Erhalt des deutschen Volkes verfassungswidrig?

Das Ergebnis basiert auf 45 Abstimmungen

Ja, weil... 73%
Nein, weil... 27%

18 Antworten

Ja, weil...

Wir haben keinen ethnisch begründeten Begriff eines Volkes in der Verfassung.
Natürlich ist das Wort "Volk" ok, aber unsere Verfassung verwendet es eben anders als die AfD. Und genau das ist das Problem.

Die AfD meint: "deutsch" ist nur der, der ethnisch deutsch ist.

Wir meinen in der Verfassung aber: "deutsch" ist der, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Der Unterschied ist nicht so schwer zu verstehen, denke ich.

Erhalt des deutschen Volkes verfassungswidrig?

Ja, in der Formulierung ist es verfassungswidrig.

Schaut man sich aber den Zusammenhang von „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ (der "völkische Volksbegriff" ist Bestandteil der Nationalsozialismus und diente der Überhöhung des eigenen Volkes und somit eine Abwertung anderer) und "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand" an wird deutlich, das es nicht um den ethnischen Bestand der Deutschen geht sondern um den Völkischen.

Kurzes Zitat zu Ethnie von Wiki (Ethnie – Wikipedia):

Eine Ethnie muss keine gemeinsame Abstammungsgruppe sein (familienübergreifend), die Selbstzuschreibung der Zugehörigkeit entsteht mit der Erziehung eines Kindes (familienumfassend) und es muss keine eindeutigen Grenzziehungen geben (Zugehörigkeit zu mehreren Ethnien möglich).[4] Der geschichtliche, soziale und kulturelle Vorgang der Entstehung einer Ethnie wird als Ethnogenese bezeichnet.

Der völkische Gedanke grenzt Menschen die nicht zur eigenen "völkischen" Abstammungsgruppe gehören aus und ist somit verfassungswidrig.

Hätte man sich nur auf den erhalt der deutschen Ethnie begrenzt wäre es wohl weit weniger problematisch.


Picea  06.02.2024, 17:55

Oh mann, wenn wir so anfangen könnten wir alle möglichen Leitsätze auf den Prüfstand stellen. So wie vor einigen Jahren mal fast jede Doktorarbeit Plagiatsverdächtig war.

Ich habe eher das Gefühl, vor lauter Langeweile und Lethargie unter denen die Menschen leiden, wird regelmäßig eine andere Sau durchs Dorf getrieben.

Das bestimmt dann ein paar Wochen das Thema in den Medien und danach ist gut....

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Asardec  06.02.2024, 18:32
@Picea
Ich habe eher das Gefühl, vor lauter Langeweile und Lethargie unter denen die Menschen leiden, wird regelmäßig eine andere Sau durchs Dorf getrieben.

Da stimme ich dir vollkommen zu. Das Gefühl habe ich aktuell auch. Meine Antwort sollte dahingehend auch keine Wertung der Situation darstellen sondern lediglich die Frage beantworten.

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Philippus1990 
Fragesteller
 06.02.2024, 21:27
Der völkische Gedanke grenzt Menschen die nicht zur eigenen "völkischen" Abstammungsgruppe gehören aus und ist somit verfassungswidrig.

Hä? Nur weil man sein Volk erhalten will, grenzt man doch niemanden aus.

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Asardec  07.02.2024, 08:42
@Philippus1990

Wie ich versucht habe zu erklären geht es um den Zusammenhang mit dem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“.  Die Bezeichnung "Volk" (wie z.B. das deutsche Volk bestehend aus in Deutschland geborenen und zugewanderten) ist vollkommen legitim. Der völkische- abstammungsgemäße Volksbegriff schließt quasi nur alle mit ausschließlich deutschen Vorfahren mit ein.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 11:00
@Asardec
Wie ich versucht habe zu erklären geht es um den Zusammenhang mit dem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“. 

Der galt bis zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000. War die Bundesrepublik bis dahin also ein Nazi-Staat?

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Asardec  07.02.2024, 11:18
@Philippus1990
Der galt bis zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im Jahr 2000

Wie jetzt? Den „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ gibt es seid 2000 nicht mehr?

