Umschulungs Abbruch/Strafe wegen 5 fehltagen?

Ich befinde mich grade in einer Umschulung, welche über das Jobcenter Finanziert wird. Ich mache den Beruf auch sehr gerne und Auf Arbeit bin ich immer Anwesend. Was die Berufsschule Angeht so Sind meine Noten im gesamt Durchschnitt 2.2 wobei keine Note schlechter ist alls eine 3. Soll heißen in der Theorie besteht bei mir Keine Gefahr das das Maßnahme Ziel nicht erreicht wird. Nun kommen wir jedoch zum großen Aber

Wie Vieleicht jeder von euch weiß gibt es im leben Situationen bei denen man Aus Gefühlen oder weil man denkt etwas machen zu müssen Fehler macht die man selber vieleicht garnicht alls solche sieht. Bei mir ist das diese Woche der Fall gewesen.

Ich habe mich Ende letzter Woche bei Meinem Arbeits Platz gemeldet und gesagt das es mir nicht gut geht und ich nächste Woche "krank" bin, Was auch zum Teil Stimmt. Mir ging es auf Grund von Dingen die in meinem Leben passiert sind nicht ganz so gut , weshalb ich mich Selbst nicht in der Lage gesehen habe zu arbeiten. Jedoch war ich nicht krank heist mein arzt Hätte mich nicht krank geschrieben.

Für gewöhnlich läuft das auf vertrauens Basis. Die 1-2 mal die ich krank war mußte ich den Krankenschein zum Bildungsträger senden und meinem Arbeitgeber nur Bescheid geben. Ich hatte dieses mal gehofft das Wen ich mich krank melde, es einfach nicht raus kommt. Jedoch, wie es eben immer ist Wen man dumme Dinge tut, wurde meine Krankmeldung nicht an meinen Scheff weiter gegeben weshalb der beim Träger angerufen hat und die sich gestern 10.00 bei mir gemeldet haben und gefragt haben wo ich bin. Ich habe denen Dan auch versucht zu erklären das ich mich Freitag in der "Firma" krank gemeldet habe. Meinem Scheff habe ich es ebenfalls erklärt und mit einem Bild meiner anrufsliste nachgewiesen das ich wirklich angerufen habe.

Nun komme ich zu meiner Angst/meinem Problem kein arzt der Welt würde mich rückwirkend 5 Tage krank schreiben (was natürlich auch richtig ist) und ich habe natürlich keinen krankenschein. Jedoch verlangt der Träger diesen nun.

Mit was für strafen muss ich in meiner Situation rechnen? Wie gesagt es war eine einmalige Sache und das erste mal. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten muss / mit was ich rechnen muss und habe wirklich Angst meine umschulung wegen sowas zu verlieren.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, oder mir raten wie ich mich verhalten soll.

Danke für eure Antworten und eure Zeit.

Alex

Schule, Recht, Bildungsträger, Jobcenter, Krankenschein, Regelung, Umschulung, Unentschuldigtes Fehlen
Ausziehen mit Freundin und 1500 Euro?

Meine Freundin und ich möchten alleine in eine eigene Wohnung ziehen, anstatt mit meinen Eltern und drei Geschwistern zusammen. Und das, nachdem wir (meine Mutter, meine jüngste Schwester, meine Freundin und ich) die fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten haben. Während ich (18) noch mein Abitur absolviere, ist meine Freundin (20) am Arbeiten und hat ein Einkommen von 1500 Euro (Netto).

Vorheriges gemeinsames Wohnen und ständige Meinungsverschiedenheiten haben uns schon gezeigt, dass ein gemeinsames Wohnen mit meiner gesamten Familie erneut zum Problem werden würde, sollte mein Vater eine Wohnung für uns alle suchen. (Wohnen zum jetzigen Zeitpunkt getrennt) dabei müsse meine Freundin auch einen erheblichen Teil zahlen (500 Euro), dass uns nur zusätzlich bestärkt, selbst eine Wohnung zu suchen.

Die Frage ist nun, ob man tatsächlich mit diesem Geld auskommen würde, sofern man auf einen unnötig, teuren Konsum verzichtet. Gäbe es ansonsten Hilfen, auf denen wir einen Anspruch hätten? Sei es bei der Erstaustattung oder vom Schüler-BAföG. Denn es wäre nicht zumutbar, erneut mit meinen Geschwistern und mittellosen Eltern zusammenzuziehen, die mich kaum auf meinen Weg unterstützen können und wollen. Die Tatsache, dass ich in einer finanziellen Not noch irgendwie aufgefangen werde, wäre eine große Erleichterung. (Mein Vater ist davon überzeugt, dass das nicht der Fall ist).

Habe ich etwas Wichtiges vergessen? Wenn ja, tut es mir leid. Ich versuche jede Frage so gut es geht zu beantworten. Emotionales Thema.

Danke im Voraus.

Wohnung, Miete, Geld, Anspruch, BAföG, Jobcenter
Könnte man sich bei solchen Fehlern vom Jobcenter irgendwo beschweren oder so oder bleibt man darauf hocken?

