Muss ich unterhalt bezahlen wenn meine Frau mehr verdient hat?

8 Antworten

Trennungsunterhalt wird von dem bezahlt, der mehr verdient. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle ist ihr Selbstbehalt auf 1280 Euro dir gegenüber gestiegen.

Du zahlst für die Kinder Unterhalt entsprechend deines Einkommens. Solltet ihr das Wechselmodell anstreben, dann wäre der Unterhalt wie bei volljährigen Kindern zu berechnen. Das bedeutet, ihr "teilt die Kinder" gerecht auf - also im Wechsel wie z.B. eine Woche dort und eine Woche dort. Dann würde sie dir bei besserem einkommen voraussichtlich auch noch etwas Unterhalt für die Kinder zahlen müssen. Das widerrum könnte dann aber deinen Ehegattenunterhalt schmälern, da die Kinder zuerst "bedient" werden müssen.

Bleiben die Kinder allerdings vorwiegend bei ihr, dann zahlst du Unterhalt an die Kinder. Dein Selbstbehalt gegenüber der Kinder liegt ab 1.1.2020 bei 1160 Euro.

Ihr solltet den Unterhalt auch sauber trennen, also nicht miteinander verrechnen, damit es später keine Unstimmigkeiten diesbezüglich gibt. Wenn die Trennung endgültig erscheint, dann solltest du ohnehin einen Anwalt aufsuchen um eine genaue Berechnung des Unterhaltes zu berechnen.

Der Trennungsunterhalt berechnet sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Eheleute. Von der Differenz wird in der Regel 3/7 an dich zu bezahlen sein. Dein Unterhalt für die beiden Kinder kannst du anhand der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Wenn du z.B. 1800 Euro an bereinigtem Netto verdienst, dann wären es 424,- Euro und 497 Euro abzüglich jeweils halbem Kindergeld an die Kinder. Das entspricht einer Summe von 717 Euro. Bei einem Einkommen von 1800,- verblieben dir also nur 1083 Euro. Dadurch wärst du zwar ein Mangelfall, aberangsesichts der Tatsache, dass ein Unterhaltszahler ALLES dafür tun muss zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können, würde es wahrscheinlich bei der Summe bleiben.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen. Die von 2020 sind aber noch nicht raus, es wird sich aber nichts wesentlich ändern.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Auch wegen der ehelichen Wohnung solltet ihr euch besprechen. Denn wenn ihr gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben habt, dann bleibt ihr auch gemeinsam Mieter. Es sei denn, der Vermieter entlässt dich aus dem Mietvertrag und behält deine Frau als alleinige Mieterin.

Zumindest um den Unterhalt für die Kinder kommst nicht herum. Die Höhe richtet sich nach der "Düsseldorfer Tabelle".

Für die Kinder; ja.

Es sind doch auch Deine oder nicht.

Falls es nicht Deine sind. nein

Für die Kinder musst du Unterhalt zahlen, für deine Frau nicht.

Im Gegenteil, es kann sein, das deine Frau dir Trennungsunterhalt zahlen muss.

Wenn sie mehr verdient könntest du Trennungsunterhalt von ihr bekommen. Gleichberechtigung geht es beide Richtungen. Google mal Trennungsunterhalt. Da findest du erste/wichtige Informationen

wenn die Kinder aber bei ihr Leben müsstest du für deine Kinder Unterhalt zahlen. Der ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle

Das könnte man dann eventuell gegeneinander aufrechnen. Sprich am besten mit einem Anwalt. Wenn es zu einer Scheidung kommt geht da sowieso praktisch kein Weg dran vorbei