Jobcenter Zuflussprinzip kann mir jemand helfen?

3 Antworten

Ob evtl. vorrangige ALG - 1 Ansprüche bestehen und ob es dann wegen der fristlosen Kündigung ( Eigenverschulden ) eine Sperrzeit ( ALG - 1 ) oder eine Sanktion ( ALG - 2) geben könnte lasse ich hier mal unberücksichtigt !

Wenn du deinen letzten Lohn im April bekommst, kann auf deinen Bedarf für Mai ( ALG - 2 ) ja nichts angerechnet werden, weil dir im Mai kein Einkommen zufließt, du also nichts auf dein Konto bekommst.

Nun kommt es aber darauf an wann du deinen ALG - 2 Antrag gestellt hast, denn wenn du diesen schon im April gestellt hast, dann greift dieser auf den 1.des Antragsmonats zurück.

Dein Einkommen würde dann also auf deinen Bedarf für April angerechnet, weil dein Antrag dann ab 01.04.2020 gelten würde.

Bei 900 € Netto und als Single solltest du etwa 1200 € Brutto haben, dann könntest du max.300 € Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von deinen 900 € Netto abziehen.

Die verbleibenden ca.600 € wäre dann dein anrechenbares Einkommen, du würdest dann max.noch den Differenzbetrag bis zu deinem Bedarf als Aufstockung bekommen.

Diese Anrechnung würde nur dann nicht erfolgen, wenn du deinen ALG - 2 Antrag noch nicht gestellt hättest und erst im Mai stellen würdest, denn dann wäre dein letztes Einkommen kein Einkommen sondern Vermögen und das darf bis zum sogenannten ALG - 2 Schonvermögen nicht angerechnet werden.

Dannn945 
Fragesteller
 21.04.2020, 12:06

Ja danke dir. Ich wurde zum 1.5 gekündigt habe jetzt vom AG Bescheid bekommen, muss ich das jetzt jobcenter Bescheid geben oder erst am 1.5..

Weil meine Sorge ist, wenn ich jetzt jobcenter sage, dann rechnen die mein Einkommen was ich am 30.4 bekomme mein Gehalt an. Oder ?

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isomatte  21.04.2020, 18:13
@Dannn945

Wenn du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten nicht auf min.12 Monate Versicherungspflicht kommst, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann hättest du die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 nicht erfüllt, also keinen Anspruch auf ALG - 1.

Da hättest du dich nach bekannt werden deiner bevorstehenden Kündigung schon bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend melden müssen und am 1 Tag ( normalerweise ) der Arbeitslosigkeit dann persönlich arbeitslos.

Oder nach Erhalt deiner Kündigung innerhalb von 3 Tagen Arbeit suchend, sonst hättest du wegen verspäteter Arbeit suchend Meldung im Normalfall eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 1 Woche bekommen und dann ggf.noch eine weitere wegen der fristlosen Kündigung.

Hast du aber keinen ALG - 1 Anspruch und hast auch in der Zeit wo du gearbeitet hast kein ALG - 2 wenn auch nur als Aufstockung erhalten und musst einen ALG - 2 Antrag stellen, dann würde ich das erst im Mai machen, ansonsten wird dein Lohn aus April auf einen Antrag der im April gestellt würde angerechnet.

Sollte dann vom Jobcenter eine Nachfrage kommen, weshalb du dich nicht umgehend Arbeit suchend gemeldet hast, dann hattest du halt eine mündliche Zusage für einen neuen Job, der dann leider kurzfristig abgesagt wurde.

Musst nur darauf achten das du dich ab deiner Arbeitslosigkeit dann spätestens innerhalb von 1 Monat Arbeit suchend melden musst, weil die Nachversicherungspflicht nur 1 Monat beträgt, sonst kann es passieren das du dann für min.1 Monat deinen KK - Beitrag von min.um die 190 € selber zahlen musst, wenn keine Möglichkeit der Familienversicherung bestünde.

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Dannn945 
Fragesteller
 22.04.2020, 02:15
@isomatte

Ok danke. Aber was verstehe ich unter Antrag..