Hier mal ein Zitat von Wiki (Deutsche – Wikipedia)

Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt.

Seid 1949 ist das deutsche Volk, vereinfacht gesagt, kein Abstammungsvolk mehr. Hmm, 1949 liegt zwar etwas nach 1945, aber nicht so weit, dass man diese Veränderung nicht klar dem Ende des Nationalsozialismus und der daraus folgenden Aufarbeitung zuordnen könnte.

Und wie wir alle in Schule gelernt haben war die deutsche NS-Zeit von 1933 bis 1945.

Nicht umsonst gilt die "Völkische Bewegung" als eine rechtsextreme, deutschnationale und antisemitisch-rassistische Bewegung.

War die BRD bis dahin also ein Nazi-Staat?

Nein. Und ich verstehe auch nicht wie du darauf kommst.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 11:22
@Asardec

Wikipedia ist keine seriöse Quelle. Das Abstammungsrecht galt bis 2000.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 11:34
@Asardec

Dann ist wohl der Begriff "Abstammungsprinzip" juristisch passender:

"Bis 2000 galt in Deutschland ausschließlich das Abstammungsprinzip. Ein Kind wurde mit Geburt deutsch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch war. Seit dem 1. Januar 2000 erwerben unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder, die nicht deutscher Abstammung sind die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt."

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-staatsangehoerigkeitsrecht-456726

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Asardec  07.02.2024, 15:06
@Philippus1990

Achso, darauf wolltest du hinaus.

Aber was hat das mit völkisch zu tun?

Wenn die Eltern des Kindes zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben konnte das Kind auch vorher schon als "deutsches" zur Welt kommen. Der völkische Volksgedanke schließt aber generell aus, dass Menschen deren Eltern nicht deutsch sind deutsch werden können.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 15:54
@Asardec
Wenn die Eltern des Kindes zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben konnte das Kind auch vorher schon als "deutsches" zur Welt kommen.

Es war aber sehr schwer, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn man keine deutschen Vorfahren hatte. Das ist der Punkt.

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Asardec  07.02.2024, 16:05
@Philippus1990

Ahja.... Mein Vater ist Deutscher und meine Mutter Spanierin. Gemäß dem völkischem Volksgedanken bin ich kein deutscher. Ich bin hier geboren und zahle nicht gerade wenig Steuern. Der völkische Volksgedanke diskriminiert mich defacto. Es erkennt mir meine Volkszugehörigkeit ab und deshalb ist er verfassungswidrig.

Aber zum Glück bin ich seid über 40 Jahren ein geborener Deutscher, also schon weit vor dem Jahr 2000. Was wiederum beweist, dass die BRD in dieser Hinsicht kein Nazi-Staat war oder ist.

Wo ist das Problem zu akzeptieren, dass die JA sich dahingehend offenbar nicht im Rahmen der Verfassung verhalten hat?

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 17:07
@Asardec
Mein Vater ist Deutscher und meine Mutter Spanierin. Gemäß dem völkischem Volksgedanken bin ich kein deutscher.

Naja, wenn Du hier sozialisiert worden bist, Dich selbst als Deutschen betrachtest und zu diesem Land stehst, würde ich das nicht so eng sehen. Wichtig ist, dass Du überhaupt deutsche Vorfahren hast.

Ich bin hier geboren und zahle nicht gerade wenig Steuern. 

Und das hat was mit Deiner ethnischen Zugehörigkeit zu tun? Wenn meine Eltern kurz vor meiner Geburt in den Kongo gezogen wären, wäre ich dadurch ethnisch auch kein Kongolese geworden. Auch dann nicht, wenn ich eine Million Euro Steuern pro Jahr zahlen würde.

Es erkennt mir meine Volkszugehörigkeit ab und deshalb ist er verfassungswidrig.

Bis in die 1990er-Jahre konnte man nur Deutscher werden, wenn man deutsche Vorfahren hatte. Und das soll jetzt auf einmal verfassungswidrig sein? Du musst auch zwischen Staats- und Volksangehörigkeit unterscheiden.

Wo ist das Problem zu akzeptieren, dass die JA sich dahingehend offenbar nicht im Rahmen der Verfassung verhalten hat?

