Ich würde sagen ja.
Denn da du rechts nicht überholen darfst, hast du auch nichts im virtuellen Sicherheitsabstand zu suchen – denn es gibt keinen Grund, noch näher aufzuschließen.
Deinen Beispielstext lese ich aber eher so, dass M bereits auf der linken Spur hinter L fährt und denkt, L fährt nach rechts – und zum Überholen beschleunigt. Dadurch verringert sich (bzw. verschwindet) der Sicherheitsabstand, noch bevor L rechts angekommen ist. Das ist verboten. Überholt werden darf erst, wenn der Vordermann den Fahrstreifen gewechselt hat.
Edit:
M hat sich auf der mittleren Spur genähert
Also wenn es so ist, dass M ausgewichen ist, weil L nach rechts ziehen wollte (und nicht, weil er dies abgebrochen und wieder nach links gezogen ist), hat sich M auf jeden Fall falsch verhalten. Denn mit so einer großen Geschwindigkeitsdifferenz rechts an einen Linksspurschleicher heranzufahren, hat entweder ein unnötig starkes Bremsmanöver zur Folge, oder eben, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten der sogar rechrs überholt wird.
Hätte M genug Abstand gehalten, hätte er nicht so plötzlich reagieren müssen. M hätte sich auch hinter L einreihen können, um die Überholabsicht klar zu machen. Denn wenn er sich auf der mittleren Spur einordnet, könnte es auch bedeuten, dass er weiterhin hinterher fahren will.
Letztendlich haben natürlich beide Schuld, denn ein nicht angekündigter Fahrstreifenwechsel kann auch sehr gefährlich sein. M trägt hier aber die größere Schuld, weil er nichts rechts von einem anderen Fahrzeug zu suchen hat, wenn er nicht überholt wird.
Hätte L den Wechsel nach rechts vollzogen und käme es zwischen den beiden zum Unfall, hätte L auf jeden Fall mehr Schuld (aber nicht unbedingt mehr als M), denn dann hätte er sich nicht gut genug umgesehen. Rechts überholen hin oder her, aber einfach rüberziehen geht halt auch nicht.