Wer muß jetzt den Notar zahlen?
Eine Freundin von mir will ein Haus kaufen. Sie hatte ein Haus gefunden und zunächst wurde eine Kaufpreisvereinbarung von beiden Seiten unterschrieben.
Daraufhin hat die Freundin einen Notar beauftragt, den Vertrag zu erstellen. Und da gab es noch ein paar Unklarheiten zu regeln, z.B. falsche Angaben zur Verkaufsimmobilie
Jetzt plötzlich sagt die Verkäuferin, daß jemand anderes mehr bieten würde und sie nicht mehr an meine Freundin verkaufen wolle.
Geht das überhaupt und wer muß ggf. den Notar bezahlen?
Wenn es dazu noch irgendwelche Links gäbe wäre das Klasse
4 Antworten
- Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
- Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
- Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
Ja, das ist möglich.
Den Notar muss derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat.
Rechtlich : Wer den Notar beauftragt muss ihn zahlen.
Deine Freundin hat aber sicher Schadensersatzansprüche weil die Verkäuferin so kurzfristig abgesprungen ist und könnte versuchen sich die Beträge zivilrechtlich wieder zu holen.
Verkauft werden muss erst dann wenn der Notarvertrag unterzeichnet ist, vorher ist jede Aussage zum Kauf und Verkauf rechtlich nicht bindend.
Der, der den Auftrag erteilt hat. Also deine Freundin. Schadenersatzansprüche gegen die "Verkäuferin" sind im Regelfall nur schwer durchsetzbar, da es noch keine bindende Vereinbarung gab. Man kann es höchstens über die sogenannte culpa in contrahendo (Verschulden vor Vertragsschluss) versuchen. Meines Wissens ist es aber streitig, ob man die hier anwenden kann, da das Hauptgeschäft formbedürftig war und nicht zustande kam. Müsste man im Einzelfall prüfen lassen, wenn es das einem wert ist.