Wir reden schon noch über das gleiche Thema, oder? Dass es "verfassungswidrig" sein soll, sich für den Erhalt des deutschen Volkes einzusetzen? Oder?

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Asardec  07.02.2024, 17:30
@Philippus1990
Naja, wenn Du hier sozialisiert worden bist, Dich selbst als Deutschen betrachtest und zu diesem Land stehst, würde ich das nicht so eng sehen.

Das ist aber sehr großzügig von dir.

Ich bin hier geboren und zahle nicht gerade wenig Steuern. 

Damit wollte ich ausdrücken dass ich deutscher bin und im Sinne meines Landes auch meinen Beitrag leiste.

Bis in die 1990er-Jahre konnte man nur Deutscher werden, wenn man deutsche Vorfahren hatte. Und das soll jetzt auf einmal verfassungswidrig sein?

Gerne schreibe ich es hier noch einmal, der "völkische Volksgedanke" zählt mich nicht zu seinem Volk weil ein Teil von mir eben nicht deutscher Abstammung ist. Das ist ein gewaltiger Unterschied. 

Du musst auch zwischen Staats- und Volksangehörigkeit unterscheiden.

In meinem Bewusstsein bin ich deutscher, deutscher Staatsbürger und Teil des deutschen Volkes. Du kannst da gerne soviel unterscheiden wie du willst. Mir wird das durch den n völkischen Volksgedanke aberkannt. Und berücksichtigt man dass kaum eine deutscher wirklich reinrassig ist weil der Mensch bestimmt nicht in Deutschland entstanden ist, so ist der völkischen Volksgedanke auch zusätzlich vollkommen idiotisch.

Wir reden schon noch über das gleiche Thema, oder? Dass es "verfassungswidrig" sein soll, sich für den Erhalt des deutschen Volkes einzusetzen? Oder?

Offensichtlich nicht. Ich versuche dir zu erklären warum die Aussage der JA gem. deinem Zitat aus der Frage Verfassungswidrig ist. Da deine Fragenüberschrift abweichend zum Inhalt deiner Frage formuliert ist bin ich natürlich auf den Inhalt eingegangen.

Sobald wir irgendwann mal von einem anderen Land angegriffen werden darfst du dir Gedanken darüber machen ob man sich für den Erhalt des deutschen Volkes einsetzen darf.

Der Erhalt des deutschen Volkes hinsichtlich dem völkischem Volksgedanken bleibt Verfassungswidrig.

Genauso könnte man fragen: Ist es rassistisch zu verlangen alle kriminellen einzusperren und im gleichen Atemzug pauschal alle Ausländer als Kriminelle ,gemäß der eigenen Ideologie, zu deklarieren?

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 18:23
@Asardec
Damit wollte ich ausdrücken dass ich deutscher bin und im Sinne meines Landes auch meinen Beitrag leiste.

Du wirst nicht dadurch ethnischer Deutscher, dass Du (viel) Steuern zahlst. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Gerne schreibe ich es hier noch einmal, der "völkische Volksgedanke" zählt mich nicht zu seinem Volk weil ein Teil von mir eben nicht deutscher Abstammung ist. Das ist ein gewaltiger Unterschied. 

Wenn Du zumindest einen ethnisch-deutschen Elternteil hast, kannst Du auch unter völkischen Gesichtspunkten Deutscher sein. Es gibt zwar Leute, die zwei ethnisch-deutsche Elternteile fordern, anderen genügt aber ein ethnisch-deutscher Elternteil plus Identifikation mit Deutschland.

Und berücksichtigt man dass kaum eine deutscher wirklich reinrassig ist weil der Mensch bestimmt nicht in Deutschland entstanden ist, so ist der völkischen Volksgedanke auch zusätzlich vollkommen idiotisch.

Es geht auch nicht um "Reinrassigkeit", sondern darum, dass man überhaupt deutsche Vorfahren hat. Wenn ich jetzt nach Japan auswandere und dort die japanische Staatsbürgerschaft annehme, werde ich dadurch zwar rechtlich zum Japaner, aber nicht ethnisch.

