Welches Jahr wird zur Berechnung des Rentenfreibetrages herangezogen wenn er vor 2005 war?
Ich finde widersprüchliche Angaben und in den Beispielen gehen die Leute immer später in Rente. In einen Berechnungsformular steht z.B. "Bruttorente im Jahre 2005 oder vorher". Das kann doch nicht egal sein, da die Rente 1995 niedriger war als 2005.
4 Antworten
Die Besteuerung der Renten hat 2005 angefangen mit 50 %. Also wurde auch der Rentenwert von 2005 als Basis herangezogen, nicht der von 1995. 1995 mussten Rentner noch keine Steuern auf ihre Rente zahlen.
Die festgeschriebenen Beträge findet man in jedem Steuerbescheid, man muss eben etwas rechnen.
Im Rentenbescheid kann man das übrigens auch nachlesen.
Stimmt. Der Ertragsanteil wurde besteuert. Wusste ich bisher nicht. Danke für den Hinweis.
Alles bist 2005 wird einheitlich betrachtet, erst danach findet einer Steigerung statt.
Was heißt "einheitlich"? Kann man sich was raussuchen? Wenn auf dem Rentenbescheid von 1995 750 Euro monatlich stehen und 2005 1000 Euro, dann werden ja beide mit 50% bepreist, ja. Aber dann wählt man doch den Wert von 1000 Euro, um dauerhaft einen Freibetrag von 500 Euro zu haben anstatt 375. Macht das das Finanzamt automatisch?
Entweder 2005, wenn man vorher in Rente gegangen ist, oder das folgejahr das auf das Jahr des rentenbzugs folgt. (§ 22 Abs Nr 1 S.3 a aa) Satz 5 estg)
Da muss man jetzt also den alten Bescheid von 2005 finden? Ich glaub, der wurde nicht aufgehoben, nur die Erstbescheide von 1995 und 2000.
Ja im Grunde schon. Den Steuerbescheid von 2005 hast du nicht mehr? Da könnte man aus der Berechnung auch den steuerfreien Betrag entnehmen.
Du könntest bei der RV nachfragen und nach dem Bescheid fragen. Ggf auch elektronisch mit dem elektronischen Personalausweis.
Aber die Daten müssten der Finanzverwaltung auch vorliegen.
Meine 90-jährigen Eltern haben noch NIE einen Steuerbescheid bekommen und sich nie darum gekümmert. Daher wird sich da auch nichts finden.
Sehr geehrter Fragesteller!
Wurde die gesetzliche Rente erstmalig vor dem 1.1.2005 bezogen, wird im Jahr 2005 ein Rentenfreibetrag in Höhe von 50 % der Jahresrente ermittelt und auch für alle nachfolgenden Einkommensteuer-Veranlagungen festgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
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Stimmt nicht, auch vor 2005 waren Renten steuerpflichtig, nur der zu versteuernde Teil war niedriger, was dazu führte, dass viele Rentner keine Einkommensteuer zahlen mussten.