Nachehelich Unterhalt?
Hallo,
meine Frau und ich waren 9 Jahre lang verheiratet, vor 2 Monaten haben wir uns getrennt. Ich bezahle einen Trennungsunterhalt für meine Frau in Höhe von 730 Euro. Meine Frau bekommt eine befristete Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1040 Euro und hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Meine Frage ist, wie lange muss ich nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt bezahlen und in welcher Höhe?
4 Antworten
Für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es keine starren zeitlichen Beschränkungen. Wie lange Unterhalt verlangt werden kann, richtet sich ebenfalls nach dem konkreten Einzelfall. Maßgeblich ist insbesondere der jeweilige Unterhaltsgrund:
Kann der Ehegatte wegen einer Krankheit oder Gebrechen nicht arbeiten, so richtet sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs nach dem Zeitpunkt der Genesung. Der Unterhaltsverpflichtete muss solange zahlen, bis der kranke Unterhaltsbedürftige wieder gesund ist bzw. sich sein Zustand hinreichend verbessert hat.
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)
Ein Anspruch auf Erwerbslosenunterhalt kann solange gefordert werden, bis der Berechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat.
Zwar können Prognosen darüber angestellt werden, wann dieser Zeitpunkt ungefähr eintritt. Hiermit gehen jedoch viele Unsicherheiten einher. Eine Befristung in Anknüpfung an die Prognose ist deshalb nur möglich, wenn der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme konkret feststeht (z.B. wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde).
Beim Eintritt unvorhersehbarer Ansprüche kann der Anspruch verlängert werden (z.B. ausfallende Kurse im Rahmen einer Weiterbildung oder Wiederholungsprüfungen).
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/dauer-nachehelicher-unterhalt/
Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung!
Wenn sie wieder arbeitsfähig sein sollte, dann muss sie sich einen Job suchen. Die Frage wird dann nur sein, ob sie auch einen Job findet.
In der Regel sind 3/7 der Differenz des jeweiligen bereinigten Netto an den Unterhaltsberechtigten zu zahlen, begrenzt durch den Selbstbehalt den du ihr gegenüber hast (liegt derzeit bei 1600 EUR bereinigtem Netto).
Grob kann Dir das Dein Anwalt sagen. Letztendlich entscheidet das ein Richter.
Ich schätze mal, der Unterhalt ist zumindest so lange erst mal fällig für Deine Frau, dann Ex-Frau, erwerbsgemindert ist.
Der Richter kann nur innerhalb der gueltigen Gesetze entscheiden. Da es sich bei einer Scheidung meistens nicht um eine Straftat handelt ist sein "Spielraum" mehr als stark eingeschraenkt.
- Wurde als Alleinverdiener nach 22 JAHREN, Jahr 2000 (2 Kinder) Ehe geschieden.
- Gesetzesgrundlage (2000) "den Lebensstandard der Frau bis zum Tod finanzieren"
- Damals wie heute gilt. Besorge dir einen guten (Vertrauens) Anwalt oder du wirst
- "abgezockt", zumindest als Mann.
Niemand sollte das uebernehmen. Aber obwohl meine Kinder bereits selbststaendig (volljaehrig) waren, musste meine Exfrau mit Hilfe einer guten Anwaeltin ihre Arbeitspflicht nicht nachkommen. So wurde aus einem gesetzlichen Trennungsjahr eben mehr (bis zu 3 Jahren). Juristische anerkannt, von einem Richter, wegen karitativer "Plagiat" Taetigkeiten in einer Sekte.
Nebenbei bemerkt hat sie mir die letzten Jahre unserer Ehe auch nicht unter "die Arme gegriffen" sondern alles Ersparte der Sekte ueberwiesen. Auch hier hatte ich wenig Moeglichkeiten, da keine Guetertrennung vorlag, mich zu wehren.
Da ich die Einzelheiten der Lebensumstaende des Fragestellers nicht kenne, halte ich auf Grund meiner persoenlichen Erfahrung meinen Ratschlag jedoch fuer angebracht. Und sei es auch nur als "Warning", keine Fehler zu machen, zu interpretieren.
Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Die Dauer, für die Unterhaltspflichtige an den Ex nach der Scheidung Ehegattenunterhalt leisten müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen. Es entscheidet der Einzelfall. Im Zweifel ist nachehelicher Unterhalt solange zu zahlen, bis der ihm zugrunde liegende Unterhaltstatbestand aufgehoben ist. Das bedeutet, der Anspruch kann unter Umständen auch lebenslang bestehen.
https://www.scheidung.org/nachehelicher-unterhalt/
In deinem Fall grundlegend:
Erwerbsunfähigkeit oder -minderung wegen Krankheit (§ 1572 BGB): Es ist möglich, dass nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit oder anderen Sachverhalten zu zahlen ist, die es dem Unterhaltsberechtigten unmöglich machen, erwerbstätig zu sein. Ob diese Erkrankung nun psychischer oder physischer Natur ist, bleibt unerheblich. Das bedeutet: Nachehelicher Unterhalt kann auch bei psychischer Erkrankung ggf. verlangt werden.
Wir haben keine Kinder. Meine Ex-Frau hat aufgrund ihrer Krankheit weder während unserer Ehe noch davor gearbeitet. Seit 4 Jahren bezieht sie eine befristete Erwerbsminderungsrente. Die Frage ist, ob ich lebenslang Unterhalt für sie zahlen muss.
Der von mir verlinkte Artikel erklärt doch eindeutig dass das durchaus möglich sein kann.
Deine Frau hat wahrscheinlich nicht gearbeitet um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern - sie hat damit einen Großteil deiner Pflichten daheim mit übernommen und dir den Rücken freigehalten.
Dass du ihr dafür jetzt finanziell unter die Arme greifst ist wohl selbstverständlich und auch korrekt. Ich kann keinen Grund erkennen warum wir Steuerzahler das übernehmen sollten.