Offensichtlich nicht. Ich versuche dir zu erklären warum die Aussage der JA gem. deinem Zitat aus der Frage Verfassungswidrig ist. 

Was für eine Aussage überhaupt?

 Da deine Fragenüberschrift abweichend zum Inhalt deiner Frage formuliert ist

Ist sie nicht. Der Fragetext konkretisiert die Frageüberschrift viel mehr.

Sobald wir irgendwann mal von einem anderen Land angegriffen werden darfst du dir Gedanken darüber machen ob man sich für den Erhalt des deutschen Volkes einsetzen darf.

Das mache ich auch ohne, dass wir angegriffen werden. Erlaube ich mir einfach selbst.

Der Erhalt des deutschen Volkes hinsichtlich dem völkischem Volksgedanken bleibt Verfassungswidrig.

Du kannst halt bloß nicht begründen, warum das so sein sollte. Gegen welche Norm soll das verstoßen? Es ist völlig absurd, dass die Abschaffung des deutschen Volkes ein demokratischer Imperativ sein soll.

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Asardec  07.02.2024, 19:18
@Philippus1990
Wenn Du zumindest einen ethnisch-deutschen Elternteil hast, kannst Du auch unter völkischen Gesichtspunkten Deutscher sein. Es gibt zwar Leute, die zwei ethnisch-deutsche Elternteile fordern, anderen genügt aber ein ethnisch-deutscher Elternteil plus Identifikation mit Deutschland.

Ich zitiere mal den Duden:

Bedeutung von Ethnie = Menschengruppe mit einheitlicher Kultur

Kultur hat nichts mit der Abstammung zu tun. Also scheint der völkische Volksgedanke gem. deiner Definition auch zu akzeptieren wenn kein Verwandter deutsch ist, sondern lediglich die selbe Kultur pflegt.

Ich zitiere nochmal den Duden:

Bedeutung von völkisch = ein Volk als vermeintliche Rasse betreffend; zum Volk als vermeintliche Rasse gehörend
Gebrauch = nationalsozialistisch

Völkisch und Ethnie widersprechen sich in der Bedeutung.

Aber egal...

Was für eine Aussage überhaupt?

dein Zitat aus der Frage:

Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“.
Der Fragetext konkretisiert die Frageüberschrift viel mehr.

Deine Frage lässt den völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff aus. Natürlich ist die Forderung nach dem erhalt des deutschen Volkes perse nicht Verfassungswidrig. Aber in Kombination mit dem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff eben schon. Und damit sind es zwei unterschiedliche Dinge.

Du kannst halt bloß nicht begründen, warum das so sein sollte. 

Du magst meinen wiederholten Begründungen nicht zustimmen, aber begründet habe ich es mehrfach.

Gegen welche Norm soll das verstoßen?

Das ist Artikel 3 GG.

Es ist völlig absurd, dass die Abschaffung des deutschen Volkes ein demokratischer Imperativ sein soll.

Habe ich nie behauptet. Tatsächlich finde ich es immer Fragwürdig etwas Verfassungskonformität mit Demokratie gleichzusetzen.

Man kann auch demokratisch handeln und trotzdem verfassungswidrige Ansichten haben. Wenn wir demokratisch festlegen dass z.B. alle Ausländer pauschal kriminell sind ist das zwar rassistisch und somit verfassungswidrig aber auf Grund der demokratischen Festlegung immer noch demokratisch.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 20:00
@Asardec
Ich zitiere mal den Duden:

Das ist schon der erste Fehler. Die Definitionen des Duden sind selten brauchbar.

Natürlich ist die Forderung nach dem erhalt des deutschen Volkes perse nicht Verfassungswidrig. Aber in Kombination mit dem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff eben schon.

Ohne diesen Volksbegriff macht die Forderung gar keinen Sinn. Wenn die Deutschen aus einem Mischmasch unterschiedlicher Kulturen mit unterschiedlicher Abstammung bestehen - was gilt es dann noch zu erhalten? Gar nichts. Das wäre eine seelenlose Ansammlung von Menschen, die außer dem rechtlichen Status nichts gemeinsam haben.

Das ist Artikel 3 GG.

