Dafür gab es früher sog. Kleindestillen. In D wurde das aber inzwischen verboten. In A ist es wohl noch erlaubt. Siehe hier, auch mit Energiebedarf etc. Man musste nicht permanent daneben stehen, das lief von alleine ab, solange eben die Füllung reichte. 

www.tiroler-kupferschmiede.com/shop/Kleindestille-Hobby-2-Liter-elektrisch

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Da kommt es schon auch auf das Alter an. Unter 16 wird es problematisch. Ein Muttizettel in den jeweiligen Sprachen solle mit, gerade um in den Pilgerherbergen unterzukommen.

Hund ist vor allem in Spanien sehr problematisch wegen der vielen anderen Hunde auf dem Weg. Und in die Herbergen darf er (soweit ich weiß) sowieso nicht.

Blöd ist auch das: Die Pilgerurkunde kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, auch von Minderjährigen, wenn diese in Begleitung ihrer Eltern ... sind.

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Puh, da wäre ich gaaanz vorsichtig und würde unbedingt nachfragen auf der Gemeinde. Im Allgemeinen dürfen zwar Gartenabfälle verbrannt werden. Das ist aber Baumaterial. Zudem darfst Du kein Feuer ohne Untergrund machen. Ich denke, dass es nicht zulässig ist und dann kann sowas extrem teuer werden.

Wenn Du in einer Gegend wohnst, wo es Sonnwendfeuer gibt, dann freuen sich die Veranstalter über solche Holz. Evtl. gibt es eine Gärtnerei, die eine Holzheizung hat, das könnte auch eine gute Lösung sein.

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jetzt hat der jenige

Wer ist das?

Der Inhaber des Friseursalons? Dann kriegt er auch keine Pakete mehr.

Jemand anderes? Dann kommt es darauf an, ob er dazu berechtigt ist oder ob der Salon angefahren werden darf und Pakete erhalten (was idR der Fall ist).

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Kommt auf den Ort an. An manchen Dingen haben Architekten etc. ein Urheberrecht. Und: Die Digitalisierung dürfte (wie beim Fotografieren) nur von öffentlich zugänglichen Stellen vorgenommen werden ohne besondere Hilfsmittel.

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Schon die kurze Laufzeit des Gutscheins ist mM nicht zulässig. Wie viele Nachtermine Du setzen musst, ist so eine Sache. Das müssten im Zweifel Gerichte entscheiden. Zwei so kurzfristig abgesagte sind schon eine Menge.

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Kommt jetzt darauf an, was das "Illegales" war. Nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten besteht eine Anzeigepflicht.

Der Betreuer will Dir auf jeden Fall Angst machen, das ist klar. Und Konsequenzen kann es auch haben, allerdings keine juristischen, wenn es sich nicht um eine Straftat nach § 138 StGB handelt.

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Ja und nein. Bei Krankheit kann natürlich der Veranstalter nichts dafür. Wenn aber Punkte gar nicht ausgeführt werden, zum Beispiel das mit dem Zoo, dann fallen dafür auch keine Kosten an. 

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So einfach ist das nicht. Zum einen muss man in der Teilungserklärung schauen, welche Teile des Balkons Gemeinschaftseigentum sind. Zum anderen müsste so eine Reparatur vorher beantragt und von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden. 

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Die Polizei/das Ordnungsamt ist nicht ganz so blond und Doppelgänger sind rar. Erst recht welche, die sich darauf einlassen. Da hat man schnell neben dem Bußgeld noch ein Strafverfahren am Hals - § 164 StGB.

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Beim Sex unter Männern (und um den geht es Dir wohl alleine in der Frage) gibt es durchaus noch andere Spielarten, die Frauen nicht bieten können außer Analverkehr.

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Nein. Denn da Du nicht klar sagen kannst, dass es Originale sind, ist der Verkauf auf allen Internetportalen verboten. Du könntest sie höchstens privat verkaufen als "unbekannt", also Fake.

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