Fahren ohne fahrerlaubnis und fahren ohne Versicherung.

Das sind Straftaten. Da gibt es kein pauschalen Bußgeld oder ähnliches. Als Jugendlicher gäbe es voraussichtlich einige sozialstunden, bei vorstrafen ggf auch Jugendarrest. Als erwachsener eine Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet, oder bei vorstrafen ggf auch einige Monate Freiheitsstrafe.

Außerdem Fahrverbot, ggf Führerscheinentzug und sperren für den autoführerschein falls der demnächst gemacht werden soll

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Auf jeden fall. Zum einem wäre es asozial Hilfe in Anspruch zu nehmen die nicht benötigt wird.

Zweitens besteht die Chance dss sich das Einkommen von 1460€ erhöht wenn man gute Arbeit macht oder aus einer bestehenden Beschäftigung heraus findest man auch eher einen neuen besseren job, als wenn man arbeitslos ist.

Aber auch von 265 Euro im Moment kann man sich auch schon einige nette Sachen leisten

Außerdem wird man bei nur 1460€ Nettoeinkommen aller voraussicht nach Anspruch auf Wohngeld haben wodurch sich das gesamte Einkommen noch erhöht

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Doch, das anstarren und provozierende breitbeinige sitzen kann man ihm verwerfen und ist nicht akzeptabel. Ich würde mich beim Betreiber über den Typen beschweren. Normalerweise sollte der hausverbot bekommen

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Ein Selbstmord Versuch sollte gar nicht bestraft werden. Der Mensch hat offenbar ein schwerwiegendes psychisches Problem bei dem man, wie bei andern Krankheiten auch, geholfen werden muss.

Davon abgesehen ist die Todesstrafe insgesamt abzulehnen. Egal was die Person verbrochen hat

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Fragen kann man. Aber ob der da Interesse dran hat bezwiefel ich. Wenn man als Vermieter eine Küche mit vermietet muss diese dann auch mit instand gehalten werden. Wenn der Backofen also zb kaputt ist muss der vom Vermieter getauscht werden. Daher vermieten viele lieber ohne Küche. Und deiner ja bisher offenbar auch.

Gute Chancen hat man idr diese an den Nachmieter zu verkaufen. Der braucht Ja auch eine.

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Seit dem 01.01.2000 kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch Kinder ausländischer Eltern erworben werden, die in Deutschland geboren werden.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Bei Geburt des Kindes ab dem 28.08.2007 muss mindestens ein Elternteil zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.

Kinder, die vor dem 01.01.2000 geboren wurden, können nicht rückwirkend durch diese Regelung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

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Entweder 2005, wenn man vorher in Rente gegangen ist, oder das folgejahr das auf das Jahr des rentenbzugs folgt. (§ 22 Abs Nr 1 S.3 a aa) Satz 5 estg)

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Die stellt man sich selbst aus.

Zumindest bei mir wollte die Gemeinde aber gar keine haben als ich sagte, das ich selbst Eigentümer bin. War theoretisch wohl nicht richtig und ich weiß auch nicht wie weit verbreitet diese Praxis ist, aber überrascht hat es mich nicht, da es ja auch absurd ist, sich die selbst auszustellen

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Haben deine Eltern keine Haftpflichtversicherung, die diesen Schaden abdeckt? Minderjährige Kinder sind da eigentlich immer mit versichert

Wie ist es genau zu dem Schaden gekommen? Bist du wirklich Schuld? Wenn das Auto in Bewegung war, hat der Autofahrer aufgrund der generellen betriebsgefahr die von einem kfz ausgeht fast immer eine teilschuld

Schnell erarbeiten wird in dem Alter kaum möglich sein. Mehr als du arbeitest geht nur schwer. Nach den Ferien ist auch nur nich weniger möglich.

Die einzige Möglichkeit ist, dss du dir von Eltern oder andern Angehörigen Geld leihst

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Zum einen ist natürlich die zu wenig gezahlte Steuer nachzuzahlen

Theoretisch ist das wohl eine leichtfertig steuerverkürzung. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße wird da bei so einer Kleinigkeit aber idr nicht festgesetzt. Vorsatz, also eine Steuerhinterziehung wird da niemand unterstellen

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Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das heißt der Betreiber kann selbst aussuchen mit wem er einen Vertrag schließt und mit wem nicht.

Aber es gibt auch das allgemeine gleichbehabdlungsgesetz. Danach wäre die Ungleichbehandlung wohl nach § 2 Abs 1 Nr. 8 AGG unzulässig.

Aber dies vor Gericht zu erstreiten ist langwierig und wenn der Betreiber einen andern Grund vorschieben kann könntest du auch verlieren und auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleiben. Die Chancen sind in der Praxis da leider nicht besonders hoch da du halt beweisen musst das du zb aufgrund der Ethnie diskriminiert wurdest

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Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und du bereits ein neues hast ist das korrekt.

Das ist aber kein Problem. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Das was du mit Steuerklasse 6 zu viel bezahlt hast wird die zu 100% bei der Einkommensteuer Veranlagung nach dem du deine Steuererklärung (ist in dem Jahr wegen der steuerklasse 6 plicht) abgegeben hast erstattet. Du hast also keine mehrbelastung.

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Wenn es eine arglistige täuschung war bestünde grundsätzlich die deine Willenserklärung anzufechten, was bei erfolg dazu führt das es keinen wirksamen Kaufvertrag gab. Zahlung und übereignung des kfz müssten dann rückabgewickelt werden.

Aber dafür musst du nachweisen, dass der Verkäufer dich getäuscht hat also i.b. vom Mangel wusste und den verschwiegen hat

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Der Großteil der vermögen steckt idr in Sachwerten wie Immobilien, Aktien oder sonst. Unternehmensbeteiligungen (zb Familienunternehmen)

Auf den Konto wäre es eine schlechte Idee, da würde einen viel zu viel weggenommen werden,

Wie kommst du darauf?

da ja Geld irgendwann mit der Zeit kaputt gehen kann

Ja, irgendwann schon. Aber das würde ei ige Jahrzehnte dauern. Und selbst wenn, würden beschädigte Banknoten ausgetauscht werden können

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Überweisen die es zurück oder wird seitens der Bank die Lastschrift zurück gebucht? Ich tippe mal auf letzteres. Dann frage da mal bei deiner Bank nach dem Grund. Bist du sicher das das Konto gedeckt ist? Könnte es vielleicht sein das zb das Gehalt schon angezeigt wird aber die wertstellung erst einen Tag nach der Abbuchung der Telekom ist?

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