Kommt darauf an, ob Heizkörper streichen im Mietvertrag vereinbart wurde. Falls ja, ist das auch nur fällig, wenn tatsächlich nötig
Die Hausverwaltung ist nicht Euer Vertragspartner. Oder ist die Hausverwaltung auch der Vermieter?
Falls nein, schuldet der Vermieter das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung.
Ja, darf sie, wenn es rechtzeitig angekündigt wird. Ein Ausfall von einer Woche erscheint sehr lange. Normalerweise wird dann eine mobile Heizzentrale eingesetzt.
In jedem Fall steht den Mietern eine Mietminderung zu. Die kann bis zu 10% betragen, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Auf jeden Fall muss eine Mietminderung vorher angekündigt werden. Denkt daran, dass der Vermieter der Vertragspartner ist und nicht die HV. Lasst Euch evt. vom lokalen Mieterverein beraten
Termine müssen mit Dir abgestimmt werden, mindestens 1 Woche im voraus. Du musst also nicht jeden Termin annehmen.
Du kannst auch auf Einzelterminen bestehen, also keine Sammelbesichtigungen, wenn Du das nicht willst.
Fotos dürfen ebenfalls nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden
- Ja, leider ist das rechtens. Das nennt sich Eigenbedarfskündigung. Allerdings muss die sehr gut und sehr genau begründet werden. Da kann ich Euch nur raten, Euch an den lokalen Mieterverein zu wenden. Das sind Fachanwälte, die das prüfen können.
- Die Frist ist zu kurz. In den alten Mietverträgen gab es sogar Fristen von 12 Monaten. Einfach im Mietvertrag nachlesen
Nein, ein gesetzliches Vorkaufsrecht hast Du nicht.
Du kannst aber mit dem anderen Eigentümer vertraglich ein derartiges Vorkaufsrecht vereinbaren. Das sollte dann unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.
Geht es hier um eine Mietwohnung? Warum hast Du dann Provision bezahlt?
Ein Makler muss über alle ihm bekannten Umstände informieren. Er muss aber nicht auf offensichtliche Mängel hinweisen. Schimmel sieht man normalerweise. Für die Beseitigung eines derartigen Mangels ist aber der Vermieter = Dein Vertragspartner zuständig
- Ja, der Verkäufer kann jederzeit bis zur Unterzeichnung des KV beim Notar anderweitig verkaufen
- Wenn es eine derartige Vereinbarung gab und die Freundin den Notar sich darauf verlassend mit dem Entwurf beauftragte, dann kann es sein, dass auf Seiten des Verkäufers eine vorvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.
- Sollte man auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen
- Ein neuer Eigentümer übernimmt den mit dem ehemaligen Eigentümer vereinbarten Mietvertrag mit allen Vereinbarungen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.
- Im Mietvertrag wird zwar die Betriebskostenvereinbarung erwähnt, aber das heißt nicht, dass man alle erwähnten Kosten umlegen muss. Daher auch die Möglichkeit der Auswahl (ankreuzen).
- Nachdem das 19 Jahre lang so abgerechnet wurde, ist das offensichtlich auch zwischen Mieter und Vermieter gewollt. Wie unter 1. erwähnt, muss ein Käufer sich an diese Vereinbarungen halten.
"Die Garage ist weitervermietet"
Hast Du die Garage vermietet oder der Eigentümer?
Mit den Bauplänen zu einem Architekten gehen. Der prüft dann alles weitere
Warum einen Immobilienmakler beauftragen und bezahlen, wenn man dann doch die Arbeit selbst machen will? Letztendlich führt das nur zu Problemen, wenn dieselbe Immobilie mehrfach angeboten wird.
Rein rechtlich kannst Du natürlich mit dem Makler vertraglich vereinbaren, dass Du die Immobilie auch selbst anbietest.
Wenn diese Vorgaben bei der Genehmigung der Hundehaltung gemacht wurden, dann ist das in Ordnung. Ansonsten nein.
Die Kaution ist an den Vermieter oder die von diesem beauftragte Person zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die Du prüfen solltest:
- Was ist im Mietvertrag zum Thema Kaution vereinbart? Üblicherweise wird die Kaution auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto überwiesen.
- War die Hausverwaltung zur Entgegennahme der Kaution berechtigt? Falls nein, dann hast Du ein Problem
Ja, das ist möglich, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde. Das gilt allerdings nicht für Warmwasser und Heizung
Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden
Nicht Ihr müsst kündigen, sondern der Vermieter muss bei Eigenbedarf kündigen. Dies muss aber sehr gut begründet werden.
Wendet Euch im Zweifel an den örtlichen Mieterverein
Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden
Es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an, ob die Flächenangabe zur Beschaffenheitsvereinbarung wird. Es muss auch angegeben werden nach welcher Vorschrift die Wohnfläche bestimmt wird. Wird die Wohnfläche bei der Betriebskostenabrechnung verwendet, muss diese exakt stimmen. Ansonsten gewähren die Gerichte ein gewisse Abweichung.
Also, einfach die Wohnfläche nach WoFlV bstimmen (lassen) und dann mit dem Vermieter darüber sprechen
Es gibt sogenannten Rotschimmel, der allerdings in sehr feuchten Bereichen, z.B. Bad/Dusche) auftritt. Leider kann man das auf den Bildern sehr schlecht erkennen