… dass es wirklich kein Geld zurück gibt?
Der Schulhort hat die Sommerferien Anmeldung durchgegeben. Nun heißt es, dass wir im Voraus das gesamte Geld für alle Unternehmungen usw. Schon mitbringen sollen.
Dazu wurde bekannt gegeben, dass wenn das Kind trotz Anmeldung nicht kommen kann, dass es das Geld nicht zurück gibt.
Ich persönlich finde es sehr frech, sowas im Vorfeld schon zu behaupten. Gibt es diesbezüglich eine Rechtslage?
Wenn das Kind zum Beispiel wegen Krankheit nicht gehen kann, zahlen wir trotzdem alle Ausgaben?
Was ist, wenn Ausgaben zum Beispiel der Zoo- Eintritt ist, dieser Ausflug ausfällt wegen Regenwetter. Für sowas bezahlt doch keiner im Voraus.
schon irgendwie eine Frechheit find ich.