Das kann doch nicht Dein ernst sein? Sich für sein Volk einzusetzen ist "diskriminierend"? Wo auf der Welt außer in Deutschland gibt es solche absurden Ansichten?

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Asardec  07.02.2024, 20:26
@Philippus1990
Das ist schon der erste Fehler. Die Definitionen des Duden sind selten brauchbar.

lol, von wo darf ich denn deiner Meinung nach zitieren?

Ohne diesen Volksbegriff macht die Forderung gar keinen Sinn

Naja, wie du zwischendurch ja mal erwähnt hast wäre die deutsche Ethnie z.B. schützenswert. Auch wenn viele das anders sehen so behaupte ich das wir sehr wohl eine Kultur haben. Aber eine Kultur muss Menschen nicht ausgrenzen. Und nur weil man eine Kultur schützen will bedeutet dies nicht andere Kulturen nicht zu akzeptieren (auch im eigenen Land). Aber auch das sehen vermutliche viele (eher links gerichtete) anders als ich.

Sich für sein Volk einzusetzen ist "diskriminierend"?

Nein, aber alle anderen Völker im sinne des völkischem Gedankenguts herabzuwürdigen.

Wo auf der Welt außer in Deutschland gibt es solche absurden Ansichten?

Bestimmt nicht in vielen anderen Ländern. Aber ein Großteil der deutschen denkt offenbar das es eine besondere Schuld hat, weil wir die einzigen waren die jemals seid der Existenz der Erde andere Menschengruppen angegriffen haben und/oder versucht hat andere Menschengruppen auszulöschen [Sarkasmusmodus aus].

Man berücksichtige auch, dass es vermutlich weit mehr Länder mit Nationalistischen und/oder religiös diskriminierender Bevölkerung gibt als anders herum. In Teilen kann man das Verstehen, muss es aber gleichzeitig nicht gut finden.

Ich verstehe deinen Gedankengang und bilde mir deswegen kein Urteile über dich. Mein bestreben war lediglich eine neutrale Aufklärung darüber zu geben, warum der völkische Volksgedanke im Zusammenhang mit deiner Frage nicht verfassungskonform ist.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 23:01
@Asardec
lol, von wo darf ich denn deiner Meinung nach zitieren?

Du darfst zitieren, von wo Du wisllt. Aber die Duden-Definitionen sind meines Erachtens unbrauchbarer Müll. Zumal kein privates Unternehmen ein Monopol auf die Definition von Begriffen besitzt - egal welches.

Nein, aber alle anderen Völker im sinne des völkischem Gedankenguts herabzuwürdigen.

Und wer tut das?

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Asardec  08.02.2024, 08:15
@Philippus1990
Du darfst zitieren, von wo Du willst.

Aber dann sei doch so nett und gebe mir ein Beispiel welche quelle für dich kein Müll wäre. Wiki und Duden hast du ja bereits ausgeschlossen.

Und wer tut das?

Gemäß dem Zitat aus deiner Frage anscheinend die JA, weshalb das Verwaltungsgericht Köln in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandeln darf.

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Philippus1990 
Fragesteller
 08.02.2024, 11:00
@Asardec
Aber dann sei doch so nett und gebe mir ein Beispiel welche quelle für dich kein Müll wäre.

Wiktionary oder DWDS haben oft ganz gute Definitionen.

Gemäß dem Zitat aus deiner Frage anscheinend die JA, weshalb das Verwaltungsgericht Köln in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandeln darf.

Das ist ziemlich autoritätshörig. Weil ein Gericht irgendeine Interpretation vertritt, muss diese korrekt sein? Richter sind auch nur Menschen. Und Urteile werden häufig von höheren Gerichten wieder aufgehoben. Es gibt also keine absolute Wahrheit.

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Asardec  08.02.2024, 11:15
@Philippus1990
Wiktionary oder DWDS haben oft ganz gute Definitionen.

Ok, danke. Ich versuche mir die Seiten zu merken.

Hab kurz mal Wiktionary gefragt:

Bedeutungen Ethnie:
[1] Gruppe von Menschen, die sich einer Kultur, Sprache oder Religion zugehörig fühlen

Also ebenfalls nicht mit Abstammung.

