG: Genau nach 4 Tagen schließt du den Fall wieder

Jetzt bbekommt der Käufer einen internen eBay-Vermerk. Passiert das ein weiteres und spätestens beim Dritten Mal reagiert eBay sehr empfindlich.

Auf diese Weise sollen z.B. auch Spaßbieter den Spaß am Bieten verlieren. von der eingeschränkten Nutzung über die teilweise Accountsperrung bis hin zum total Ausschluss hat eBay da einiges zu bieten.

Jetzt handelt eBay aber nicht mehr fallbezogen, sondern weil der Nutzer gegen die eBay-Grundsätze und Nutzungsbestimmungen. Und damit letztendlich auch gegen den Nutzungsvertrag, den der Proband mit eBay hat.

Das sind so im Allgemeinen die Infos, die ich dir aufgrund deiner Beschreibung geben kann.

Was für dich am Besten ist, musst du aber selbst entscheiden.

Viel Erfolg !!

RobertLiebling  22.09.2017, 10:39

Ich denke, dass Du Dir nicht die Zeit genommen hat, die Frage sorgfältig durchzulesen^^

Unter "Mobilfunkanbieter" sollte bei dir nun stehen: "Kein Simlock".

Das stand da wohl auch und genau das ist das Problem.

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heurekaforyou  22.09.2017, 12:40
@RobertLiebling

Sorry, du hast vollkommen Recht. Sollte es tatsächlich so sein, sieht die Sache in der Tat ganz anders aus. Die Information über den "Simlock-Status" ist sicher wichtig genug um sie nicht irgendwo am Ende der Artikelbeschreibung zu erwähnen.

Danke für den Tipp!

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beim ebay-Verkauf ist meine oberste Prämisse : ehrlich beschreiben

damit der Bieter / Käufer weiss, was er da kauft. Massig Bilder nutzen wenig, wenn nicht sichtbare Mänegl nicht beschrieben werden! Egal, wie kaputt oder funktionslos die angebotene Ware ist - man sollte alles ehrlich angeben, im Zweifel dazuschreiben, dass man dies oder das nicht weiss oder nicht testen konnte. Ich als Interessent kaufe auch ungern die Katze im Sack. Das sollten sich alle ebay-Verkäufer immer vor Augen halten... was natürlich nicht heisst, dass man nicht auchmal was vergessen kann - aber dann muss man dafür geradestehen oder kassiert halt eine rote Bewertung.

Und diese automatisch einfügbaren Produkteigenschaften geben nicht den Zustand der angebotenen Ware wider, sondern können dazu dienen, technische Merkmale anzugeben! Die findet man aber auch über Tante Google und kann sie selbst in die Beschreibung tippen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Dann bist Du als Verkäufer für Dein Angebot verantwortlicht.

Keiner zwingt Dich die vermeintlich bequeme ebay-Vorgabe zu nutzen. Und wenn Du das doch machst und nicht weisst, wie Du das ändern kannst, dann gehört in großer Schrift und möglichst fett und rot markiert in Deinen Angebotstext der Hinweis auf die Unterschiede zum ebay-Text.

Bei der Ünerprüfung des Angebots sollten Dir spätestens die Unterschiede auffallen.

Ja, es ist mehr Arbeit selber den entsprechenden Text zu erstellen. Es hat Dir jedoch keiner versprochen, das es Geld für Nichtstun gibt.