Volle Rückerstattung von Hartz IV wegen halben Monat Arbeit?
Hallo, ich habe bis zum 15. August dieses Jahres Hartz 4 bezogen. Für den anderen halben Monat habe ich von meinem jetzigen Arbeitgeber etwas mehr als 1200€ (netto) bekommen. Jetzt will das Jobcenter für den kompletten August die gezahlten Leistung (knapp 800€) erstattet haben.
Ist das so korrekt? Da ich offiziell einen halben Monat noch Hartz4 Empfänger war.
Danke euch
6 Antworten
Das ist korrekt so !
Es geht hier nach dem sogenannten Zuflussprinzip, wenn Du Einkommen im Monat des Leistungsbezugs auf dein Konto bekommst, wird es auch in diesem Monat auf deine Leistungen angerechnet.
Hättest Du das anteilige Einkommen erst im September aufs Konto bekommen, dann hättest Du für den August nichts erstatten müssen.
Wenn Du nur um die 800 € an ALG - 2 Bedarf hast, dann konntest Du mit deinen 1200 € Netto abzüglich deines Freibetrags auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll immer noch um die 900 € anrechenbares Nettoeinkommen.
Bei min. 1200 € Brutto stehen dir max. 300 € an Freibetrag zu, abzüglich vom Nettoeinkommen bleiben dann voraussichtlich um die 900 € anrechenbares Erwerbseinkommen und damit ist dein Bedarf im August gedeckt gewesen und die Rückforderung ist korrekt.
Könntest versuchen durch einen schriftlichen formlosen Antrag eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Kenn es vom ALG 1 so das man das zuviel gezahlte ALG wieder zurück zahlen musst. Also wenn du zum Beispiel am 25. einen neuen Job annimmst musst du 5 Tage zurück zahlen.
Bei ALG 2 wird es ähnlich sein. Musste obwohl ich damals an einem 17. einen neuen Job angefangen hatte nur die 13 Tage zurück bezahlen. Aber vllt hat sich da seit 18 etwas geändert.
sondern hier geht es nach dem Zuflussprinzip
Jo. Hartz 4 fließt in der Regel am ersten Bankarbeitstag des Monats zu.
Die meisten Arbeitgeber überweisen das Gehalt am Ende des Monats (es sei denn, man ist Beamter).
Wovon soll dann der Empfänger vom 1. des Monats bis zum Eintreffen des Lohns leben? In diesem Zeitraum hatte er ja noch kein Erwerbseinkommen.
Laufende Leistungen sind spätestens am letzten Bankarbeitstag des alten, dann in Voraus für den neuen Monat auf dem Konto, da sie am 1.des neuen Monats schon zur Verfügung stehen müssen.
Dann kann die laufende Leistung nicht erst am 1.oder gar erst am 1. Bankarbeitstag irgendwann auf dem Konto eingehen.
Man hat die Möglichkeit einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung zu stellen.
Nochmal die Frage:
Wenn ich meinen Arbeitslohn erst Ende des Monats erhalte - wovon soll ich dann den ganzen Monat über leben? Wenn mir das Jobcenter ab Anfang des Monats Hartz 4 aberkennt.
"zinsloses Darlehen" - Na schönen Dank! Und wovon soll ich das zurückzahlen? Von meinem Gehalt, das ich Ende des Monats bekomme? Und wovon soll ich dann wieder den Monat über leben, bis das nächste Gehalt kommt?
"in Raten abstottern" - Auch das ist keine Lösung. Denn unterm Strich fehlt mir das Geld ja so oder so, egal in welch kleinen Raten ich es auch abstottere.
Es fehlt im Geldbeutel.
Da ist doch wieder mal ein krasser Fehler im System. Typisch verkorkstes Hartz4-System. Wer arbeiten geht, wird bestraft. Belohnt wird, wer schön in Hartz 4-Bezug bleibt.
Ich habe es dir erklärt, versteh es oder nicht, ich habe diese Gesetze und Verordnungen oder Vorschriften nicht gemacht.
Dann wird es aber mal Zeit, diese verkorksten Gesetze und Verordnungen zu ändern.
