Nebenabrede Mietvertrag kündbar?

Guten Tag,

Ich habe einen seit Jahren bestehenden Muster-Mietvertrag über eine Wohnung in einem 5Familienhaus. In diesem Vertrag wurde zusätzlich handschriftlich vermerkt, dass die "Gartenmitbenutzung gestattet" ist. Als Gegenleistung ist lt Vertrag von mir der Rasen zu mähen. Auf dem großen Rasengrundstück befinden sich 5 Beete zur Bepflanzung, welche komplett mehrere Jahre aufgrund fehlendem Interesse der anderen Mieter von mir bewirtschaftet wurden. Dies war auch der Grund für die Aufnahme des handschriftlichen Vermerks.

Der Vermieter möchte nun etwa die Hälfte des Grundstücks an jemand Dritten vermieten. Diese Teilfläche beinhaltet auch die kompletten 5 Beete. Der Rasen wurde von mir bis zuletzt nach Bedarf gemäht.

Meine Fragen...

  1. Ist die geplante Vermietung zulässig? Ich sehe mich in meinem Nutzungsrecht laut Mietvertrag beeinträchtigt. Die Mitbenutzung war ja für das gesamte Grundstück gestattet. Durch eine anderweitige Vermietung entfällt ja die Nutzungsmöglichkeit für die Beete komplett. Ich wäre ja bereit nur noch ein Beet zu bewirtschaften, aber dies wird abgelehnt.
  2. Von der Gegenseite wird argumentiert, dass ich ja weiter den Garten (gemeint ist das kleinere verbleibende Rasenstück] mitbenutzen dürfte, so dass kein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliege. Und der Vermieter habe das Recht die Beete gesondert zu vermieten, da ich ja quasi nur die Wohnung miete und die Gartenmitbenutzung nur gestattet wird. Dies verkennt aber meiner Meinung nach, dass bei Vertragsabschluss aber eine Vereinbarung über den gesamten Garten getroffen wurde und die tatsächliche Nutzung ja auch die Bepflanzung der Beete durch mich war.
  3. Der Vermieter ist der Meinung er könne die Zusatzvereinbarung über die Mitbenutzung des Gartens auch einfach kündigen und dann das Grundstück extra weitervermieten. Ist dies zulässig? Aus meiner Sicht nicht, da ja ein einheitlicher Mietvertrag vorliegt und die Regeln für die Wohnungskündigung [z.B. Eigenbedarf] gelten.

Ich wäre dankbar über eine Einschätzung mit rechtlichen Grundlagen.

Kündigung, Mietvertrag
Vermieter überweißt Kaution auf ein anderes Konto wie angeben?

Hallo ihr lieben,

Ich bin seit über 1 jahr dabei gewesen meine Mietkoution meiner alten wohnung bekommen gestern war es dann mal soweit das ich es ,, geklommen hätte,,

Ich hab folgendes Problem:

Der Vermieter hat meine Koution auf mein bankverbindung überwiesen.

das konto ist aber alt und nicht mehr vergügtbar.

Im schreiben die ich in den einen Jahr geschrieben habe ( waren ca 5-6 Einschreiben) habe ich immer für die auszahlung das konto meines Freundes angeben.

Nun hat der Vermieter auf mein Altes Konto überwiesen.

Zudem habe ich dem Vermieter geschrieben das ich gerne die Koution zzgl Zinsen haben möchte. Ein Anwalt hat mir gesagt das der Gewinn der aud der Koution ervor gekommen ist mein eigentum ist. ( das hat er nicht ausgezahlt nur das was ich eingezahlt habe)

Davor kam natürlich mein vermieter immer auf ideen mit reparatur rechnungen ( ich hab direkt ein nachmieter gehabt ich bin raus er rein am selben tag ) um die Auszahlung vorherzuschieben oder Er müsste auf die Betriebskostenabrechnung warten, die war natürlich schon auf 0,00 Euro Bei mir.

Der Anwalt für Mietrecht meinte das sie die Kaution nur maximal 6 Monate einbehalten dürfen nach Auszug. nunja

Da ich langsam erschöpft mit mit Anwaltspauschalen zubegleichen für fragen wollte ich euch mal fragen ?

Der vermieter hat das Geld auf mein Altes Konto auszahlen lassen obwohl seit ein 1 Jahr die rede von dem Konto meines freundes die rede war. Kann ich dagegen vorgehen ?

( Meine alte bank meint das es still gelegt ist und das geld wahrscheinlich wieder zurück zum Vermieter geht, heißt ich muss noch länger warten).

Dann wie sieht es aus mit den zinsen wo der Vermieter die Koution ja gewinnbringend anlegen muss diese hat er mir nicht ausgezahlt, kann ich auch da gegen vor gehen ?

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung
Probleme mit der neuen Wohnung?

Hallo an alle, ich hoffe, dass sich hier vielleicht jemand mit den Thema auskennt.

ich bin seit 2 Wochen umgezogen, und das ist tatsächlich meine erste Wohnung.

