Vergleichszahlung mit Steuerklasse 6 zulässig?
Ich habe beim Arbeitsgericht gegen eine verweigerte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geklagt.
Beide Seiten haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
Arbeitgeber hat die 300 € zu überwiesen.
Hat diese aber mit Steuerklasse 6 verrechtnet, deshalb werden 111 € Lohnsteuer fällig.
Am Schluss bleiben nur 126 € übrig.
Ist die Lohnsteuerklasse 6 richtig? Ich habe eigentlich Klasse 1.
Kennt sich jemand aus?
2 Antworten
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und du bereits ein neues hast ist das korrekt.
Das ist aber kein Problem. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Das was du mit Steuerklasse 6 zu viel bezahlt hast wird die zu 100% bei der Einkommensteuer Veranlagung nach dem du deine Steuererklärung (ist in dem Jahr wegen der steuerklasse 6 plicht) abgegeben hast erstattet. Du hast also keine mehrbelastung.
naja, es ist egal, ob er bereits einen neuen Job hat, nicht mehr Beschäftigte müssen immer nach 6 abgerechnet werden
Du arbeitest ja nicht mehr dort. Dann hast du ja die 1 in deinem neuen Job/beim ALG. Daher kann der alte AG nur mit der 6 abrechnen.
Kannst du dir ja beim Steuerausgleich wieder holen, das zuviel an Steuern.