Kann ich nicht einfach morgen beim Joncenter anrufen und sagen habe eine Kündigung zum 1.5 bekommen. Ich möchte meinen Antrag erst ab Mai stellen.

Oder ist schon dieses anrufen bei jobcenter eine Antragstellung?

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isomatte  22.04.2020, 05:59
@Dannn945

Normalerweise würde dieser Anruf nicht ausreichen, dazu müsste man im Normalfall persönlich beim Jobcenter vorsprechen und sich da Arbeit suchend melden.

Da aber derzeit denke ich die Jobcenter usw.für die Besucher immer noch geschlossen sind, könnte ich mir vorstellen das dieser Anruf derzeit auch ausreichen würde.

Dein Antrag würde dann auf den 1.April rückwirkend gelten.

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Dannn945 
Fragesteller
 22.04.2020, 02:25

Ja verstehe zum dem gleichen Beispiel aber ich habe im April 2300 Euro verdient und melde mich am 30.4arbeitslos.

Ziehen die von meinem Gehalt was ab. Weil ich möchte von April kein Geld von jobcenter erst ab mai.

Können dir auch sagen ja ihr Gehalt reicht für 2 Monate aus.

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isomatte  22.04.2020, 06:16
@Dannn945

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du deinen Anruf bzw.deinen Antrag ( findest du auch im Internet zum ausdrucken ) frühstens ab dem 1.Mai stellst, denn dann gilt dein Einkommen von 2300 € nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen und das darf bis zum sogenannten ALG - 2 Schonvermögen nicht angerechnet werden.

Gibst du im Internet einmal ALG - 2 Schonvermögen ein, dann kannst du alles genau nachlesen.

Würdest du deinen Antrag im April stellen, dann könnte es passieren das man dein Einkommen aus April wie einmaliges Einkommen behandelt, bedeutet, wenn du im Monat der Antragstellung Einkommen erhältst und dieses nach Berücksichtigung von Freibeträgen immer noch höher wäre als dein zustehender Bedarf für einen Monat und somit der Leistungsanspruch für diesen Monat entfallen würde, dann rechnet das Jobcenter dieses anrechenbare Einkommen auf 6 Monate Bezugszeitraum an.

Beispiel :

Du bist Single, deine Warmmiete beträgt 418 €, du bekommst deine 2300 € Netto aufs Konto und zu den 418 € Warmmiete käme derzeit min.noch 432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt.

Dann würde dein Bedarf monatlich bei min.850 € liegen, von deinen 2300 € Netto könntest du nach § 11 b SGB - ll auf dein Erwerbseinkommen max.300 € an Freibetrag geltend machen, dann blieben immer noch ca.2000 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Da diese 2000 € über deinen 850 € Bedarf liegen und somit der Leistungsanspruch im Monat April entfallen würde, könnte es passieren dass das Jobcenter diese 2000 € anrechenbares Nettoeinkommen durch 6 Monate teilt und diesen Teilbetrag dann für die nächsten 6 Monate von deinen 850 € Bedarf abzieht.

Du würdest dann für die nächsten 6 Monate nur den Differenzbetrag als monatliche Aufstockung bekommen.

Dieses Risiko kannst du verhindern, wenn du deinen Anruf bzw.deinen Antrag erst im Mai tätigst, denn dann ist wie gesagt dein Einkommen aus April als Vermögen anzusehen und darf bis zum Schonvermögen nicht mehr angerechnet werden.

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Deswegen wollte ich wissen wenn ich mein Gehalt Ende Monat bekomme im April und hartz4 auch Ende Monat im April ausgezahlt aber für Mai ist, wird es trotzdem angerechnet?

Normalerweise Nein. Das Geld, das Ende April überwiesen wird, ist ja für den Monat Mai bestimmt, während der Gehaltseingang nach dem Prinzip des Zuflußmonats im April angerechnet werden würde.

Wenn Du Dich ab 01. Mai arbeitslos meldest und Hartz IV beantragst, wird geprüft, ob Du ab 01.05. noch Geld erhälst.

Wenn ja, wird dieses auf die JC-Zahlung angerechnet.

Wenn nein, hast Du im Mai keinen Zufluß und somit erhälst Du das komplette Hartz IV Geld.