Ehevertrag, wie funktioniert er?
Also, mein Partner und ich ziehen eine Ehe in Betracht.
Mein Partner möchte aber ohne einen Ehevertrag beim Notar nicht verzichten. Ich bin damit einverstanden. Kurze Rückinfo; Wir haben eine gemeinsame Tochter, er besitzt ein selbstgebautes Haus was fertig abgezahlt ist, er besitzt gutes Vermögen, Aktien und Etfs. In dem Vertrag möchte er eigendlich nur Regeln das wenn wir uns scheiden lassen würden, dass ich keinen Cent von ihm bekomme und einfordern würde, wie das Haus. Zudem will er das selbe so regeln im Falle seines Todes. Ich selber habe geringes vermögen und mir ist das egal ob er es bekommen würde, da es ja mein Partner ist. Wäre diese Regelung überhaupt machbar? Weil wenn das nicht ginge vom Gesetzgeber, wird auch nicht geheiratet.
Ich habe im Internet keine passende Antwort erhalten, daher erhoffe ich mir von euch ein paar.
Vielen lieben Dank 💐
12 Antworten
Ja, das wäre möglich und rechtlich auch zulässig.
Ein Verzicht auf den Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich) ist keineswegs unüblich und auch nicht sittenwidrig. Eine Teilhabe am Vermögen des anderen Ehegatten gehört nicht zum Wesenskern einer Ehe.
Beim Zugewinnausgleich würde aber ohnehin nur dasjenige Vermögen ausgeglichen, dass NACH der Heirat neu hinzugekommen ist. Das bei der Heirat bereits bestehende Vermögen, also z.B. die Immobilie Deines zukünftigen Ehemanns, wird ohnehin nicht geteilt, so dass man dafür auch keinen Ehevertrag bräuchte.
Wenn Du als Erbin ausscheidest, erbt ja alles Euer gemeinsames Kind. Auch das ist ja nicht eine völlig blödsinnige Regelung.
Wenn das für Dich eine akzeptable Regelung ist, spricht nichts dagegen.
Der Punkt ist wirklich einfach: Einen Ehevertrag macht man beim Notar, der ihn dann auch entsprechende aufsetzt und beide Partner berät.
Schau dir mal die "Zugewinngemeinschaft" an, diese findet automatisch Anwendung, wenn keine anderen Regelungen bei der Eheschließung gewählt werden:
Nur der Zugewinn der während der Ehe erwirtschaftet wird (Einkommen, Rentenanspruch...) wird bei der Scheidung geteilt.
Das vor der Ehe vorhandene Vermögen beider Partner bleibt beider Scheidung bei diesem Partner.
Im Todesfall greift die gesetzliche Regelung - ein reiner Ehevertrag greift hier also nicht, da dieser nur bei der Scheidung wirkt.
"""dass ich keinen Cent von ihm bekomme"""
""" Zudem will er das selbe so regeln im Falle seines Todes"""
So, wie Du ihn beschreibst, habe ich nur eine "passende Antwort": Ich würde die Finger von diesem Mann lassen. So einen Vertrag macht man mit einer Frau, die einem die Zeit im Bett vertreiben, den Haushalt versorgen und neben einem als "Ausstattung" fungieren soll.
Die einzige Situation, in der es der Tochter besser gehen würde, wäre, wenn de Vater sterben würde. Dann würde sie immer hin den Pflichtanteil bekommen....Sorry; aber Deine Antwort ist für die Fragestellerin nicht hilfreich.
In dem Vertrag möchte er eigendlich nur Regeln das wenn wir uns scheiden lassen würden, dass ich keinen Cent von ihm bekomme und einfordern würde
Das wäre sittenwidrig, wird der Notar vermutlich nicht beurkunden
Ich würde die Finger von diesem Mann lassen
Danke für den Tipp, die gemeinsame Tochter freut sich auch schon