Sohn von Hartz 4 Empfängerin geht arbeiten - Anrechnung?

11 Antworten

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Bei dem Einkommen hast Du dann so viel anrechenbares Netto Erwerbseinkommen, dass Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus bist.

Dann zahlst Du entsprechend deinen Anteil für Warmmiete, Haushaltsstrom und Essen, weil deine Mutter dann für dich keine Leistungen mehr bekommt.


isomatte  05.02.2022, 07:15

Danke dir für deinen Stern !

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Bei dem genannten Bruttoeinkommen entfällst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bedarfsgemeinschaft, wenn Du noch bei der Mutter lebst, und mußt dann Dein Leben, inkl. Miete, selbst finanzieren.

Dieses unter der Voraussetzung, daß Du aktuell noch Teil der Bedarfsgemeinschaft bist, was bei höherer Ausbildungsvergütung nicht mehr der Fall sein muß.

Wenn Du ausziehst, muß die Frau Mama ggf. auch umziehen, und Dein Auszug hätte infolgedessen ggf. mehr Schaden als Nutzen.


isomatte  25.01.2022, 12:52

Nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit !

Bei dem Bruttoeinkommen käme er min.auf über 1600 € Netto, abzüglich Freibetrag von 300 € und seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter 25 von derzeit 360 €, blieben noch um die 960 € eher um die 1000 € für seinen Anteil der Warmmiete übrig.

Das wäre selbst in München für eine Person zu viel !

Selbst wenn man noch zusätzlich zu den Freibeträgen auf Nachweis erhöhte berufsbedingte Aufwendungen geltend machen könnte, wäre er sicher aus der BG - raus, es sei denn, er könnte notwendige berufsbedingte Aufwendungen von um die 400 € pro Monat nachweisen, die dann auch vom Jobcenter anerkannt würden.

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Mit einem Einkommen von 2400-2600 Euro bist du wahrscheinlich aus der BG raus. Das bedeutet, deine Mutter wird keine Leistungen mehr für dich erhalten (sollte sie noch welche bekommen haben). Die Miete wird immer durch die Anzahl der Personen aufgeteilt, die in der Wohnung leben. Deinen Mietanteil wird sie dann vermutlich auch nicht mehr erhalten. Von ihrem eigenen Bedarf wird aber nichts angerechnet, du musst deine Mutter nicht finanzieren. Anhand des Bewilligungsbescheids kannst du sehen, welche Leistungen (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft) Sie für dich erhalten hat, diese gibt's dann nicht mehr.

Deiner Mutter wird das nicht angerechnet und du mußt deine Mutter nicht finanzieren. Du mußt aber deinen Lebensunterhalt selbst tragen und auch einen Teil der Miete.
Wenn du ausziehst, muß deine Mutter ggf. eine kleinere Wohnung suchen, weil das JC auf Dauer keine zu große Wohnung finanziert.


Jurafuchs  24.01.2022, 23:54

Natürlich wird das voll angerechnet. Nennt sich Bedarfsgemeinschaft.

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maja0403  24.01.2022, 23:58
@Jurafuchs

Wieso Bedarfsgemeinschaft? Dann gilt folgendes:

Leben mehrere Personen in einer Wohnung zusammen, ohne dass diese gemeinsam wirtschaften, besteht lediglich eine Wohngemeinschaft. Dann wird jede Person, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, als selbstständige Bedarfsgemeinschaft beurteilt, ohne dass eine Unterhaltspflicht der andern Mitbewohner geprüft wird. Lediglich im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft wird das Zusammenleben berücksichtigt.
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maja0403  25.01.2022, 00:01
@Jurafuchs

Das JC steht aber nicht daneben und schaut wieviele Kochtöpfe auf dem Herd stehen. Nach außen hin kann man das gut darstellen. Die Mutter macht einen Untermietvertrag. Wo ein Wille ist ist ein Weg. Ein bissschen Mühe muß man sich schon geben.

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Jurafuchs  25.01.2022, 00:02
@maja0403

Ah, du gibst hier Anleitungen den deutschen Staat zu betrügen - top!

Wird früher oder später eh auffallen ;-)

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maja0403  25.01.2022, 00:04
@Jurafuchs

Wieso betrügen? Das ist durchaus legitim auch mal zusammen zu kochen. Das nicht grundsätzlich zusammen gewirtschaftet wird, sollte klar sein.

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Jurafuchs  25.01.2022, 00:05
@maja0403

Nein. Das ist eine Vorlage zum Betrug.

So etwas als Moderator auf dieser Plattform zu bewerben ist unterste Schublade.

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maja0403  25.01.2022, 00:10
@Jurafuchs

So ein Unsinn. Es geht hier um Mutter und Sohn und nicht um ein Paar. Der Sohn darf durchaus als Untermieter in der Wohnung seiner Mutter wohnen und sein eigenes Leben führen. Das wäre unter dem Strich fürs JC sogar billiger, denn eine kleinere Wohnung wäre teurer als die halbe Miete der jetzigen Wohnung.

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Nein, es wird das Nettoeinkommen berücksichtigt, nicht das brutto.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird dein Einkommen angerechnet, ja. Also müsstest du aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wie ihr das gestaltet wäre zu klären.