Meine Nachbarn treiben mich in den Wahnsinn?

Guten Abend,

vielleicht kann sich so manch einer an meine letzten Fragen erinnern..meine Nachbarn (im Haus nebenan) haben sich über den Kinderlärm (8 Monate und 2,5 Jahre alt) beschwert, da sie nachts nicht mehr schlafen könnten. Die anderen Nachbarn (kinderlos) in der anderen Doppelhaushälfte haben ins gleiche Horn geblasen und sich beim Hausverwalter beschwert. Dieser hat dann in einem persönlichen Gespräch nochmal klargestellt, das Babys und Kleinkinder nachts auch mal weinen dürfen und dass das kein Lärm ist. Mit den Nachbarn aus dem anderen Haus wollte er nicht reden, da dies nicht seine Mieter sind und er jedes Gespräch mit Frau X für völlig sinnlos hält, er würde sie ja mittlerweile auch gut kennen. Wenn die sich mal verbissen hätte, wäre sie auch nicht mehr eines besseren zu belehren.

Nach diesem Gespräch wurde es erstaunlich ruhig. Wir ignorierten uns höflich und es gab keine anmaßenden Gespräche mehr - bis heute!

Ich kam um ca. 20:30 Uhr von einem Mini-Einkauf mit meiner Tochter wieder. Auf der Straße die zu unserem Haus führt hatte ich zuerst noch Fernlicht an. (Nichtbeleuchtete, schlaglochversehrte Schotterstraße.)

Als ich sah, dass ein Fußgänger unterwegs war, habe ich das Fernlicht AUS gemacht. Es war die Nachnarin aus dem Haus nebenan, die sich ganz theatralisch die Hand vor die Augen hielt. 🙄

Ein paar Meter hinter ihr, ihr dauernd die Straße versperrender Hund. Normalerweise läuft der Hund immer frei und unbeaufsichtigt in der Gegend rum. Sodass man auch mal anhalten muss, um den Hund von der Straße zu verjagen, weil er sich mitten vor fahrende Autos legt. 🤔

Ich bin natürlich ganz langsam(!) im ersten Gang an dem Hund vorbeigefahren.

Als ich aus dem Auto gestiegen bin, stand die Furie auch schon oben an der Grundstücksgrenze und schrie mich an: "Wenn du nochmal so assig fährst, das Fernlicht EINschaltest, wenn du mich siehst und mich blendest während ich meinen Hund suche - und dann auch noch so an dem Hund vorbei rast, dass du ihn beinahe plattbügelst, ziehe ich dich aus der Karre raus!".

Mir entfloh nur noch ein irritiertes "schwer gestörte Alte!" und dann war sie auch schon weg. Die hat ja mal komplett alles verdreht was passiert ist. Ich weiß, war nicht klug...aber ich hätte in dem Moment platzen können...wie dreist kann man denn sein?

Was macht man mit solchen Nachbarn? 🤷‍♀️

Kinder, Familie, Mietrecht, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Nachbarschaftsstreit, nachbarn streit
Haustür im Mehrfamilienhaus 20Uhr abschließen?

Guten Tag,

Ich wohne in einem 4 Parteien Mehrfamilienhaus wo nun eine neu Hingezogene Mietspartei meint die Haustür ab 20Uhr abzuschließen, die Begründungen dafür seien wohl "Einbruchschutz".

Die Haustür wurde laut Aussage von alteingesessenen Mietern im Haus noch nie abgeschlossen, laut Mietsvertrag solle die Haustür aber von 6 - 20 Uhr verschlossen sein.

Mir und anderen Mietern ist nun allerdings unklar ob mit "verschlossen" auch "abschließen" gemeint ist, da scheinen bei uns die Meinungen etwas auseinander zu gehen. Der Vermieter wurde wohl auch schon eingeschaltet aber es passiert nix und das abschließen und aufregen geht munter weiter.

Die Haustür ist bei uns immer zu (nicht abgeschlossen) und lässt sich auch nur mit einem Schlüssel öffnen. Von Innen hat man die möglichkeit mit einer Türklinke ohne Schlüssel das Haus zu verlassen und die Tür zu öffnen.