Also es geht um meine Mutter, sie ist alleinerziehend und somit nicht arbeitsfähig, daher lebt sie vom Amt und in Vergangenheit vor 3 Jahren hat man ihr einfach gesagt das man für sie und ihre 2 Kinder über einen Zeitraum von 2 Jahren etwa einfach mal soeben 4500 Euro zuviel an Leistungen bezahlt habe versehentlich, und das würden die gerne wieder zurück haben wollen, da hattd sie kein Widerspruch oder so eingelegt und hatte das so hingenommrn gehabt, total verärgert natürlich, da sie eh wenig zum leben im monat zur Verfügung hatte ca. 800 euro für sie und ihre zwei kinder die bei ihr leben und dann wurde halt eine Rate vereinbar das man von ihr 100 euro an rate jeden monat differenzieren müsse, nun ist es so das der ältere Sohn der bei ihr lebt jetzt 18 wurde und bekommt nun diesen brief:

Meine Mutter lebte früher in Baden Württemberg und dort passierte ihr sowas nie von den Ämtern, sie kennt sich mit dem recht auf Leistungen in welcher Höhe nicht ganz aus bzw. wie das mit dem Lebensunterhalt berechnet wird der Kinder und der Miete mit ihr, es kommt manchmal so vor als würde das jobcenter das mit Absicht machen weil ich kenne meine mutter zu gut, bei Problemen versucht sie es auch so zu klären, das nicht nochmal solche fehler passieren, aber jetzt schon wieder, was wird man da noch tun können? Sie meint das sowas schon auch ihren 2 Nachbarn passiert sei, es ist einfach ärgerlich

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Wohnung, Jobcenter
Jobcenter Maßnahme vorbei - Seht ihr es als Alternative, einfach ohne Tagesstruktur zu leben, oder habt ihr andere Ideen?

Vorab muss ich gleich dazu sagen, dass ich erst seit etwa einem Jahr im ALG2-Bezug bin. Zuvor lebte ich bei Angehörigen, und hielt mich mit Minijobs über Wasser. Habe also keine relevanten Qualifikationen und war auch damals schon in Maßnahmen, die mich nicht weitergebracht haben.

Die Maßnahme in der ich letztes Jahr war, war nicht für mich geeignet - das stellte sich im Lauf der Maßnahme heraus. Ziel war eigentlich, eine Stelle am 1. Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Maßnahme wurde dann abgebrochen.

Diesen Monat habe ich eine andere Maßnahme abgeschlossen. Dabei ging es lediglich darum, festzustellen inwiefern ich noch belastbar bin (für 1. oder 2. Arbeitsmarkt). Hätte auch die Möglichkeit gegeben, hinterher in andere Maßnahmen zu gehen (mir wurde aber gesagt, dass das nicht geht, da ich in Praktika zu schlechte Bewertungen erhalten habe). Eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt (WfbM oder Ausbildung in BBW) kommt auch nicht in Frage.

In kognitiver Hinsicht wäre ich aber für den 1. Arbeitsmarkt geeigent. Nur meine Qualifikationen reichen nicht für das, was ich machen möchte.

Ich drehe mich also weiterhin im Kreis!

Mit fällt nichts mehr ein. Da die Maßnahme jetzt vorbei ist, bin ich ohne Tagesstruktur und lebe quasi so, wie es dem Klischee des typischen Hartz4-Empfängers entspricht.

Seht ihr es als dauerhafte Alternative an, jetzt wieder ohne Tagesstruktur zu leben? Hättet ihr vielleicht eine andere Idee?

Hab eine andere Idee, und zwar: 67%
Hartz4 und der Tag gehört dir 17%
Sehe es als Alternative, ohne Tagesstruktur zu leben 17%
Zumindest an Auflagen des Jobcenters halten! 0%
Schule, ALG II, Jobcenter, Maßnahme, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Umfrage
Ich wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, muss ich den Job annehmen?

Hallo, erst zu meiner Person,

ich habe im März mein Studium abgebrochen und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, dementsprechend bin ich seit 2 Monaten auch arbeitslos und beziehe ALG.

Meine Beraterin vom Jobcenter sagte mir nun das ich zur Überbrückung zur Ausbildung, sofern ich einen Platz bekommen sollte, arbeiten soll. Dagegen habe ich ja auch prinzipiell nichts ABER..

vor 1 Woche habe ich Post von einer Firma bekommen die mich zu einem Vorstellungsgespräch einladet, allerdings ist diese in der nächstgrößten Stadt und die Pendelzeit beläuft sich auf 1,5-2 Stunden jeweils hin und zurück. Der exakte Wortlauf war: ,,Wir haben ihr Profil von der Agentur für Arbeit erhalten und..)". Ich besitze weder Auto noch Führerschein also muss ich auf die Öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen und ich frage mich wie ich die Fahrtkosten stemmen soll. Dazu kommt auch, dass ich lange (Zug)fahrten nicht ausstehen kann und ich sehr Reisekrank werde, als ich beim Studium meine Familie besuchte, lag ich nach Ankunft immer 1 Tag im Bett wegen Übelkeit.

Nun endlich meine Frage:

Muss ich den Termin zum Vorstellungsgespräch wahrnehmen und eventuell auch ein Arbeitsverhältnis eingehen oder drohen mir sonst Sanktionen? Betonung auf Muss.

Denn ich habe auch selber Bewerbungen auf Stellen in meiner Heimat geschickt die für mich sehr leicht zu erreichen sind und mir natürlich viel mehr zusagen. Falls mir ein Vertrag von der oben beschriebenen Firma angeboten wird, kann ich nicht sagen das ich diesen erst mitnehme und in Ruhe urteilen möchte und das ich noch auf andere Bewerbungsrückmeldungen warte ? Oder drohen mir dann Sanktionen ?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeit, Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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