Es ist eine Dachgeschosswohnung, die ersten 2 Wochen habe ich nicht hier geschlafen weil ich eben noch keine Möbel hatte. Jetzt schlafe ich seit 3 Nächte hier, und die Heizungen bringen mich dazu jede Nacht aufzuwachen, weil die einfach so ein unglaublich lauten Lärm machen. Nun, muss der Vermieter sich um sowas kümmern?
Da kommen tatsächlich noch weitere Sachen dazu, und zwar einmal die Steckdosen kontrollieren da einige irgendwie keinen Deckel haben, kommt es mir vor als ob das tatsächlich gefährlich sein kann falls hier mal ein Kind oder so zu Besuch ist.
Ein weiteres „Problem“ ist, da ich in einer Dachgeschosswohnung wohne, habe ich gestern bemerkt das ein Tier sich irgendwie versucht durch die Wand zu knabbern , meiner Meinung nach eine Maus, das hört sich so an als wäre sie genau hinter der Wand man kann sie tatsächlich ab und zu mal hören und das ist auch relativ ein lautes Geräusch.

Ich will jetzt eben als neuer Mieter nicht nervig sein oder so, habe ihn jetzt diese Mängel bekannt gemacht, aber irgendwie war es mir ein bisschen unangenehm das zu machen, eine Antwort kam noch nicht.
Muss der Miete doch überhaupt für sowas kümmern? Ich hätte tatsächlich kein Problem mich selber darum zu kümmern und das zu zahlen, aber ich habe eben gelesen dass man den Vermieter anschreiben muss bevor man etwas „selber“ machen möchte..

wenn sich hier jemand auskennt bitte kurz helfen, und sorry für die Schreibfehler aber es ist 4 Uhr morgens und ich wurde von der Heizung geweckt 😅

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Lärmbelästigung
Ex-Vermieterin möchte Sachen nicht hergeben?

Hallo,

eine ältere Dame schrieb mich mal an als ich auf Zimmersuche war. Wir lernten uns persönlich kennen und Sie sagte mir für das Zimmer zu.
Nun fragte ich Sie, wann ich den Mietvertrag unterschreiben kann. Daraufhin antwortete Sie mir dass Sie erst einmal auf Urlaubsreisen ist und wir es danach klären können. Ich bot Ihr auch an 1-2 Tage vor Einzug nochmal vorbeizukommen, um den Mietvertrag zu unterschreiben und den Schlüssel für die Eingangstür zu erhalten. Vergebens..Nun zog ich dort ein und Tage vergingen, bis ich Sie wieder darauf angesprochen hatte. Daraufhin antwortete Sie mir, dass Sie den Mietvertrag noch garnicht erstellt hatte und es gemeinsam mit ihrer Enkelin machen würde.
Sie versprach außerdem, dass vor meinem Einzug die Toilette, Dusche und Heizung repariert wird, da diese drei Dinge nicht funktionierten. Als ich einzog war immer noch nichts fertig!
Ich hatte werde Heizung, noch eine unfertige Dusche plus Toilette. Nebenbei hatte ich viele Bewerbungsgespräche und andere Termine, weil ich neu in die Stadt zog.
Ich habe regelmäßig bei Bekannten geschlafen, sodass ich insgesamt nur 8 Tage in der Wohnung war. Ich sagte ihr am Ende des Monats, dass ich ausziehen würde und dass ich nur für die Tage das Geld überweise, wo ich auch anwesend war.
Nun, zahlte ich für die Tage und ging. Leider vergaß ich einen wichtigen Ordner mit Dokumenten von mir, den sie mir nicht geben möchte, da ich ihrer Meinung nach die vollständige Miete zahlen muss plus die Miete für die nächsten 3 Monate. Auf Termine zur Abholung reagiert sie seit Monaten nicht. Und mir sind die Hände gebunden.

Vermieter, Mietvertrag
Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

Kündigung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, WG, Zeitmietvertrag
Vermieter /Wasserschaden/ Versteckte Mängel - Welche Rechte ?

Hallo, Mein Mann und ich sind zum 01.07.2023 in eine zu Beginn Eigentlich schöne Wohnung gezogen wo die Vermieterin direkt auf dem Hof mit dabei wohnt.
Von Anfang an gab es immer was anderes, in dem Monat Juli wurde ein neues Fenster eingebaut, eins wurde neu gemacht, die Fasade vom Haus wurde neu gemacht, also sehr viel Krach, Lärm und da wir im EG sind auch keine Privatsphäre weil ständig jemand vorm Fenster stand.
Auf einmal lief Wasser unter der Küche heraus, dadurch entdeckte man einen Wasserschaden der schon Jahre vorher entstanden ist, es kam ein Gutachter und sie meinte wir müssten dann wo anders in der Zeit unterkommen, und wir sollten uns drum kümmern, dann wollte sie dass es über unsere Versicherung läuft und hat auch sehr darauf gedrängt, unsere Versicherung übernimmt das natürlich nicht da der Schaden nicht von uns kommt. Dann wollte Sie nicht dass wir in die Ferienwohnung über uns ziehen da sie sonst die Wohnung an andere nicht vermieten kann. Wir haben uns dazu entschlossen abzuwarten da wir ja die „Leidtragenden“ sind und sie sich kümmern muss. Jetzt kam sie am Freitag, und sagte dass wir es so machen dass wir offiziell keine Miete zahlen und ihr dass dann auch schriftlich geben sollen aber dann trotzdem die Miete ihr Bar auf die Hand geben sollen damit wir in der Zeit in die Ferien Wohnung können…. ?????? Sehr seltsam alles dann meinte sie eben am Freitag wir sollen ihr bis zum Samstag / Sonntag Bescheid sagen damit sie am Montag den Handwerkern Bescheid geben kann damit die dann eine Woche darauf schon anfangen können.
wir möchten jetzt in eine andere Wohnung da wir auf all das keine Lust haben.
allerdings stellen sich jetzt ein paar Fragen auf die wir hoffen ein paar gute Antworten zu bekommen… :