Ein System, das Menschen finanziell bestraft wenn sie Mitte des Monats Arbeit finden, ist ein beknacktes System. Hoffentlich ändert die nächste Regierung hieran mal was.
Wenn man Mitte des Monats eine Beschäftigung aufnimmt, dann hat man in der Regel für diesen Monat schon Leistungen bekommen.
Bekommt man seinen anteiligen Lohn erst im Folgemonat, dann muss auch nichts zurückgezahlt werden.
Für den Folgemonat kann man wie gesagt ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragen, was dann je nach Höhe des anrechenbarem Erwerbseinkommen und Höhe des Bedarfs zurückgezahlt werden muss.
Auf Antrag im Regelfall dann auch in Raten möglich.
Wie gesagt: Ein beknacktes System, wie gemacht für pfennigfuchsende Beamte/Angestellte TVÖD die sich in ihrer Cent-Umdreherei gegenseitig zu übertreffen versuchen.
Gehört abgeschafft, das ganze.
Abgeschafft nicht, aber stark überarbeitet und das versuchen sie ja schon seit der Einführung, einige Änderungen zum positiven gab es ja schon.
Wie z.B.die Freigrenze für den zuverdienst der Kinder in den Ferien.
War vorher auf 4 Wochen pro Jahr in den Ferien begrenzt, wo die Kinder 1200 Euro ohne Anrechnung verdienen konnten.
Diese zeitliche Begrenzung von 4 Wochen hat man abgeschafft, die Arbeit muss nur in den Ferien erfolgen und der Betrag wurde auf 2400 Euro angehoben.
Wenn du für den Monat nicht mehr Hilfebedürftig warst und der Lohn auch im August zugeflossen ist (Zuflussprinzip), ist das vermutlich richtig. Klär das am besten mit dem JC ab und übersende ggf Beweise (Kontoauszug) wann der Lohn bei dir eingegangen ist!
Grob überschlagen ist die Rückforderung m.M.n. korrekt.
1.200 netto minus mutmaßlicher Freibetrag von 280 € = 920 € anrechenbares Einkommen.
920 € sind mehr als 800 €.
Um Genaues sagen zu könnte, müßte ich Brutto und Netto kennen, sowie die letzten Bewilligungs- und den Rückforderungsbescheid sehen.
(Bitte für mich nicht einstellen, da ich u.a. aus zeitlichen Gründen nicht näher prüfen kann.)
Wo hast Du denn rechnen gelernt ?
Bei 1200 € Netto und demnach min. 1200 € Brutto, liegt der Freibetrag nach § 11 b SGB - ll bei 300 €.
Jetzt will das Jobcenter für den kompletten August die gezahlten Leistung (knapp 800€) erstattet haben
Wenn du erst seit Mitte des Monats arbeitest, solltest du den halben Monat noch Hartz 4 bekommen.
Klär das mit dem Jobcenter. Irgendwo scheint's da ein Missverständnis zu geben.
Siehe meine Antwort, dann sollte deine Frage beantwortet sein.
Dann wäre es schön, wenn du das dazu schreibst. "Falsch" "Das ist nicht korrekt" sind nämlich keine hilfreichen Kommentare. Danke
Wenn ich hier jede falsche Antwort kommentieren und erklären würde, dann käme ich zu gar nichts mehr.
Würde ich einen solchen Kommentar bekommen, dann würde ich erst einmal nach Antworten oder Kommentaren vom kommentierenden suchen, aufregen kann man sich dann immer noch.
Selbst die der Mann bzw.die Frau !
Bitteschön
Wenn ich hier jede falsche Antwort kommentieren und erklären würde, dann käme ich zu gar nichts mehr
Dann lass es doch einfach bleiben. Es ist nicht deine Aufgabe, hier jede Antwort zu kommentieren.
Beim ALG - 2 geht es nicht darum, wann man eine Beschäftigung aufgenommen hat, so wie es im ALG - 1 Bezug der Fall ist, sondern hier geht es nach dem Zuflussprinzip.
Siehe wenn Du möchtest meine Antwort dazu.