Natürlich kannst Du heute da anrufen.
Es wird nur keiner ran gehen.
Natürlich kannst Du heute da anrufen.
Es wird nur keiner ran gehen.
ja, nein, vielleicht
Seit Wochen, Monaten fragst Du fast täglich dasselbe.
Hast Du Langeweile?
Bei Eigentum fallen ja noch Kosten an die Mieter nicht tragen müssen.
Reparaturen und/oder Abgaben an die Kommune für Straßen- und Wegebau zum Beispiel.
Soviel billiger als die Miete sind die Betriebskosten auch nicht mehr. Nicht umsonst werden die auch "die zweite Miete" genannt.
Die stellt man sich selbst aus.
Das Formular gibt es beim EMA.
Abgerechnet wird i. d. R. einmal im Jahr.
Wann kommt auf den Anbieter an.
Mein Strom- und Gasanbieter rechnet im Januar ab.
Der vorherige Stromanbieter hat im April abgerechnet und der Gasanbieter im Juni.
Gezahlt wird i. d. R. monatlich.
Die 6 ist die Nachkommastelle. Deutlich zu erkennen.
Nachkommastellen müssen nicht angegeben werden.
065368 reicht.
Das ihr die ersten Mieter seid ist wurscht.
Ein Übergabeprotokoll bei Ein- oder Auszug ist keine Pflicht, aber zu empfehlen.
Bei dieser sog. "Warmmiete" sind die Betriebskosten enthalten.
Nicht immer auch die Kosten für Heizenergie.
Strom für die Wohnung fast nie.
Wenn die Mietsache leer stand ja.
Ansonsten trägt der Vormieter die Kosten.
Haften ist nicht der richtige Begriff.
Der Vermieter zahlt ja erstmal grundsätzlich die laufend anfallenden Kosten wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Müllentsorgung usw.
https://erste-hausverwaltung.de/kosten-hausverwaltung/
Die 200 - 300 € werden da gerade mal reichen wenn Du ein "Rundum-Sorglos-Paket" möchtest.
Rücklagen für evtl. Reparaturen hast Du aber?
Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.
Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.
Habt ihr denn form- und fristgerecht gekündigt?
Mit eurem Auszug enden ja nicht die Pflichten aus dem Mitvertrag.
Bei einer Miete Rückstand kann der Vermieter noch nicht außerordentlich, fristlos kündigen.
Habt ihr die Belästigungen dem Vermieter gemeldet und den Anschuldigungen widersprochen?
Habt ihr den Vermieter um Zustimmung gebeten einen Hund halten zu dürfen?
... aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.
Wirklich befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?
Bitte mal den exakten Wortlaut oder ein Bild von der Klausel einstellen.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem 31.12. des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.
Das Verhältnis der Nebenkosten zur Kaltmiete ist irrelevant.
Für die Nebenkosten ist überwiegend die Wohnfläche und welche NK enthalten sind relevant.
Knapp 5,80 €/m² ist erstmal recht viel. Aber nach der ersten Abrechnung bekommt man ja Geld zurück wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen. Dann kann man auch die Vorauszahlungen nach unten anpassen.
Raus werfen kann er dich nicht.
Er kann aber, wenn Du dich weigerst eine gemeinsame Kündigung zu unterschreiben, auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Dann ersetzt das Urteil deine Unterschrift unter der Kündigung.
Wo im Haus liegt denn die Wohnung?
Hast Du im Sommer tagsüber Fenster offen?
Wegen deinem Zuzug zu deiner Mutter kann ihr die Vermieterin (deine künftige Ex) nicht kündigen.
Aus dem Mietvertrag kommt deine Mutter nur durch eigene Kündigung raus. Dann kann ihre Vermieterin aber auch verlangen das sie auszieht.
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse genau?
Seid ihr beide gemeinsam Eigentümer der Wohnungen oder gehört eine dir und eine deiner Noch-Frau?
Hast Du eine Telefonnummer vom Vermieter? Wenn ja anrufen und fragen.
Ansonsten nochmal per E-Mail kontaktieren.
Die Miete nicht zahlen ist falsch.
Die Begriffe Kalt- und Warmmiete sind leider sehr gebräuchlich aber falsch.
Die sog. Kaltmiete, richtig Netto- oder Grundmiete ist nur für die Nutzung der Mietsache.
Die sog. Warmmiete, richtig Bruttomiete ist die Nettomiete + Betriebskosten.
Betriebskosten sind je nach Objekt und Ort sehr unterschiedlich.