Das ist ziemlich autoritätshörig. 

lol, du hast gefragt wer das tut und ich hab dir geantwortet. --> "Gemäß dem Zitat aus deiner Frage anscheinend die JA"

Das du dich jetzt über den Zusatz, welches ebenfalls ein Zitat aus deiner Frage ist pikiert erschließt sich mir nicht.

Und Urteile werden häufig von höheren Gerichten wieder aufgehoben.

Na, wenn dem so ist, was soll dann die ganze Diskussion hier?

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Philippus1990 
Fragesteller
 08.02.2024, 12:01
@Asardec
Na, wenn dem so ist, was soll dann die ganze Diskussion hier?

Ich habe keinen Zweifel, dass die JA rechtsextremistisch ist. Diese Auffassung werden auch andere Gerichte vertreten. Ich halte es aber für problematisch, dass ein ethnischer Volksbegriff als verfassungswidrig bewertet wird. Nach der Definition wäre ich nämlich Verfassungsfeind.

Ich sehe es so: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist rechtlich Deutscher mit allen Rechten. Diese Staatsbürgerschaft kann und sollte auch nicht wieder entzogen werden können. Das erinnert nicht nur an Ausbürgerungen von Juden im Nationalsozialismus, sondern ist auch im Sinne des Vertrauensschutzes rechtlich nicht überzeugend.

Dem unbenommen glaube ich, dass darüber hinaus auch ein ethnisches Volk existiert. Diesem kann man nur angehören, wenn man auch deutsche Vorfahren hat. Es erscheint mir nicht überzeugend, dass man einer Schicksalsgemeinschaft wie einem Volk durch Übergabe eines Stück Plastiks beitreten kann. Das bestätigt auch meine Erfahrung: Viele deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft etwa fühlen sich trotz Staatsbürgerschaft nicht als Deutsche.

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Asardec  08.02.2024, 12:42
@Philippus1990
dass ein ethnischer Volksbegriff als verfassungswidrig bewertet wird

Wenn er ethnisch ist, ist ja eben nicht verfassungswidrig. Er ist verfassungswidrig wenn er völkisch ist.

Nach der Definition wäre ich nämlich Verfassungsfeind.

Verfassungswidrig und Verfassungsfeindlich sind nach meiner Auffassung 2 unterschiedliche Dinge.

Dem unbenommen glaube ich, dass darüber hinaus auch ein ethnisches Volk existiert.

Dem stimme ich grundsätzlich zu.

Diesem kann man nur angehören, wenn man auch deutsche Vorfahren hat.

Das ist dann deine Ergänzung zum ethnischen Gesichtspunkt.

einem Volk durch Übergabe eines Stück Plastiks beitreten kann.

Moralisch bin ich da bei dir. Wer sich selber nicht als deutsch sieht ist nach meiner Meinung auch kein echter deutscher, egal ob Passdeutsch oder nicht.

Ich komme hier wieder zurück zu meiner Mutter. Diese ist als Kind nach Deutschland gekommen und war für mich immer eine Deutsche mit spanischen wurzeln. Keiner ihrer Eltern ist/war deutsch. Ja, die Staatsbürgerschaft hat sie erst sehr viel später bekommen, aber bis dahin war sie für mich und auch für sich selber immer Deutsche.

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Philippus1990 
Fragesteller
 08.02.2024, 13:06
@Asardec
Wenn er ethnisch ist, ist ja eben nicht verfassungswidrig. Er ist verfassungswidrig wenn er völkisch ist.

Same thing. Hierzu:

Unterscheiden lassen sich hier u.a. zwei Semantiken: das Staatsvolk im Sinne eines „demos“ sowie der als Kultur- oder Abstammungsgemeinschaft verstandene „ethnos“. Während der „demos“ – etwa über das Staatsbürgerschaftsrecht – juristisch-administrativ eindeutig definiert ist, beruht der ethnisch-kulturelle Volksbegriff auf der Vorstellung gemeinsamer Herkunft, Geschichte oder Sprache. Aus historischer, soziologischer und ethnologischer Perspektive handelt es sich dabei um kein objektives, vorgegebenes Phänomen, sondern um eine „vorgestellte Gemeinschaft“ (Benedict Anderson), die auf unterschiedlichen Wegen konstruiert wird.

https://www.bundestag.de/resource/blob/936992/4651880d5b3e487f0b8c906ad3fe9b9a/WD-3-145-22-WD-1-038-22-pdf-data.pdf

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Ja, weil...

