Natürlich kannst Du heute da anrufen.

Es wird nur keiner ran gehen.

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Bei Eigentum fallen ja noch Kosten an die Mieter nicht tragen müssen.

Reparaturen und/oder Abgaben an die Kommune für Straßen- und Wegebau zum Beispiel.

Soviel billiger als die Miete sind die Betriebskosten auch nicht mehr. Nicht umsonst werden die auch "die zweite Miete" genannt.

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Die 6 ist die Nachkommastelle. Deutlich zu erkennen.

Nachkommastellen müssen nicht angegeben werden.

065368 reicht.

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https://erste-hausverwaltung.de/kosten-hausverwaltung/

Die 200 - 300 € werden da gerade mal reichen wenn Du ein "Rundum-Sorglos-Paket" möchtest.

Rücklagen für evtl. Reparaturen hast Du aber?

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Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.

Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.

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1 Miete nicht bezahlt Kündigung folgen?

Hallo,

Meine Freundin und ich wohnen seit 9 Monaten in einer neuen Wohnung und haben bisher immer pünktlich die Miete bezahlt. Wir befinden uns beide in der Ausbildung, wobei meine Freundin unbezahlt arbeitet und seit Januar Unterstützung vom Amt erhält. Unser Vermieter war von Anfang an darüber informiert, dass meine Freundin kein eigenes Einkommen hat, und hat uns dennoch den Mietvertrag ohne die Forderung nach einer Bürgschaft unterzeichnen lassen.

Seit März werden wir vom Vermieter und den Nachbarn belästigt, weil wir gelegentlich einen kleinen Hund zu Besuch haben. Im Gegensatz dazu läuft im ersten Stock ein großer Kampfhund frei herum, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt. Wir vermuten, dass dies daran liegt, dass der Vermieter und die Nachbarn dieselbe Nationalität haben.

Unser Vermieter ruft uns oft mehrfach an, erscheint unangekündigt an der Tür und schickt uns zahlreiche Nachrichten mit der Drohung, uns fristlos zu kündigen, wenn der Hund weiterhin in der Wohnung bleibt. Zudem wird uns vorgeworfen, wir wären täglich laut, was nicht der Wahrheit entspricht. Eine Nachbarin kann dies schriftlich bestätigen, aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.

Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, da wir den Hund nicht weggeben können und die ständigen Belästigungen nicht mehr ertragen. Wir haben dem Vermieter neue Mietinteressenten ab Juni vorgeschlagen.

Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen. Nun droht uns der Vermieter mit rechtlichen Schritten, falls wir die ausstehende Miete nicht sofort begleichen.

Welche Konsequenzen hat dies für uns? Gibt es Möglichkeiten, uns gegen die ständigen Belästigungen und falschen Anschuldigungen des Vermieters und der Nachbarn zu wehren?

Wir sind dankbar für jede Hilfreiche Antwort

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Habt ihr denn form- und fristgerecht gekündigt?

Mit eurem Auszug enden ja nicht die Pflichten aus dem Mitvertrag.

Bei einer Miete Rückstand kann der Vermieter noch nicht außerordentlich, fristlos kündigen.

Habt ihr die Belästigungen dem Vermieter gemeldet und den Anschuldigungen widersprochen?

Habt ihr den Vermieter um Zustimmung gebeten einen Hund halten zu dürfen?

... aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.

Wirklich befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?

Bitte mal den exakten Wortlaut oder ein Bild von der Klausel einstellen.

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Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem 31.12. des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.

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Das Verhältnis der Nebenkosten zur Kaltmiete ist irrelevant.

Für die Nebenkosten ist überwiegend die Wohnfläche und welche NK enthalten sind relevant.

Knapp 5,80 €/m² ist erstmal recht viel. Aber nach der ersten Abrechnung bekommt man ja Geld zurück wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen. Dann kann man auch die Vorauszahlungen nach unten anpassen.

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Raus werfen kann er dich nicht.

Er kann aber, wenn Du dich weigerst eine gemeinsame Kündigung zu unterschreiben, auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Dann ersetzt das Urteil deine Unterschrift unter der Kündigung.

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Wo im Haus liegt denn die Wohnung?

Hast Du im Sommer tagsüber Fenster offen?

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Wegen deinem Zuzug zu deiner Mutter kann ihr die Vermieterin (deine künftige Ex) nicht kündigen.

Aus dem Mietvertrag kommt deine Mutter nur durch eigene Kündigung raus. Dann kann ihre Vermieterin aber auch verlangen das sie auszieht.

Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse genau?

Seid ihr beide gemeinsam Eigentümer der Wohnungen oder gehört eine dir und eine deiner Noch-Frau?

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Hast Du eine Telefonnummer vom Vermieter? Wenn ja anrufen und fragen.

Ansonsten nochmal per E-Mail kontaktieren.

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Andere

Die Begriffe Kalt- und Warmmiete sind leider sehr gebräuchlich aber falsch.

Die sog. Kaltmiete, richtig Netto- oder Grundmiete ist nur für die Nutzung der Mietsache.

Die sog. Warmmiete, richtig Bruttomiete ist die Nettomiete + Betriebskosten.

Betriebskosten sind je nach Objekt und Ort sehr unterschiedlich.

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