Telekom Bereitstellungsgebühr geschenkt?

Ich habe jetzt am 31.12.2022 einen großen Vertrag bei der Telekom über die Servicehotline (+498003301000) abgeschlossen. Der Mitarbeiter wirkte erst sehr angespannt, klar die wollen ja auch was verkaufen und das ist deren Job. Ich meinte zu Ihm dass er bei mir gelassen sein kann, da ich das Ziel sowie die Taktik kenne, darauf war er dann ziemlich gelassen und sehr freundlich.

Ich habe mich jetzt von Ihm ausführlich beraten lassen und habe nun folgende Produkte gebucht:

  • MagentaMobil XS 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • MagentaMobil XS + Karte 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • VDSL 250 (inkl. Festnetznummer)
  • Magenta TV Entertain

Nun müsste ich circa 109€ an Bereitstellungsgebühr zahlen, sowie die 50€ für die Rufnummer nach Wahl. Der Mitarbeiter meinte jedoch, dass ich diese Gebühren von Ihm geschenkt bekommen würde. Dazu ebenfalls die Cashback Aktion die bis zum 31.12.2022 galt. Er meinte jedoch, dass ich diese erst nach der ersten Rechnung erstattet bekomme.

In der Auftragsbestätigung stehen diese Stellen in der Rechnung, nun frage ich mich ob das normal ist. Ich wechsel jetzt als Neukunde (u28) von 1&1, die hatten sowas auch mir angeboten. Jedoch habe ich nach der Auftragsbestätigung, sofort eine Erstattung der Gebühren erhalten.

Hatte jemand die gleiche Situation?

Danke im Voraus für jede Antwort.

Internet, Mobilfunk, Telefon, Gebühren, Vertrag, Handyvertrag, SIM-Karte, Telekom, Vertragsabschluss, Neukunde, Auftragsbestätigung
Muss meine Mitbewohnerin GEZ Gebühren zahlen?

Hallöchen, ist vielleicht eine kompliziertere Frage, aber ich versuchs mal zu erklären, vielleicht kann mir jemand helfen.

Im Juni letzten Jahres bin ich nach Köln in eine WG gezogen. Im Juli habe ich dann das Schreiben bekommen, dass ich die Rundfunkgebühren zahlen soll und seitdem wird auch alle 3 Monate bei mir abgebucht.

Im Juli, einen Monat später, ist dann aber meine Mitbewohnerin ausgezogen und behauptet jetzt, dass die Gebühren vorher über die andere ehemalige Mitbewohnerin gelaufen wären, sie die deswegen nie zahlen musste und diese alles auf mich übertragen hätte, obwohl es ja ein neuer Vertrag war. Das komische ist auch, dass meine ehemalige Mitbewohnerin mehrere Mahnungen von Rundfunk bekommen hat, dass sie nachzahlen soll, auch Wochen nachdem sie schon ausgezogen ist, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt jemals über die andere gelaufen ist.

Jetzt will sie nämlich meine Beitragsnummer um nachzuweisen, dass ich ja für die Wohnung gezahlt habe, aber ich habe das Schreiben erst bekommen, als sie schon ausgezogen ist und das erste Mal wurde im September abgerechnet und ich musste für den Juni und Juli jeweils nachzahlen.

Ich find die Sache irgendwie komisch, deshalb wollte ich fragen ob sie Recht hat und nicht nachzahlen muss oder will sie einfach um die Gebühren herumkommen?

Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich formuliert, danke schonmal! :)

Gebühren, Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag
Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).

Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.

Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.

Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.

Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):

„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“

Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?

Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?

Gebühren, Recht, Gutschein, Verbraucherschutz, Pandemie, Rechtslage, Veranstaltung, Gültigkeitsdauer
Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Post will Adressauskunft nicht erteilen?

Vor zwei Monaten hatte ich eine offizielle Anschriftenprüfkarte, deren Preis 1,00 € beträgt, mit 60 Cent frankiert, an die dafür zuständige Stelle der Deutschen Post geschickt. Ich hatte angegeben, dass ich das Ergebnis der Anschriftenprüfung elektronisch an meine Mailadresse wünschte. Weil auf der Karte trotzdem danach gefragt wurde, gab ich auch meine Wohnanschrift an. Laut der Deutschen Post soll eine solche Anschriftenprüfung höchstens zwei Wochen dauern.

Nach einem Monat hatte ich noch immer nichts gehört. Deshalb hatte ich über das Kontaktformular auf der Website der Post nachgefragt. Die ernüchternde Antwort lautete, dass die Anschriftenprüfung nur für Kunden mit Wohnsitz im Inland angeboten würde. Ich bin zwar Deutscher, arbeite in Deutschland und habe eine deutsche Steuernummer, wohne aber in der Schweiz und bin somit Grenzgänger.

Ich habe in den AGB nachgesehen. Da stand nichts von einer reinen Inländer-Dienstleistung. Ich finde das diskriminierend. Auch ein sachlicher oder gesetzlicher Grund ist nicht erkennbar.

Ich habe die Post über Ihr Kontaktformular mehrmals gebeten, mir entweder die gewünschte Auskunft zu erteilen oder die Gebühr zurückerstatten, und auch meine (deutsche!) IBAN angegeben. Keine Reaktion. Das heißt, ich habe für eine Dienstleistung bezahlt, sie aber nicht bekommen.

Aber es kommt noch besser: Ich habe mich auch an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewandt, die die Post beaufsichtigt. Antwort: Für Schlechtleistungen sei die Behörde nicht zuständig...

Habt ihr noch irgendwelche Ideen, was ich tun könnte?

Gebühren, Post, Rückerstattung

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