Nebenkostenabrechnung - Kaminkehrer nach Vertragsende?


16.05.2024, 15:11

Das ist die Abrechung und der Zeitraum steht oben ganz deutlich...

2 Antworten

Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2022 - 30.09.2023 geht kann der Vermieter die Kaminkehrerkosten vom 16.11.2023 da nicht mehr abrechnen. Die gehören dann in den Abrechnungszeitraum 01.10.2023 - 30.09.2024.

Sollte der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr sein wäre das richtig. Dann müßtet ihr anteilig für euren Mietzeitraum die Kosten tragen. Auch wenn die Leistung erst nach dem 30.09. erbracht wurde.