  1. Muss sie uns nicht Monate vorher auf Handwerker hinweisen oder ist das gerechtfertigt dass sie uns eine Woche vorher Druck macht ?
  2. Wenn wir aus dem Grund fristlos kündigen wegen einem versteckten Mangel, bis wann müssen wir dann ausziehen?
  3. In welchem Zeitraum dürfen wir fristlos kündigen ohne dass es dann „zu spät ist“
  4. Wenn wir eine Wohnung zum Oktober bekommen würden, wie wäre dass dann mit der fristlosen Kündigung?
  5. Erkennt ihr irgendwas was wir übersehen und wir vorsichtig sein sollten?

danke schonmal im Voraus.

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Wasserschaden Wohnung
Auszahlung Mietkaution?

Liebe Community,

Ich stehe derzeit vor einer existenziellen Notlage. Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.06.2022 gemeinsam mit meiner ehemaligen Ex Freundin einen Mietvertrag unterzeichnet und abschließend eine Wohnung bezogen. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat, in diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Wohnungssuche begeben, da es für mich von absoluter Wichtigkeit war, diese Umstände bis zum 01.09.2023 zu bereinigen, da ich in die Berufsausbildung bei einem sehr angesehen Arbeitgeber wechsle. Wichtig war es hierbei auch sicherzustellen die Mietkaution bis zum 01.09.2023 für die neue Wohnung übernehmen zu können, die Mietkaution habe ich eigenständig aufgebracht die entsprechenden Nachweise hierzu liegen vor. Meine Ex Freundin verbleibt mit unserem gemeinsamen Sohn in der Wohnung, allerdings möchte der Vermieter hierzu als Sicherheit meine Mietkaution einbehalten. Hierbei stellt sich die Problematik das ich bis vollständiger Hinterlegung der Mietkaution für die neue Wohnung den schlüssel nicht ausgehändigt bekomme.

Was kann ich tun?

Ich kann mir keinen Kredit nehmen, kein Geld leihen ich habe bereits versucht alle Karten zu ziehen, derzeit sehe ich mich von einer drohenden Obdachlosigkeit bedroht. Mein Vermieter hat hierzu kein Verständnis und ist auch nicht Kompromiss bereit.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung die mir in dieser Notsituation weiterhelfen kann, ich befinde mich in einer immensen Notlage.

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Mietvertrag
Kann man trotz negativer Schufa eine Wohnung bekommen?

Hallo ich bin 26 Jahre und meine Mutter droh mich raus zu werfen in 3 Monaten

und ihr ist es egal ob ich dann eine Bleibe habe oder nicht sie sagt da ich mein 25tes Lebensjahr beendet habe ist sie nicht mehr für mich zuständig bzw. muss nicht mehr aufkommen für mich.

nun suchen meine Lebensgefährtin und ich eine Wohnung wir beide arbeiten im sicherheitsdienst und haben ein gesamt Einkommen von 2.000 mindestens im Monat das Gehalt schwankt leider immer ein wenig aber jeder von und hat immer mindestens tausend Euro zudem haben wir auch noch einen Minijobs wo zusätzlich Geld im Monat rein kommt .

ich habe in meiner Jugend sehr viel Mist gebaut auch polizeiliche Haftstrafen sowie aktuelle Schulden die ich abbezahle. Und stehe somit negativ in der Schufa nicht wegen mietschulden oder so sondern allgemein ,

frage ,

jede Wohnung die ich bis jetzt angeschrieben habe lehnen mich wegen neuerliche Schufa ab ( sie haben sie noch nicht gesehen) kann man da was machen oder sich irgendwo melden die einen bei der suche helfen können ?

ich stehe schon bei Vonovia und der weh auf der Liste und Immobilien Apps habe ich auch in den ich mehr Zeit verbringe als auf der Arbeit ich weis allerdings echt nicht mehr weiter im Moment

spart euch bitte diese Sätze rede doch mit deiner Mutter. Sie möchte mich nicht mehr das Verhältnis ist gar nicht gut ich darf da auch nur noch schlafen nicht mal mehr duschen nichts. Anklagen oder so tue ich sie nicht deswegen es ist immer noch meine Mutter .

Wohnung, Vermieter, Mietvertrag, Schufa, Wohnungssuche, Schufa-Auskunft
Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietvertrag