https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265708/asylantraege-in-deutschland/
Das Leben schwer gemacht hast Du Dir selbst.
100€ Strafe
Ist keine Strafe, sondern irgendein "Ertappungsgeld", was man meiner Meinung nach nicht unbedingt zahlen muß.
Die richtige Strafe kommt ggf. von Staatsanwaltschaft bzw. Gericht.
kommt das in die Strafakte?
Natürlich wird das Strafverfahren registriert.
Brief schreiben und Zahlungsfrist darin setzen.
Falls erfolglos, ab zum Anwalt.
So würde zumindest vorgehen.
Sie wäre der Abschaffung wohl nicht abgeneigt :)
In jedem Fal das landschaftlich schönere :)
Du verstößt damit gegen verschiedene Regelungen und kannst schlimmstenfalls im Gefängnis landen.
Mit Minijon hat das nichts zu tun.
Du kannst versuchen, die Anrechnung des Jobcenters anzufechten.
Zahlen wirst Du jedoch zunächst selbst müssen.
2000 Euro Verlust
Falsche Rechnung.
Sofern Du keinen Anspruch auf Kindergeld hattest, bist Du erstattungspflichtig.
Bist Du selbst das Kind?
Ich glaube, sie hat schon genug Rechte.
In jedem Bezug :)
Natürlich darf die Mutter Geld von Dir verlangen, und das Jobcenter müßte grundsätzlich erstatten.
Bezieht die Mutter auch Bürgergeld?
Das kannst Du vergessen.
Strafzumessung ist Sache der zuständigen Behörden.
Im Übrigen wende Dich bitte an Deine Erziehungsberechtigten.
Es gibt entweder Krankengeld oder Lohnfortzahlung.
Krankengeld ist weniger als Lohnfortzahlung.
An wen muss ich mich wenden?
An Deine Erziehungsberechtigten :)
Das hängt wohl vornehmlich vom Grund für Dein Vorhaben ab.
Überlasse die Entscheidung darüber den zuständigen Behörden.
Ich vermute, daß Du vorerst kein Kraftfahrzeug mehr führen darfst.
Er kann sie wegen Veruntreuung anzeigen und muß das Geld zivilrechtlich zurückfordern.
Eine Meldung an das Jobcenter schadet sicherlich auch nicht.
Warum hat der Bekannte das Geld nicht selbst verwahrt?
Dir ist sehr wahrscheinlich mehr als klar, daß Du das nict darfst.
Kaufe Dir irgendwo einen.
Er muß ja auch nicht wegfahren.
Es reicht, die Musik leiser zu stellen :)
allerdings kann man mir kein Bußgeld anhängen bzw. vollstrecken, da ich volljährig bin und es somit meine Freiheit einschränken würde.
Solch einen Unsinn habe ich noch nie gehört :D
Fordere das Ding papierschriftlich ein, wenn es Dir zusteht.