Das Haus verfügt über keine Sprechanlage,Anti - Panikschloss,Notausgang.

Jede wohnung verfügt über schalter zum Türen öffnen, Feuermelder/löscher sind im Treppenhaus angebracht.

Uns stellt sich nun die Frage wie sieht dort die Lage aus? Muss die Tür von 20 - 6Uhr abgeschlossen werden oder reicht es die Tür in unserer Lage einfach nur zu schließen?

Ich würde mich sehr über eine Hilfreiche antwort freuen, lieben Dank.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Haustür, Mietverhältnis, Verschlossen
Wie kann ich ausziehen und mein Mitbewohner wohnen bleiben?

Hallo,

Ich bin vor 3 Jahren in eine WG gezogen, in der beide Mieter Hauptmieter sind. Bisher hat es beim Mieterwechsel immer problemlos funktioniert, dass wir einen Nachmieter gesucht haben und einfach ein neuer Vertrag zwischen den Mietern und dem Vermieter geschlossen wurde.

Jetzt wollte ich ausziehen und mein Mitbewohner möchte die Wohnung alleine übernehmen. Dies wurde ihm bei seinem Einzug auch angeboten, da bereits feststand, dass ich ausziehen werde.

Das Problem ist jedoch, dass der Sohn des Vermieters mit in die Wohnung einziehen möchte als mein Nachmieter. Mein Mitbewohner möchte das jedoch nicht, da er von dem Sohn nicht so überzeugt war. Die beiden hatten sich getroffen und der Vermieter hatte vorher mündlich zugesichert, dass mein Mitbewohner sich auch gegen den Sohn entscheiden darf. Jetzt besteht er jedoch darauf und verweigert mir den Auszug. Um rechtswirksam zu kündigen müssen beide Mitbewohner schriftlich kündigen.

Jetzt ist die Frage ob ich trotzdem irgendwie aus dem Mietvertrag komm und mein Mitbewohner die Wohnung alleine nehmen kann. Er würde mir auch das Geld geben für meinen Teil der Miete, aber ich habe keine Lust trotzdem weiter in dem Mietvertrag zu stecken. Kann ich einen rechtswirksamen Vertrag mit meinem Mitbewohner abschließen, dass er alle Kosten (Miete, Reparaturkosten usw.) für mich übernimmt oder kann ich lediglich vertrauen?

Kündigung, Recht, Mietrecht, Vertrag, Haftung
Kündigungsgrund weil Garten nicht ordentlich?

Ist es ein Grund, einem Mieter zu kündigen weil der Garten nicht ordentlich ist?

Aussage ist, das eine Nachbarin meines Mieters bei der Eigentümerversammlung sich darüber beschwerte, das der Garten (nur für den Mieter betretbar, komplett zu drum herum) unordentlich sei. Außerdem lege Hundekot in der Hecke oder ähnliches.

Ich kenne meinen Mieter und weiß, das er meistens die Terassentür offen hat. Warum auch nicht, kann ja keine dort herein kommen, abgesehen davon ist er ja dann Zuhause.

Die besagte Mieterin ist Lehrerin und wohnt über ihm.

Und ganz ehrlich, ich weiß nicht mal was ich dem Mieter sagen soll. Finde es schon ehrlich gesagt peinlich, das eine Lehrerin nicht mal selbst mit dem Mieter sprechen kann sondern das alles hintenrum laufen soll.

Was erwartet die nun? Das ich Ihn kündige weil er seinen Garten unordentlich hat?
Ich weiß das derer Hund gerne spielt, viel Spielzeug hat oder auch mal was mit nach draußen nimmt, was nicht ihm gehört (z.B. Schuhe). Ist halt ein junger Hund.

Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?
Habe ihm gesagt das sich jemand beschwert hat, ihm war klar wer das war, da die Nachbarin wohl eh sehr grimmig immer ist und sich über alles aufregt.
Er selbst sagt aber, das sie natürlich den Hundekot weg machen, schließlich nutzen die Ihren Garten ja auch, und so kenne ich den Mieter auch. Wenns in der Hecke ist und er es selbst nicht gesehen hat oder so, kann sicher was liegen bleiben.

Mich als Vermieter stört es nicht...

Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Makler erscheint 2 mal nicht zum Termin - wie verhalten?

