Die Nichten wären gesetzliche Erben, wenn es wirklich keine anderen Verwandten gibt. Hier klingt es aber so, als ob es ein Testament gäbe. Was da drin steht, kann man nicht wissen.

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Im Zweifel gar nicht, wenn sie ein Zwilling ist und irgendwie an den Ausweis kommt. Aber das fliegt dann in der Regel spätestens im Erbfall auf, wenn die Enterbten das Testament sehen. Außerdem erhält die Erblasserin auch im Vorfeld Post vom Notar und ggf. anderen Stellen.

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Grundsätzlich nicht verboten. Wenn sie von nichts wusste, sowieso nicht, mangels Vorsatz.

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Viele Optionen bleiben da nicht, wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Da muss K schon Vorsatz bzw. arglistiges Verschweigen bzgl. eines Mangels nachweisen.

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Dieses Konzept des "sexuellen Missbrauchs" gab es im antiken Griechenland gar nicht in der heutigen Form. Deswegen hatten die Stoiker dazu auch keinen Standpunkt.

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Auf Eigenbedarf dasrf nur der neue Besitzer kündigen (wenn wirklich einer Vorhanden sein sollte) oder Irre ich mich da?

Das ist korrekt. Und das auch erst, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, was einige Monate dauern kann.

Der Käufer muss in diesem Fall mindestens eine Sperrfrist von drei Jahren abwarten, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann – je nach Region sind es sogar bis zu zehn Jahre. Käufer sollten sich also unbedingt vor dem Kauf informieren, welche Fristen vor Ort gelten.

Grundsätzlich gibt es keine solche Sperrfrist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine vermietete Wohnung nach Vermietung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Da du hier offenbar ein Haus angemietet hast, kommt das nicht in Betracht.

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Wenn das durchgeht und ihr selbst handelt, dann haften die Eltern dafür nicht. Außer natürlich sie übernehmen separat die Haftung o.ä.

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Nach der Logik benötigt auch ein Panzer keine Panzerung. Man kann ja durchs Kanonenrohr schießen.

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Nein

Nein, zumindest nicht im umgangssprachlichen Sinn.

Hierzu ein schönes Zitat von Schopenhauer:

"Die Frage nach der Willensfreiheit ist wirklich ein Probierstein, an welchem man die tief denkenden Geister von den oberflächlichen unterscheiden kann, oder ein Grenzstein, wo beide aus einander gehn, indem die ersteren sämmtlich das notwendige Erfolgen der Handlung, bei gegebenem Charakter und Motiv, behaupten, die letzteren hingegen, mit dem großen Haufen, der Willensfreiheit anhängen. Sodann giebt es noch einen Mittelschlag, welcher, sich verlegen fühlend, hin und her lavirt, sich und Andern den Zielpunkt verrückt, sich hinter Worte und Phrasen flüchtet, oder die Frage so lange dreht und verdreht, bis man nicht mehr weiß, worauf sie hinauslief."
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Naja, Gutes wirst du sicherlich nicht auf einer Propagandaseite finden, die sich gegen die Afd richtet.

Das ist als würdest du Gutes über Juden in Hitlers Mein Kampf suchen wollen.

Aber natürlich war das auch gar nicht die Intention deines Posts, sondern dieser soll nur einen weiteren Baustein im politischen Kampf darstellen, für den man diese Plattform missbraucht.

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Das ist als Minderjähriger nicht möglich. Aber deine Eltern können ein Depot für dich anlegen und dann für dich entsprechende Aktien kaufen. Hier könntest du dann auch deinen Eltern sagen, welche Aktien du gerne hättest.

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Rechtlich möglich ist das schon und in solchen Konstellationen kommt das auch in der Praxis vor. Aber die Bank muss der Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen. Deswegen sollte man das davor mit der Bank besprechen.

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Finde ich gut,weil

Er verfügt schon über sehr gutes wirtschaftliches Sachverständnis und spricht viele Dinge an, die tatsächlich falsch laufen. In letzter Zeit wird es mir persönlich aber etwas zu populistisch. Wobei ich das vor dem Hintergrund, was ihm widerfahren ist, aber auch etwas nachvollziehen kann.

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Das müsste man im Einzelfall betrachten. Grundsätzlich ist es aber tatsächlich so, dass du nicht ohne Zustimmung deiner Eltern solche Verträge wirksam abschließen kannst. Am besten sagst du es deinen Eltern.

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