Wenn ich einen Immobilienmakler beauftrage meine Wohnung zu verkaufen darf ich sie dann trotzdem auch als Privatperson online stellen, und selbst verkaufen?
Ich würde nämlich einen Immobilienmakler beauftragen. Und nebenbei selbstständig privat auch in verschiedenen Plattformen die Wohnung anbieten. Ich würde allerdings nicht dazu sagen dass ich einen Immobilienmakler beauftragt hab sondern wirklich selbstständig für mich selbst die Wohnung auch trotzdem versuchen zu verkaufen. Ist das möglich oder darf ich in der Zeit wo der Immobilienmakler versucht meine Wohnung zu verkaufen nichts machen?
4 Antworten
Warum einen Immobilienmakler beauftragen und bezahlen, wenn man dann doch die Arbeit selbst machen will? Letztendlich führt das nur zu Problemen, wenn dieselbe Immobilie mehrfach angeboten wird.
Rein rechtlich kannst Du natürlich mit dem Makler vertraglich vereinbaren, dass Du die Immobilie auch selbst anbietest.
Macht einmal keinen Sinn und im Vertrag wirds wahrscheinlich ausgeschlossen sein
Sofern Sie mit dem Makler eine qualifizierten Makleralleinauftrag vereinbaren, gibt es zum schlichten Alleinauftrag einen entscheidenden Unterschied.
Beim qualifizierten Alleinauftrag vereinbaren Sie mit dem Makler, dass Sie alle selbst gefundenen Interessenten an den Makler verweisen müssen. Damit ist ein Abschluss ohne Provisionspflicht nicht möglich. Die Vereinbarung nennt sich Verweisungs- oder Hinzuziehungsklausel. Sie ist eine Individualvereinbarung und zählt zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers.
Das mußt Du mit dem Makler klären.
Ich dachte mir nur dass ein Immobilienmakler vielleicht zusätzlich noch mehrere Kontakte hat was ich als Privatperson leider nicht habe ich kann sie in diversen Plattformen anbieten aber ein Immobilienmakler wie der Marktführer Rema. Hat ein besseres Netzwerk. Mir geht es halt darum die Wohnung schnell wie zu möglich zu verkaufen , quasi nach dem Schema doppelt hält besser 😅