Was passiert wenn man den Freistellungsauftrag um 130€ überzieht?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Freistellungsauftrag im Jahr 2020 um ca. 130 € überzogen und dies nicht in meiner Steuererklärung angegeben.
Sprich bei Bank A 800 Euro gestellt und voll ausgenutzt und bei Bank B nochmal (blöderweise) 200 Euro gestellt und hiervon ca. 130 € ausgenutzt.
In Summe also 930€ steuerfreie Kapitalerträge bei erlaubten 801€.
Das Finanzamt ist nun auf mich zugekommen, dass ich hier einen Fehler begangen habe. Das war mir damals gar nicht bewusst (ich weiß, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe) und jetzt bin ich natürlich mächtig nervös und frage mich, mit welcher Strafe ich rechnen muss. Hat jemand schon einmal diese Erfahrung gemacht?
1 Antwort
Zum einen ist natürlich die zu wenig gezahlte Steuer nachzuzahlen
Theoretisch ist das wohl eine leichtfertig steuerverkürzung. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße wird da bei so einer Kleinigkeit aber idr nicht festgesetzt. Vorsatz, also eine Steuerhinterziehung wird da niemand unterstellen