Fristlos gekündigt aber hab schon meine Prüfung abgelegt?

Hey Leute,

Ich bin Azubi im Einzelhandel und weiß bereits seit Mitte April, das ich in meinem jetzigen Betrieb nicht übernommen werde. Somit habe ich mir eine neue Stelle gesucht und auch bereits eine gefunden. Dort werde ich offiziell ab dem 03.07. anfangen dazu gleich mehr. Nun folgende Situation: Ich bin heute in den Betrieb gegangen und bin auch gar nicht mehr motiviert für die Arbeit dort, da mir die Entscheidung nahe geht und ich persönlich gerne mein drittes Jahr dort gemacht hätte. Aufgrundessen das mein Chef aus irgendwelchen bescheuerten Gründen mich nicht leiden kann, warum? Weiß ich bis heute selbst nicht. Aber aufjedenfall bin ich heute hin und komplett demotiviert und auch ehrlich gesagt nicht mit bester Laune und hab dann ein Gespräch gesucht. Da es mir persönlich nicht mehr gut tut zu arbeiten und ich nicht mehr wirklich die Kraft für dort habe, haben wir uns darauf geeinigt das wir dieses Ausbildungsverhältinis mit sofortiger Wirkung kündigen, da sie dem auch zugestimmt haben. Nun ist aber die Sache, dass ich meine schriftliche Prüfung letzten Monat bereits abgelegt habe und ich habe am 02.07. meine mündliche Prüfung bei der Handelskammer. Deswegen fange ich am 03.07. eben beim neuen Betrieb an (1 Tag nach dem bestehen der Prüfung). Wie ist das jetzt? Ist sie Ausbildung da ich fristlos gekündigt habe somit unwirksam? Oder zählt sie dennoch weiter weil ich meine schriftliche Prüfung bereits abgelegt habe und für die mündliche bereits angemeldet bin? Kann mich da jemand ein wenig aufklären? Vielen Dank.

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Neuen Betrieb finden Ausbildung?

Hallo zusammen, ich bin aktuell im ersten Lehrjahr der Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in Richtung Mode. Seit vielen Monaten ist es schon eine qual, dort hinzugehen , da ich mit dem Beruf und der Ausbilderin nicht zurecht komme. Ich habe ein generelles Problem mich zu öffnen und nach fast einem Jahr ist es nicht besser geworden. Auf Seminaren hat sogar meine Referentin gemerkt wie unglücklich ich bin und sie kannte ja das Problem bereits. Wir haben letztens geredet und kam zum Entschluss das ich den Betrieb wechseln möchte. Eigentlich wollte ich es in einer anderen Filiale probieren aber das geht von der Entfernung einfach nicht. Jetzt muss ich mich neu bewerben und anfragen, ob ich meine Ausbildung fortsetzen kann ab dem 2.Lehrjahr. Mein Problem ist, das ich damals aus gesundheitlichen/ psychischen Gründen meine Schule nur mit einem Abgangszeugnis beenden konnte. Ich hatte damals viele Bewerbungsgespräche die gut liefen und bei dem Betrieb kam ich glücklicherweise rein aber meine Angst ist das Betriebe mich direkt abstoßen, weil die sich denken hier wird es bestimmt auch Probleme geben. Was meint ihr ? Wie soll ich da vorgehen. Habe echt so Druck deshalb

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Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?

Hallo zusammen,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.

Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.

An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?

Viele Grüße

Abitur, IHK, Ausbildungsverkürzung, Pflegefachfrau, Pflegefachkraft
Wie helfe ich jemandem der von seinem Ausbildungsbetrieb ausgebeutet wird?

In meinem nährene Umfeld gibt es jemand der von seinem Ausbildungsbetrieb definitiv ausgebeutet wird.
Unter anderem beinhalted dies Überstunden werden nicht vergütet weder durch Geld noch Freizeit. Im Betrieb heisst es einfach dass dies nicht gemacht wird bzw nicht gibt. Und bei dieser anzahl Überstunden ist das ein ordentliches Geld das auf die letzen 2 Jahre zusammenkommt. Ausserdem betriebt dieser Betrieb eine eigene "Berufsschule" die keine klare Lernstruktur, Benotungssystem und Lernziele aufweisen. Man erarbeitet nur um die Gunst des "Lehrers" zu erhalten um auf gute Noten zu hoffen.
Mit nur 10% Fehltage wird man nicht an die Abschlusprüfung zugelassen.
Diese Person in meinm Umfeld will betreffend der Überstunden nichts unternehmen, auch wenn dies Rechtlich nicht korrekt ist wie das gehandhabt wird. Die Gründe dafür ist die Angst die Ausbildungsstelle zu verlieren, gemobbt zu werden, schrekliche Schichten zu bekommen und schlechte Noten zu erhalten oder Allgemien aufzufallen. Die Person hat inzwischen 2 von 3 Lehrjahre abgeschlossen.
Was kann ich tun um dieser Person zu helfen oder den nötigen Support zu geben um dies entweder durchzuziehen oder sich an die Handelskammer zu wenden?
Gibt es weitere möglichkeiten? Diese Person liegt mir sehr am Herzen aber ich sehe wie diese Ausbildung die Person einfach mental fertig macht.

Job, Arbeitgeber, Azubi, IHK

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