Kann Pflege staatlich finanziert werden?
Ich werde erstmal meine Situation erklären :
Also vor einem Jahr hatte meine Mutter mehrere schwere Hirninfarkte wodurch sie jetzt schwer behindert und voll und ganz auf Hilfe angewiesen ist. Sie ist auch nicht mehr in der Lage zu sprechen und kann somit ihren Willen nicht mehr äußern. Sie wird seit einem halben Jahr bei mir und meinem Vater zu Hause von uns gepflegt. Mein Vater ist der festen Meinung dass er die Pflege voll und ganz übernehmen kann und anscheinend der Überzeugung dass ich für immer bei ihm bleibe. Ich bin allerdings erst Anfang 20, mache gerade mein Abitur und möchte ehrlich gesagt so schnell wie möglich von dort weg ziehen weil unser Verhältnis grottig ist und mir absolut nicht gut tut. Außerdem habe ich die Befürchtung dass meine Mutter dort nicht gut aufgehoben ist und mein Vater aufgrund seines Alters nicht mehr lange in der Lage sein wird sich um sie zu kümmern wie sie es braucht. Ich selbst möchte ein eigenes Leben führen, studieren gehen und bin auch selbst aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage solch eine Verantwortung zu übernehmen.
Ich möchte keinen Kontakt mehr zu meinem Vater haben aber ich möchte dass meine Mutter gut betreut wird und dass es ihr gut geht. Ich bin auch selber finanziell nicht in der Lage die Pflegekosten zu übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit dass ein dauerhafter Aufenthalt in einem Pflegeheim staatlich finanziert wird ohne dass ich die Kosten dafür tragen muss? Wenn das nämlich möglich wäre könnte ich mit einem guten Gewissen endlich von dort los kommen.
Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist :
Meine Mutter hat Pflegestufe 5 und einen Schwerbehindertengrad von 100, er hat die Vollmacht über sie und ich bin die Vertretung wenn er nicht mehr in der Lage dazu ist. Die häusliche Pflege ist nicht möglich da diese nur zweimal in der Woche kommen würde, meine Mutter aber 24/7 Betreuung benötigt (Windelwechsel, Körperpflege, Physiotherapie...)
Falls die Frage nicht beantwortet werden kann, weiß jemand vielleicht an wen oder was ich mich wenden könnte um Informationen zu bekommen?
Ich bedanke mich schonmal sehr für die Antworten 🙏
8 Antworten
Wende Dich bitte an eine Pflegeberatungstelle, z. B. von der Diakonie und z. B. an den Pflegedienst Pflegewerk, Hauptsitz von denen ist in Berlin, sind aber in jeder Stadt und auch an die Krankenkasse der Mutter. Wenn Du ausziehen willst, schafft das der Vater nicht alleine und ihr braucht einen Pflegedienst und der wird von der Krankenkasse bezahlt und jedes halbe Jahr sind auch Pflegeberatungsgespräche Pflicht und auch sehr hilfreich von und mit dem Pflegedienst dann. Es gibt Pflegelotsen im Internet. Für Deine Mutter kannst Du Sozialhilfe beantragen, wenn sie ins Heim muss und ihre Rente nicht ausreicht. Ihr könnt auch 24 h- Helfer aus Polen nehmen und auch die werden von der Kasse bezahlt. Das geht über Pflegeagenturen. Fragt euren Pfarrer mal, ob der was weiss. Du kannst auch im Amtsgericht einen Berufsbetreuer für Deine Mutter jetzt beantragen, der alles das regeln soll, weil Du ja auch den Verdacht hast, dass es nicht gut läuft jetzt mit dem vater und der Pflege der Mutter und das regelt dann alles der Berufsbetreuer und Du schreibst dabei, dass Du aus dem haus ziehen willst beruflich und es nicht weiter regeln kannst und dass auch der vater alleine damit überfordert sein wird. Dann bekommt sie Besuch von einem Richter vom Familiengericht, Vormundschaftsgericht und eine Berufsbetreuung wird eingerichtet. Diese wird auch vom Staat bezahlt zum großen Teil. Das sind oft Anwälte oder Sozialpädagogen, die das dann machen. das Antragsformular findest Du im Internet für einen Berufsbetreuer zu beantragen beim Amtsgericht.
jedes halbe Jahr sind auch Pflegeberatungsgespräche Pflicht
bei Pflegegrad 5 sogar vierteljährlich
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Pflege finanziell zu unterstützen. Da deine Mutter Pflegegrad 5 hat, ist sie in der höchsten Pflegestufe eingestuft und somit als schwerstpflegebedürftig anerkannt. Dies ermöglicht den Zugang zu den höchsten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Grundsätzlich gibt es bei Pflegebedürftigkeit Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Bei Pflegegrad 5 können dies beispielsweise folgende Leistungen sein:
- Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- Sachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Für den Fall, dass deine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und die Rente sowie die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken, kann unter Umständen die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden. Diese Sozialhilfeleistung springt ein, wenn eigene Mittel und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
Du als Kind haftest grundsätzlich nicht für die Pflegekosten deiner Mutter, sofern du kein ausreichendes Einkommen hast. Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von derzeit über 100.000 Euro würdest du für die Unterhaltskosten deiner Mutter herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Es ist jedoch zu beachten, dass vermögensrechtliche Verhältnisse untersucht werden könnten und ggf. vorhandenes Vermögen deiner Mutter zunächst eingesetzt werden muss.
Um deine Mutter in einem Pflegeheim unterbringen zu können, solltest du Kontakt mit der Pflegekasse deiner Mutter aufnehmen und dich dort beraten lassen. Zudem kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn dein Vater die Betreuung nicht mehr ausüben kann. Dafür wendest du dich an das zuständige Betreuungsgericht.
Da die Situation sehr komplex sein kann und eine individuelle Beratung erfordert, wäre es ratsam, sich durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen oder Hilfestellung bei einer Sozialberatungsstelle zu suchen.
Für das Pflegeheim muss Deine Mutter erstmal Ihre Rente und die Leistungen der Pflegekasse einsetzen. Je nach Einkommensverhältnissen muss auch Dein Vater noch Unterhalt zahlen. Kinder sind nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie über 100.000 EUR verdienen.
Den Rest zahlt dann der Staat
Kinder sind genauso ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wie Eltern den Kindern gegenüber. Allerdings ist es beim Elternunterhalt so geregelt, dass es vergleichsweise großzügige Einkommens- und Vermögensgrenzen gibt.
Du wirst also für deine Mutter nicht dein letztes Hemd geben müssen.
Stellt sich nur noch die Frage, ob dein Vater, sofern du noch keine 25 bist für dich und dein Studium aufkommen kann. ggf. wäre BaFög eine Alterntaive.
lg, Nicki
Die häusliche Pflege ist nicht möglich da diese nur zweimal in der Woche kommen würde
Bei Pflegestufe 5? Da ist viel mehr drin bei dieser Pflegestufe.
Aber davon mal abgesehen, ohne deinen Vater geht es trotzdem nicht und da du den Verdacht hast, dass deine Mutter nicht gut versorgt wird, muss es anders laufen.
Du musst den Aufenthalt im Pflegeheim nicht finanzieren. Die Rente deiner Mutter wird dafür genommen, dein Vater wird in einem festgelegten Umfang herangezogen, je nach Einkommen und den Rest bezahlt der Staat.