Wer muß jetzt den Notar zahlen?

4 Antworten

  1. Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
  2. Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
  3. Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ja, das ist möglich.

Den Notar muss derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Rechtlich : Wer den Notar beauftragt muss ihn zahlen.

Deine Freundin hat aber sicher Schadensersatzansprüche weil die Verkäuferin so kurzfristig abgesprungen ist und könnte versuchen sich die Beträge zivilrechtlich wieder zu holen.

Verkauft werden muss erst dann wenn der Notarvertrag unterzeichnet ist, vorher ist jede Aussage zum Kauf und Verkauf rechtlich nicht bindend.

Der, der den Auftrag erteilt hat. Also deine Freundin. Schadenersatzansprüche gegen die "Verkäuferin" sind im Regelfall nur schwer durchsetzbar, da es noch keine bindende Vereinbarung gab. Man kann es höchstens über die sogenannte culpa in contrahendo (Verschulden vor Vertragsschluss) versuchen. Meines Wissens ist es aber streitig, ob man die hier anwenden kann, da das Hauptgeschäft formbedürftig war und nicht zustande kam. Müsste man im Einzelfall prüfen lassen, wenn es das einem wert ist.