Status während Umschulung durch Afa?
Hallo,
ich kriege von der Agentur für Arbeit (Afa) eine Umschulungsmaßnahme bezahlt als Kaufmann Büromanagement und starte Februar 2024.
Zusätzlich bekomme ich ALG+Weiterbildungsgeld.
Wie ist aber im Rahmen der Umschulung meine Bezeichnung? Schüler, Arbeitssuchender, Azubi, weder noch...
(Zurzeit habe ich keinen Abschluss)
Ich schätze mal ich gelte als Azubi, da ich eine Umschulung mach für einen IHK Berufsabschluss, welchen man ebenso durch eine Ausbildung erwerben kann?
Und hat man in einer Umschulung Anspruch auf Bafög/BAB? Wahrscheinlich nicht, da es bereits durch die Afa läuft, korrekt?
3 Antworten
Du bist dann Umschüler und Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast Du nicht, weil die Kosten schon durch die Agentur für Arbeit getragen werden.
Außerdem würde Bafög - nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht kommen.
Hast doch schon einen Vorteil, bekommst ja dein ALG - 1 für die ganze Dauer der Umschulung gezahlt, dazu Fahrkosten usw.dein ALG - 1 Anspruch verlängert sich dadurch je nach Dauer der Umschulung.
Denn unter 50 Jahren läge dein max. ALG - 1 Anspruch bei 12 Monaten und in einer Umschulung werden nur alle 2 Tage 1 Tag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen und das max.so lange, bis Du nur noch 30 Tage ALG - 1 Anspruch übrig hast und die bleiben dann bis zum Abschluss deiner Umschulung erhalten, bekommst aber trotzdem weiter Geld in Höhe deines ALG - 1 gezahlt.
Solltest Du nach Abschluss der Umschulung nicht gleich einen Job finden, hättest Du dann noch Anspruch auf 1 Monat ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Auszubildender bzw. Umschüler :)
Bei durch die Agentur für Arbeit finanzierten Maßnahmen besteht meines Wissens nach kein BAföG - Anspruch.
Zudem wäre dieser auf schulische Ausbildungen beschränkt, während eine kaufmännische Ausbildung keine rein schulische sein sollte.
Wie ist aber im Rahmen der Umschulung meine Bezeichnung? Schüler, Arbeitssuchender, Azubi, weder noch...
Ich kenne das noch als "Umschüler".
Das stimmt grundsätzlich, allerdings, wenn ich Sachen wie Bafög/BAB/Unterhalt und weitere Berechnungen durchführe, gibt es die Bezeichnung nirgends :/
Weil ein Umschüler zu sowas üblicherweise nicht berechtigt ist.
Okey danke.
Und hat man in einer Umschulung Anspruch auf Bafög/BAB?
Wahrscheinlich nicht, da es bereits durch die AfA läuft, korrekt?