Hallo, das Haus in dem wir noch wohnen soll vom Vermieter aus verkauft werden.

Wir hatten mit dem Makler jetzt bereits 2 Termine. Den ersten, einen Besichtigungstermin, er wollte den Wert des Hauses schätzen, hatten wir vor 3 Wochen. Telefonische Absprache 3 Tage vorher....

Wohnung in jeder Ecke gewienert und geputzt, früher von der Arbeit heim, da der Makler ja nach 17 Uhr nicht mehr kann...

Naja der Makler ist nicht erschienen, hat auch nicht abgesagt, ich habe auch nicht hinterhertelefoniert, weil er ja was von uns wollte.

Zwischenzeitlich war er dann doch da. Spontan eher. Naja er hatte sich entschuldigt, ihm ist was dazwischen gekommen.

Gestern hatten wir einen Termin, da er Fotos für das Inserat machen wollte von unserer Wohnung. Termin schriftlich abgesprochen (SMS Verlauf). Gestern das gleich, ganze Wohnung auf Vordermann gebracht, alle privaten Bilder entfernt, wieder Überstundenfrei genommen. Und? Makler taucht nicht auf, sagt nicht ab und ist bis heute auch Telefonisch nicht erreichbar. Mein Vermieter sagte, wir sollen die Termine mit dem Makler selber ausmachen. Das wäre einfacher.

Bin ich noch verpflichtet den Herren reinzulassen, bzw einen neuen Termin mit ihm zu machen? Ich möchte mir nicht noch einmal den ganzen Streß machen, geschweige denn irgendwie nicht Zeit dafür investieren. Wie sieht das rechtlich aus? Was muss ich, was kann ich? Kann der Vermieter mir ankreiden, wenn ich in Zukunft keine Termine mehr mit dem Makler wahrnehme?

Haus, Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetzeslage, Hausverkauf, Immobilienmakler
Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Vermietung einer Wohnung an einen guten Freund?

Zu allererst sei gesagt, dass meine Frage etwas kompliziert und ausführlich wird.

Ich schildere erst mal die Ausgangssituation. Mein bester Freund und ich haben unser Abitur gemacht und wollen für unser Studium in eine nicht weit entfernte (20km) Unistadt ziehen. Glücklicherweise besitzt der Opa meines Freundes eine Eigentumswohnung in besagter Stadt und wäre bereit uns diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nur schon vorweg: offizieller Hauptwohnsitz soll bei den Eltern bleiben (wegen Versicherung):

Unsere Hauptfrage ist erst einmal ob wir das ganze "offiziell" mit Mietvertrag, Ummeldung, etc. machen sollten oder es lieber unter der Hand regeln wollen. (An sich müsste ich ja nur meine Nebenkosten sowie Hausverwaltungskosten übernehmen, da der Opa nichts daran verdienen möchte.) Das Problem: Der Opa hat absolut gar keine Lust auf Bürokratie. Sollte er Vermieter werden, müsste er sich mit einer Materie beschäftigen, die ihm viel seiner letzte Lebenszeit rauben würde. Deshalb waren wir von Anfang an eigentlich dafür uns das zu sparen.

Jetzt meine erste Frage: wäre es überhaupt legal, wenn ich mit meinem Freund zusammen dort wohnen würde, keine Miete zahlen würde, sondern nur jeden Monat die Nebenkosten + Verwaltungskosten an den Opa überweisen würde und mich nicht ummelden würde? Steuern hinterziehen würde ja in diesem Fall eigentlich niemand, da wir ja wirklich nur die Deckung unsere eigenen Kosten zahlen würden. Dies dürfte ja nicht versteuert werden.

Allerdings erhebt die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer. Keinen Zweitwohnsitz anzumelden ist ja verboten oder nicht? Aber würde dies überhaupt eine Rolle spielen, wenn die Steuer sich auf eine "Miete" von 0 € beziehen würde? Dann gäbe es ja an sich auch da nichts zu versteuern.

Meine Frage würde noch weiter gehen, aber der Übersichtlichkeit halber will ich jetzt erst mal auf ein paar Antworten warten.

Steuern, Freunde, Recht, Mietrecht
Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietrecht