Darf mein Marktleiter mein Zeugnis öffentlich hinhängen?

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich meinen Rechten während meiner Ausbildung. Speziell geht es um mein Berufsschulzeugnis.

Ich mache eine Ausbildung zum Verkäufer im 1. Lehrjahr bei Edeka. Vor circa einem Monat haben wir Zeugnisse in der Berufsschule bekommen, und dort habe ich 24 Fehlstunden, 16 Entschuldigt. Also ein Tag unentschuldigt. Nun zu meinem Marktleiter. Ich habe die Entschuldigung für diesen Tag in meinem Markt bei ihm abgegeben und sie wird im Hauptmarkt im Büro zu meiner Akte gelegt. Nun hatte ich ihn natürlich gefragt, ob er die Arztbescheinigung vom Büro faxen lassen kann. Er meinte immer er macht es, sobald er Zeit hat. Bis heute habe ich sie natürlich nicht gesehen und dadurch auch die 8 Stunden fehlend im Zeugnis.

Mein Marktleiter ist nur ein Marktleiter, nicht mein Chef oder Ausbildungsleiter!

Heute musste ich dann ansehen, wie mein Marktleiter mein Zeugnis genommen, und an das Schwarze Brett im Marktleiterbüro gehangen hat. Öffentlich für alle Mitarbeiter und Kunden! Unter mein Zeugnis stand dann "Fehlstunden in der Schule werden im Arbeitsplan mit Minusstunden berechnet.*

Nun zu meinen Fragen .. - Darf er das Zeugnis ohne meine Genehmigung einfach für jeden sichtbar an das Schwarze Brett hängen? - Darf er mir die Minusstunden wirklich berechnen? Ich hatte immer eine Bescheinigung vom Arzt!

Arbeit, Schule, Ausbildung, Rechte, Berufsschule, Chef, EDEKA, Marktleiter, Pflicht
Auszug aus gemietetem Haus - was muss man machen

Hallo,

wir haben 4 Jahre in einem Haus gewohnt. Im Mietvertrag steht "Haus wird unrenoviert vermietet". Sonst steht nichts weiteres darin. Auch vom Garten steht nichts drin.

Beim Einzug haben wir alle Wände weiß gestrichen und den Treppenaufgang hälftig beige (wegen der Kinderhände :) ) Die Terrasse haben wir fachmännisch vergrößert, da sie ziemlich klein war und davor ein Matschbeet war. Der Vermieter erlaubte uns den Garten auf "Vordermann" zu bringen. Der Rasen war nur hälftig von der gesamten Fläche gepflanz - die andere Hälfte lag brach (Acker) - hier haben wir neuen Rasen gesäht und einen Sandkasten einbauen lassen. Zusätzlich haben wir den vermorschten Komposter entfernt und einen modernen Komposter gekauft und hingestellt.

In der Wohnung haben wir im OG überall Laminat verlegt, da kein Boden vorhanden war.

Der Vermieter war ziemlich sauer über die Kündigung und hat sie nicht unterschrieben. Zudem hat er verlangt, das wir den Garten und die Wohnung wieder in den Urzustand versetzen.

Kann er das? Wir wollen ja kein Geld (ca. 2.500€ Investitionskosten) von ihm. Er behauptet nun folgendes: - Vor der Terasse wäre ein teures Blumenbeet angelegt gewesen - der häftige Garten war mit Gemüse bepflanzt - der Holzkomposter wäre in einem Tadellosen Zustand gewesen - die beige Wand sollen wir weiß Streichen. - wir sollen unseren Brunnen entfernen und einen Rosenstrauch pflanzen, der wäre da ganz jung gewesen.

Davon abgesehen das seine Aussagen nicht stimmen, würde mich jetzt einfach interessieren, was darf er verlangen, was nicht. Was passiert wenn wir jetzt alles rausreisen? usw. usf.

Vielen Dank.

Haus, Garten, Miete, Vermieter, Auszug, Pflicht
Problem mit der Lehrerin wegen Schwimmunterricht

Meine Freundin (Rania) hat ein riesen Problem mit unserer Sportlehrerin weil diese sie zwingt am Schwimmunterricht teilzunehmen oder eine 6 zu kriegen. Meine Freundin ist übrigens Muslimin, trägt Kopftuch und KANN schwimmen, da sie von klein auf an deutschen Schwimmkursen teilgenommen hat.

Also, Rania hat mal in nem relativ lockeren Gespräch mit der Lehrerin Schwimmunterricht angesprochen und gesagt dass sie daran ja nicht teilnehmen wird. Da meinte unsere Lehrerin dass das aber Pflicht wäre für Alle, egal welcher Religion.

Dass es aber aus Prinzip nicht geht als Mulimin (vor allem mit Kopftuch) in der Schule Badesachen anzuziehen, wollte sie irgendwie nicht verstehen und meinte dass es ja Alternativen wie Taucheranzüge etc. gibt.

Diese, entsprechen aber genau so wenig den Kleidervorschriften, da sie ja hauteng sind und nciht den Sinn der Bekleidung erfüllen und außerdem sehr teuer sind im vergleich zu einem normalen Bikini für 15€.

Da hat ihr meine Lehrerin ein regelrechtes Ultimatum gestellt "entweder du nimmst teil oder du kriegst eine 6 in Sport - aber befreit wirst du garantiert nciht!" - nicht einbisschen dreist?

Was ich dabei nicht verstehe: Ist das den so, dass religiöse Gründe für eine Befreiung nicht genügen? Kann man "gezwungen" werden - auf eigene Kosten - Alternativen anzuschaffen? Würde es nicht reichen jedesmal krank zu sein? bräuchte man dann bei der Prüfung ein ärztliches Attest (9.Klasse)? Könnte man zB nach Geschlechtern getrennten Unterricht durchführen? da das Ausziehen ja hauptsächlich vor Jungen verboten ist.

Mir ist zwar klar dass solche Leute nicht wegen ihrer Religion bevorzugt werden dürfen, weil zB andere Mädchen sich schämen könnten wegen ihrem Körper und auch teilnehemen müssen. Aber andersrum würde Rania ja dann benachteiligt werden, weil es einfach viel unangenehmer und anstrengender wäre, in zB Kleidung ins Wasser zu gehen - man wird durch das zusätzliche Gewicht belastet und es fühlt sich eklig an durch die Nässe.

Außerdem muss man mit Intoleranz einiger Mitschüler rechnen die sie nicht mögen, auslachen, beleidigen würden.

Kleidung, Islam, schwimmen, Schule, Pflicht

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