Wohnung warm?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Falsch 100%
Richtig 0%

3 Antworten

Falsch

Bei dieser sog. "Warmmiete" sind die Betriebskosten enthalten.

Nicht immer auch die Kosten für Heizenergie.

Strom für die Wohnung fast nie.

Kaltmiete bedeutet nur die Grundmiete, die man so oder so ohne jede Nebenkosten bezahlen muss. Warmmiete bedeutet, dass die entsprechend im Mietvertrag enthaltenen und angegebenen Nebenkosten mit enthalten sind. Wenn eine Heizung entsprechend im Mietvertrag vorgesehen und in den Nebenkosten aufgeführt ist, was deren Kosten für den Betrieb angeht, so trägt dies zur Differenz zwischen Kalt- und Warmmiete bei. Muss aber die Heizung separat versorgt werden, also läuft diese über einen Anschluss, der direkt mit Dir als Verbraucher vom Energieversorger versorgt wird, so sind die entsprechenden Verbrauchskosten nicht in der Warmmiete mit enthalten und Du musst dann entsprechend separat für den Verbrauch aufkommen. Allerdings wird da so oder so nichts doppelt bezahlt, also entweder zahlst Du direkt an den Energieversorger die entsprechenden Kosten für den Verbrauch der Heizung oder es wird über die Nebenkosten in der Warmmiete abgerechnet.

Natürlich ginge es auch, dass Du zusätzlich zu beispielsweise einer Zentral- oder Fernheizung zusätzlich beispielsweise Heizlüfter oder andere mobile Heizung wie etwa elektrisch betriebene Ölradiatoren arbeiten lässt. In dem Fall würde der Energiebedarf der Zentral- oder Fernheizung wahrscheinlich über die Nebenkosten der Warmmiete bezahlt werden, während mobile, an die in der Wohnung befindlichen Steckdose(n) angeschlossenen elektrischen Heizungen wie Heizlüfter, elektrisch betriebene Ölradiatoren und so durch ihren elektrischen Verbrauch Kosten verursachen, die beim Energieversorger vom Mieter direkt mit dem entsprechenden Abschlag beglichen werden müssen.

In der sog. Warmmiete sollten alle Miet- und deren Nebenkosten enthalten sein.

Mit Ausnahme des Rundfunkbeitrages.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

JTKirk2000  17.05.2024, 10:23
Mit Ausnahme des Rundfunkbeitrages.

Ebenso wie Telefonanschluss, Energieversorgung und eventuell separate Kabelanschlussgebühr für TV und Radio, was aber heutzutage vermutlich ohnehin über den Festnetz-, also Telefonanschluss geht.

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Agamemnon712  17.05.2024, 10:28
@JTKirk2000

Kosten für Energieversorgung können durchaus in den Mietkosten enthalten sein.

Davon abgesehen jedoch Danke für die Ergänzung :)

Festnetz, etc. hatte ich vergessen aufzuzöhlen :)

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