Im Grundgesetz gibt es keinen ethnischen Volksbegriff.

Im Gegenteil:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das ist Artikel 3 GG.

Und die Vorstellungen der jungen Alternative verstoßen u.a. gegen diesen Artikel.

Junge Alternative verbieten? (Politik, Deutschland, Meinung) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/junge-alternative-verbieten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Philippus1990 
Fragesteller
 06.02.2024, 21:22
Im Grundgesetz gibt es keinen ethnischen Volksbegriff.

Ja, und? Darf man sich nicht trotzdem für den Erhalt des deutschen Volkes einsetzen? Sehe da keinen Widerspruch.

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Kwalliteht  06.02.2024, 23:28
@Philippus1990

Und schon wieder lässt Du das Wort "ethnisch" weg. Mangels deutscher Ethnie weiß die JA selbst nicht, was ethnische Deutsche sind, die Definition ist also willkürlich. Also ein "Wer deutsch ist, bestimmen wir." frei nach Göring: "Wer Jude ist, bestimme ich."

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Philippus1990 
Fragesteller
 06.02.2024, 23:34
@Kwalliteht
Und schon wieder lässt Du das Wort "ethnisch" weg. 

Hä? Aus dem Kontext mit dem Zitat ergibt sich doch ganz klar, dass hier ein ethnischer Volksbegriff gemeint ist. Da wird nichts "weggelassen". Einfach mal sinnzusammenhängend lesen!

Mangels deutscher Ethnie weiß die JA selbst nicht, was ethnische Deutsche sind, die Definition ist also willkürlich.

Wieso sollte es keine deutsche Ethnie geben?

Also ein "Wer deutsch ist, bestimmen wir." frei nach Göring: "Wer Jude ist, bestimme ich."

Irgendein Nazi-Zitat musste natürlich auch noch rein.

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OlliBjoern  07.02.2024, 00:27
@Philippus1990

"Aus dem Kontext mit dem Zitat ergibt sich doch ganz klar, dass hier ein ethnischer Volksbegriff gemeint ist. "

Eben. Und genau das haben wir in unserer Verfassung eben nicht.
Damit ist die Sache doch begründet.

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Ja, weil...

Viel näher kann man Nazigefasel nicht sein, als wenn man vom "Erhalt des deutschen Volkes" redet. So in der Art haben die Nazis damals geredet, wirre Angst vor allem erzeugt was anders ist, und man hat gesehen was rauskam.

Und spart euch das Nazikeulen Gejammer. Wenn man halt wie ein Nazi redet, braucht man sich auch nicht beschweren, wenns entsprechend kritisiert wird.


Philippus1990 
Fragesteller
 06.02.2024, 21:25
Viel näher kann man Nazigefasel nicht sein, als wenn man vom "Erhalt des deutschen Volkes" redet. 

Man ist also ein Nationalsozialist, wenn man das deutsche Volk erhalten will? Nach der Definition bin ich wohl ein Nationalsozialist. Was ist mit Türken, Juden, Jesiden und Hazara, die ihr Volk erhalten wollen? Sind das auch Nationalsozialisten? Oder ist das nur bei Deutschen der Fall?

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FelixSH  06.02.2024, 23:54
@Philippus1990

So haben die Nazis geredet, das weißt du genau. Also spar dir diesen Unsinn. Ist nicht meine Schuld, dass du Nazizeug nachplapperst.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 00:01
@FelixSH
So haben die Nazis geredet, das weißt du genau.

Ich hasse es, wenn Linke mir unterstellen, das ich irgendetwas "ganz genau" wisse. Nein, das tue ich nicht! Nur weil Du glaubst, das irgendetwas so sei, bedeutet das nicht, dass andere diese subjektive Bewertung von Dir teilen würden.

