Fußgängerzone, rechts davon verkehrsberuhigter Bereich - wer hat Vorfahrt?

3 Antworten

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Hier würde ich folgende Regelungen anwenden:

Wer [...] aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße [...] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. | § 10 Satz 1 StVO
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. | § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO
Da es für die Vorfahrt zwischen Fußgängerzone und verkehrsberuhigtem Bereich keine eigene Regelung gibt, sind die beiden Straßen mehr oder weniger "gleichberechtigt", sodass derjenige zuerst fahren darf, der von rechts kommt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Das Problem sind die Position der Schilder, da man schon vor der Kreuzung das Schild passiert hat, haben scheinbar tasächlich die von rechts kommenden Fahrzeuge Vorfahrt.

Übrigens die alte Dame mit ihrem Wägelchen befindet sich noch nicht in der "Spielstraße" so nannte man die damals...


Der verkehrsberuhigte Bereich hat eine abgesenkte Bordsteinkante,

somit ist er wie eine Garagenausfahrt zu sehen, es gibt keine Vorfahrt für Fahrzeuge und Radfahrer aus diesem Bereich, sie müssen immer warten.

Du hast hier Vorfahrt.


KevinHP  17.05.2024, 06:16

Aber die Ampel ist grün! /s

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Ursusmaritimus  17.05.2024, 14:13
@KevinHP

Kannst du mir die Stelle erklären wo der Witz ist? Oder ist das nur ein "Kevin"?

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KevinHP  17.05.2024, 17:01
@Ursusmaritimus

Kannst du mir die Stelle erklären wo der Witz ist? Oder ist das nur ein Vorurteil?

Ich wollte darauf hinaus, dass du die Frage offensichtlich missverstanden hast, hab mich aber nicht getraut, es direkt anzusprechen, weil das hier oft sehr negativ aufgefasst wird. :)

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