Ist mein Bruder "naiv"?

Wie kann ich meinem 20 jährigen Bruder klar machen, dass es der falsche Schritt ist jetzt ohne eine Ausbildung mit seiner Freundin, die grade in der Probezeit im ersten Lehrjahr ist, eine eigene Wohnung zu suchen?

Sein Plan ist folgender: Er arbeitet 60% Pensum als Lagerist für 13.50€ die Stunde. Beim Lager wo er schafft, möchte er nun eine Ausbildung machen als Bürokaufmann. Er sagt er wird nun einen Ausbildungsvertrag bekommen. Aber bis jetzt nichts, kein DIN A4 Dokument für eine Ausbildung.

Im Mai will er schon umziehen nur weil sein Kollege jemanden kennt der ihm eine Wohnung geben kann. Ich habe ihn gefragt wie er die riesigen Kosten bestreiten will. Seine dämliche Antwort hat mich erstaunt.

  • Seine Ausbildungsvergütung als Azubi ab September: 800€ netto
  • Die Vergütung seiner Freundin: 600€ netto
  • 2x Kindergeld: 500€
  • Nun sagt er, dass er sicher BAB und oder Wohngeld erhalten wird. Aber er versucht nicht mal einen Antrag zu stellen.

Also 1800€ zusammen. Eine Miete kostet in Baden-Württemberg Süden 1000€ warm bei 50qm. Essen wird locker 500€ kosten. Wir hatten 45% Erhöhung der Erzeugerpreise 2022 alleine und Preise steigen weiter. Mieten werden weiter steigen. 100€ Strom pro Monat. 200€ übrig.

Naiv ist der falsche Begriff. Idio* ist der richtige Begriff und seine Freundin ebenfalls. Sorry für den beleidigenden Ausdruck meinerseits. Aber wie hänggeblieben im Kopf muss man sein?

Zuhause gibt er nur 50% von seiner Einkünfte ab. Der Rest gehört nur ihm und hat das Hotel Mama weiterhin wo er gerne sparen kann und seine "vermutliche" Ausbildung in Ruhe machen kann.

Lasst ihn einfach machen - so wird er es selber lernen 80%
Andere Meinung 20%
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Kann Pflege staatlich finanziert werden?

Ich werde erstmal meine Situation erklären :

Also vor einem Jahr hatte meine Mutter mehrere schwere Hirninfarkte wodurch sie jetzt schwer behindert und voll und ganz auf Hilfe angewiesen ist. Sie ist auch nicht mehr in der Lage zu sprechen und kann somit ihren Willen nicht mehr äußern. Sie wird seit einem halben Jahr bei mir und meinem Vater zu Hause von uns gepflegt. Mein Vater ist der festen Meinung dass er die Pflege voll und ganz übernehmen kann und anscheinend der Überzeugung dass ich für immer bei ihm bleibe. Ich bin allerdings erst Anfang 20, mache gerade mein Abitur und möchte ehrlich gesagt so schnell wie möglich von dort weg ziehen weil unser Verhältnis grottig ist und mir absolut nicht gut tut. Außerdem habe ich die Befürchtung dass meine Mutter dort nicht gut aufgehoben ist und mein Vater aufgrund seines Alters nicht mehr lange in der Lage sein wird sich um sie zu kümmern wie sie es braucht. Ich selbst möchte ein eigenes Leben führen, studieren gehen und bin auch selbst aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage solch eine Verantwortung zu übernehmen.

Ich möchte keinen Kontakt mehr zu meinem Vater haben aber ich möchte dass meine Mutter gut betreut wird und dass es ihr gut geht. Ich bin auch selber finanziell nicht in der Lage die Pflegekosten zu übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit dass ein dauerhafter Aufenthalt in einem Pflegeheim staatlich finanziert wird ohne dass ich die Kosten dafür tragen muss? Wenn das nämlich möglich wäre könnte ich mit einem guten Gewissen endlich von dort los kommen.

Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist :

Meine Mutter hat Pflegestufe 5 und einen Schwerbehindertengrad von 100, er hat die Vollmacht über sie und ich bin die Vertretung wenn er nicht mehr in der Lage dazu ist. Die häusliche Pflege ist nicht möglich da diese nur zweimal in der Woche kommen würde, meine Mutter aber 24/7 Betreuung benötigt (Windelwechsel, Körperpflege, Physiotherapie...)

Falls die Frage nicht beantwortet werden kann, weiß jemand vielleicht an wen oder was ich mich wenden könnte um Informationen zu bekommen?

Ich bedanke mich schonmal sehr für die Antworten 🙏

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Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer (2024)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:

Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.

Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.

Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?

Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.

Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."

Strafe soll befristet gelten

Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.

Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.

Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?

Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.

Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.

Wie viele sind betroffen?

Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.

Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.

Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?

Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:

1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen

Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.

Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.

| Quelle:

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet

| Frage:

Findet ihr diese Entscheidung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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