Also spar dir diesen Unsinn. Ist nicht meine Schuld, dass du Nazizeug nachplapperst.

Ich bin ein ganz normaler Konservativer. Wenn es für Dich "Nazizeug" ist, das deutsche Volk erhalten zu wollen, liegt das Problem bei Dir - nicht bei mir.

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FelixSH  07.02.2024, 00:42
@Philippus1990

Dass du in Geschichte nicht aufgepasst hast, ist nicht meine Schuld. Du brauchst dich übrigens nicht aufspielen - du hast mir vorher auch unterstellt, dass ich dich als Nazi bezeichnet habe, was ich nicht getan hab. Aber da muss mans plötzlich nicht mehr so genau nehmen.

Ist auch lustig, dass du doch mal wütend wirst, nur weil ich nicht auf dein Gerede eingehe. Tu ruhig so, als hättest du so gar keine Ahnung wovon ich rede, wir wissen eh beide dass du es ganz genau weißt.

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Philippus1990 
Fragesteller
 07.02.2024, 10:51
@FelixSH
Dass du in Geschichte nicht aufgepasst hast, ist nicht meine Schuld.

Also ich stand in Geschichte 1. Und Du?

Tu ruhig so, als hättest du so gar keine Ahnung wovon ich rede, wir wissen eh beide dass du es ganz genau weißt.

Wie kann man nur so borniert sein?

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Nein, weil...

Übertragen wir es doch einmal auf ein anderes Volk: ist es rechtsextrem, wenn beispielsweise die Sorben in der Oberlausitz ihre kulturelle und sprachliche, sprich, ihre ethnische Identität bewahren wollen?

Ich denke, nicht.


Kwalliteht  06.02.2024, 23:56

Die Deutschen haben keine ethnische Identität. Mit der kulturellen Identität sieht es auch nicht so toll aus, welche kulturellen Gemeinsamkeiten haben Schwaben, Friesen und Brandenburger. Bitte jetzt nicht die Gemeinsamkeiten nennen, die wir eh mit sämtlichen Nachbarvölkern haben.

Die Sorben fallen da schon ein wenig aus dem Rahmen. Diese kleine Minderheit spricht seit vielen Generationen eine vollkommen andere Sprache als die Deutschen, hat Bräuche, die sich stark von denen der Deutschen (auch denen in der Lausitz) unterscheiden. Und die pflegen ihre Sprachen und ihre Bräuche, sehr wohl wissend, dass ihre Sprachen von immer weniger Menschen gesprochen wird. Die meisten von denen haben tatsächlich jahrhundertealte slawische Wurzeln, stark beeinflusst von polnischer und tschechischer Seite, weshalb die Sprachen der Sorben (es sind tatsächlich mehrere) auch starke polnische und tschechische Einflüsse haben. Die Sorben jammern aber nicht herum, dass irgendwer ihre Ethnie auslöschen will. Sie haben selbst Jahrhunderte der Unterdrückung erfahren und sich trotzdem gegen die Überzahl der Deutschen behauptet. Ein ganz anderes Verhalten als das der AfD.

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Anastasia65  07.02.2024, 00:38
@Kwalliteht

Dann haben wir eben die Identität unserer Stämme, in diesem Sinne: sturmfest und erdverwachsen!

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Kwalliteht  07.02.2024, 00:44
@Anastasia65

Ist doch in Ordnung. Nur schließen sie aus der eigenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nicht auf nicht vorhandene Rechte Anderer.

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Anastasia65  07.02.2024, 10:59
@Kwalliteht

Im Übrigen hätte ich gerne alle Staatsbürgerrechte auf Barbados, die Barbadoser auch haben.

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Anastasia65  07.02.2024, 20:20
@Kwalliteht

JedeR darf leben, wo er oder sie will und dort alle Vorteile genießen.

Die Einheimischen müssen sich aber schon ein wenig nach mir richten, wenn ich da hinziehe!

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Kwalliteht  07.02.2024, 21:30
@Anastasia65

Darum ging es nicht. Es ging um den "ethnischen Erhalt". Und der ist schlichtwerg Blödsinn, weil die Deutschen nie eine Ethnie waren.

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