Wohl kaum.
Theoretisch ist das möglich, aber ich frage mich, was es bringen soll. Den Nutzen seh ich nur bedingt.
Was müsste ich pro Monat zahlen,
12/24 oder auch 1/2, wie du dir auch problemlos selbst ausrechnen könntest
Dürfen ja, werden sie aber nicht machen.
Du hast dich hoffentlich sowieso bereits arbeitssuchend gemeldet ab Ende Mai, so wie es deine Pflicht ist?
Wieso solltest du das beides können? Du arbeitest Vollzeit, du verdienst genug.
Das kommt darauf an: wenn der Ausbildungsvertrag den Tarifvertrag für anwendbar erklärt, gelten auch die entsprechenden Gehälter inkl. Steigerungen.
Ja, da darf jeder zuschauen.
Wohl kaum.
Meine Frage ist, ob dieses Hausverbot berechtig war, und wenn nicht ob es aufhebbar ist.
Aber selbstverständlich ist das berechtigt.
Nein. Ist es nicht.
Würde dir auch jeder Anwalt sagen.
Theoretisch geht das mit Zustimmung der Eltern. Kein Vermieter der Welt würde das aber akzeptieren.
Das kann man nicht pauschal beantworten, das muss sich ein Anwalt im Einzelfall ansehen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Fall versichert ist.
Das macht die Arbeitsagentur nur im Ausnahmefall und nur, wenn es für den Job zwingend notwendig ist.
Nein, so funktioniert das nicht.
Sicher, eine Anfechtung des Kaufvertrages wäre möglich.
Ja, dann wird dir eine Straftat vorgeworfen. Mit schwerem Diebstahl ist auch nicht zu spaßen.
Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Prinzipiell sehe ich keinen Grund für eine Pflicht. Bedenke aber das du entsprechende Konsequenzen zu tragen hast, falls es Fehler bei der Zustellung gibt und das Paket dann nicht entsprechend zurück kommt.
Müsste man den Vertrag genauer prüfen. Das kann man nicht pauschal beantworten.
Wenn du einen vertraglichen Arbeitsort hast, ist es deine Sache wie du da hin kommst... Arbeitsweg ist grundsätzlich keine Arbeitszeit, anders ist das bei dienstlichen Terminen oder ähnliches die nicht an einem vorher bestimmten Ort sind.