Warum dürfen privat angefertigte Beweismittel, z.B. Ton oder Videoaufnahmen, vor Gericht nicht verwendet werden?

Es ist ja so, dass jemand, der sagen wir als Beschuldigter vor Gericht geladen wird keine privat angefertigten Beweismittel nutzen darf, um sich z.B. vor einer Fehlverurteilung zu schützen, wenn ein angebliches Opfer z.B. lügt. Zumindest wird es immer so gesagt, dass solche Sachen keine Gültigkeit hatten.

Doch warum eigentlich? Es ist doch einfach nur unfair gegenüber jemanden, der falsch verdächtigt wurde. Dieser möchte doch einfach nur mit einer z.B. Videoaufnahme den Beweis erbringen, dass jemand die Unwahrheit sagt.

Konkret geht es mir um folgende Situation. Jemand trifft sich mit einer Frau und hat einvernehmlichen Sex dieser. Da es sich dabei nur um eine Partnerin handelt, die dieser nur flüchtig kennt nutzt er z.B. die Diktierfunktion seines Handys mit der er die Gespräche mit der Dame aufzeichnet, um sicher zu gehen, dass diese nicht eventuell später die Tatsachen verdreht und z.B. behauptet, dass sie vergewaltigt wurde. Denn so etwas kommt ja ab und an vor. Nun kommt es dann tatsächlich so, dass die Frau später lügt und behauptet vergewaltigt worden zu sein und den Partner mit dem sie schlief vor Gericht zerrt. Dieser hat ja nun die Aufzeichnung des Gesprächs auf seinem Handy aus der klar hervorgeht, dass der Sex beiderseitig einvernehmlich war und die Frau somit lügt.

Doch, wie oben schon erwähnt hatten solche angefertigten Sachen vor einem Gericht keine Gültigkeit und der arme Mann könnte somit für viele Jahre hinter Gittern landen. Findet ihr das nicht ungerecht, dass sich selbst nicht mit eigenen Beweismitteln schützen darf? Und dann kommt ja noch dazu, dass einige sagen, man dürfe solche Aufnahmen gar nicht erstellen, da diese die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzen wurden. Also Pardon, aber es ist doch wohl wichtiger jemanden, der unschuldig ist vor einer Verurteilung zu schützen als diese Persönlichkeitsrechte. Diese müssen da meiner Meinung nach dann erstmal zurück gesteckt werden.

Was ist eure Meinung dazu?

Politik, Recht, Gericht, Sexualstrafrecht, Videoaufnahme, Tonaufnahme, Beweismittel, Philosophie und Gesellschaft
Sind Hashwerte als Beweismittel zugelassen?

Moin,

wie im Titel steht, frage ich mich, ob Hashwerte als Beweismittel vor Gericht zugelassen sind.

Das Konzept der Hashwerte ist denkbar einfach, es kommt ein Input rein, dieser durchläuft den Algorithmus und am Ende kommt ein einzigartiger Hashwert bei raus.

In den USA wurden bereits einige Gerichtsurteile auf Hashwertbeweise gefällt. Kurz, es wurde eine Festplatte beschlagnahmt (bzw. alle Speichermedien). Diese "interessanten" Daten waren allerdings in einem passwortgeschützten Archiv und der Beschuldigte wollte das Passwort selbstverständlich nicht rausrücken. Da die Ermittler allerdings auf die Hashes zugreifen konnten und diese mit einer Hashdatenbank von KiPo-Hashwerten verglichen haben, konnten sie einige Treffer feststellen und der Beschuldigte wurde daraufhin verurteilt.

Allerdings ist Anfang 2017 ein vermeintlich "sicherer" Hashalgorithmus von einer Forschergruppe geknackt worden. Dabei wurde einfach eine "Abkürzung" im Code genutzt und sehr viel CPU-Zeit verwendet. Dadurch gibt es die Möglichkeit in relativ kurzer Zeit aus einem Hashwert eine zweite Datei (unterschiedlich zur ersten Datei) zur erstellen, mit genau denselbem Hash, wie die erste Datei.

Mit Hinblick auf die bisher gefällten Urteile, wäre es nun möglich, dass der Täter, Einspruch einlegen kann und sich auf die Unsicherheit der Algorithmen berufen kann oder würde dies vom Gericht abgelehnt werden, da zum einen beinahe ein Supercomputer möglich wäre, um eine zweite Datei mit demselben Hashwert zu bilden?

Auch wäre es sinnvoll sich die Frage zu stellen, ab wann dieser Hashalgorithmus als "unsicher" gebrandet werden würde, da die Computer mit jedem Jahr leistungsfähiger werden und es irgendwann selbst für Heimanwender relativ einfach wäre, sowas zu bewerkstelligen.

Danke schonmal, für die Antworten!

Computer, Technik, Recht, Hash, Informatik, IT-Recht, Algorithmus, Beweis, Beweismittel

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