Ehevertrag, wie funktioniert er?

Hoegaard  20.03.2023, 11:48

Mein Partner möchte aber ohne einen Ehevertrag beim Notar nicht verzichten.

Ohne einen Vertrag nicht verzichten? Worauf?

Eadine 
Fragesteller
 20.03.2023, 11:49

Falsch Ausgedrückt, er möchte einen Ehevertrag beim Notar.

12 Antworten

Ja, das wäre möglich und rechtlich auch zulässig.

Ein Verzicht auf den Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich) ist keineswegs unüblich und auch nicht sittenwidrig. Eine Teilhabe am Vermögen des anderen Ehegatten gehört nicht zum Wesenskern einer Ehe.

Beim Zugewinnausgleich würde aber ohnehin nur dasjenige Vermögen ausgeglichen, dass NACH der Heirat neu hinzugekommen ist. Das bei der Heirat bereits bestehende Vermögen, also z.B. die Immobilie Deines zukünftigen Ehemanns, wird ohnehin nicht geteilt, so dass man dafür auch keinen Ehevertrag bräuchte.

Wenn Du als Erbin ausscheidest, erbt ja alles Euer gemeinsames Kind. Auch das ist ja nicht eine völlig blödsinnige Regelung.

Wenn das für Dich eine akzeptable Regelung ist, spricht nichts dagegen.

Der Punkt ist wirklich einfach: Einen Ehevertrag macht man beim Notar, der ihn dann auch entsprechende aufsetzt und beide Partner berät.

Schau dir mal die "Zugewinngemeinschaft" an, diese findet automatisch Anwendung, wenn keine anderen Regelungen bei der Eheschließung gewählt werden:

Nur der Zugewinn der während der Ehe erwirtschaftet wird (Einkommen, Rentenanspruch...) wird bei der Scheidung geteilt.

Das vor der Ehe vorhandene Vermögen beider Partner bleibt beider Scheidung bei diesem Partner.

Im Todesfall greift die gesetzliche Regelung - ein reiner Ehevertrag greift hier also nicht, da dieser nur bei der Scheidung wirkt.

"""dass ich keinen Cent von ihm bekomme"""

""" Zudem will er das selbe so regeln im Falle seines Todes"""

So, wie Du ihn beschreibst, habe ich nur eine "passende Antwort": Ich würde die Finger von diesem Mann lassen. So einen Vertrag macht man mit einer Frau, die einem die Zeit im Bett vertreiben, den Haushalt versorgen und neben einem als "Ausstattung" fungieren soll.


Hoegaard  20.03.2023, 12:00

Ich würde die Finger von diesem Mann lassen

Danke für den Tipp, die gemeinsame Tochter freut sich auch schon

0
kreuzkampus  20.03.2023, 16:30
@Hoegaard

Die einzige Situation, in der es der Tochter besser gehen würde, wäre, wenn de Vater sterben würde. Dann würde sie immer hin den Pflichtanteil bekommen....Sorry; aber Deine Antwort ist für die Fragestellerin nicht hilfreich.

1

In dem Vertrag möchte er eigendlich nur Regeln das wenn wir uns scheiden lassen würden, dass ich keinen Cent von ihm bekomme und einfordern würde

Das wäre sittenwidrig, wird der Notar vermutlich nicht beurkunden