Ausbildung abbrechen?

Ich bin im ersten Ausbildungsjahr meiner schulischen Ausbildung zum Präparator im Bereich Geologie. Die dreijährige Ausbildung ist rein schulisch und unvergütet , was schon ein Grund zum Unwohlsein darstellt.

Das Problem sind meine Fehlzeiten , die sich gehäuft haben und unentschuldigt waren und meine Noten , die in einigen Fächern auf der Kippe stehen ( Lehrkräfte müssen sich noch zwischen den Noten 4 oder 5 entscheiden ).

Das allergrößte Problem ist aber der Druck , den ich von allen erlebe. Keiner redet mit mir , finde mit niemandem dort ein Thema und alle sind praktisch und auch theoretisch vom Wissen her viel besser als ich , nahezu perfekt. Lehrer verstehen meine Sorgen nicht und interessieren sich kein bisschen dafür.

Was genau ich in der Schule mache und wobei genau alle anderen tausend Mal besser sind als ich , habe ich in eine vorherige Frage geschrieben.

Was tun ? Ich stehe kurz vor den Sommerferien , d.h. es wird über die Versetzung entschieden. Habe auch eine 1 , eine 2 und paar 3er auf dem Zeugnis , allerdings sieht es allgemein unterirdisch aus.

Kann auch mit den Leuten nicht mehr , sind alle besser als ich , obwohl ich meine Kreativität gerne in den Tätigkeiten des Berufes dort ausgelassen habe.

Könnte 1 Jahr wiederholen , aber ich glaube nicht , dass ich besser werde. Mit mir wird ja wenig kommuniziert und wenn , dann sehr herabschauend , ob von Lehrern oder von Mitschülern aus. Mitschüler reden zu 99% garnicht mit mir. Bin anscheinend nicht willkommen.

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Müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen?

Hallo, ich bin 18 seit letztem Monat. Die Frage wird neu gestellt, da die Antworten etwas verwirrend waren.

Seit letzter Woche habe ich auch mein Abi bestanden, bin jedoch bis zum 01.07 als Schülerin angemeldet. Am gleichen Tag beginnt die Frist sich für mein Wunschstudium in der gleichen Stadt einschreiben zu können.

Hier aber nun folgendes Problem: Seit Dezember vermeiden/streiten sich meine Eltern mit mir, weswegen ich mich bis Mai hin selber im Zimmer eingesperrt habe und dort nur zum schlafen da war ( auf essen verzichtet /selber besorgt). Konnte einen Zeit auch bei meinem Freund daheim verbringen. Habe versucht Gespräche zu starten wie wir den Streit lösen könnten oder zumindest anfangen und es mit dem Unterhalt für mein Studium aussieht, da geplant war dass ich mit meinem Freund zusammenwohnen wollen würde (schon vor den Streiten), jedoch wurde dies nie eingehalten oder verwehrt ohne Begründung . Habe auch kurz vor meinem 18ten erfahren, dass sie sich weigern mein Kindergeld verlängern zu lassen, wie es auch auf mich zu übertragen, damit zumindest ich es für mein Studium verlängern kann.

Aus Wut (mir sind ihre Antworten und Kommentare zu Kopf gestiegen, was mir im nachhinein leidtut) habe ich die nächsten 2Tage alle meine Möbel aus meinem Zimmer auf den Gang, wie auch Kleidung in den Flur rausgeworfen, da anscheinend ich auf nichts ein Anspruch habe. Alles was ich durch meinen Job gezahlt habe, habe ich auch behalten, mir wurde jedoch auch gesagt ich habe keinen Anspruch an die Sachen und mir nichts gehöre.

Sie haben meine Schlüssel weggenommen und auch wertvolle Sammlerstücke die ich über die Jahre gesammelt habe. Danach die Polizei gerufen. Meine Mutter fing an denen zu erzählen, dass sie "Angst" vor mir hat und mein Vater dass er keine Lust auf mich hat, weil er am nächsten Tag in die Arbeit muss.

Naja Polizei war nicht begeistert und meinte ich müsste ja einen Grund dazu haben und auch gesagt dass es deren persönliche Angelegenheit war. Ich bin nach dem Besuch von einfach rausgegangen (war Mitternacht), denn ich habe mich sehr unwilkommen gefühlt. Habe Monatelang mich um eine Versöhnung bemüht und die wollten mich weghaben, also bin ich seitdem zu meinem Freund.

Nun weiß ich nicht, ob meine Eltern mir Unterhalt schulden, da Sie mich ignorieren, wie auch die Eltern von meinem Freund. Die haben mittlerweile auch keine Lust mehr darauf, was ich komplett verstehe. Mittlerweile versuche ich die Zeit mit einem Teilzeitjob zu überbrücken und überlege was ich machen kann/soll. Gesetzgeber sagt, dass ich nicht mit meinen Eltern leben muss als Kost und Logis, wenn ein tiefgründiges Zerwürfnis besteht. Ich habe meine blauen Flecken dokumentieren lassen und ich wurde auch mit 13 in ein Kinderheim gesteckt. Ich weiß aber nicht, ob das hilft. Kann da bitte wer helfen? Ich weiß nicht weiter

Schule, Polizei, Unterhalt, Eltern, BAföG, Kindergeld
Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?

Hallo liebe Community,

ich weiß nicht hier ob hier jemanden der Vorfall mit einer bestimmten Fernuniversität bekannt ist und ich habe auch bisher keine ähnlichen Fragen hierzu gefunden, deswegen erkläre ich es kurz.

2020 wurde wohl ein neues Psychotherapeutengesetz erlassen, leider haben ich und meine Freundin davon nur nebenbei von der Uni erfahren, nachdem wir uns 2021 schon in der Uni angemeldet hatten. Es wurde auch noch die Spezialisierung auf Klinische Psychologie angeboten. Was ich nicht verstehe, denn zu dem Zeitpunkt wirkte dieses Gesetz dann ja schon fast 1 Jahr und trotzdem wurde es angeboten.
Mein (bzw. unser) Plan war es psychologische Psychotherapeutinnen zu werden und dieser Plan wurde mal eben zunichte gemacht.
Nachdem auch die von der Uni geplante spezialisierte Universität nicht zustande kam und dann auch die Spezialisierung auf klinische Psy. an der normalen Uni gestrichen worden ist, war das ein Schock. 
Hätte die Uni überhaupt noch damit werben dürfen, dass man sich auf klinische Psy. spezialisieren kann, obwohl das Gesetz schon fast 1 Jahr wirkte?

Jetzt zu den eigentlichen Fragen. Wir wollen kündigen. Aber es gibt eine Frist von 3 Monaten. Laut Vertrag ist eine außerordentliche Kündigung nur bei Krankheit, Tod, etc. möglich. Fakt ist aber, dass man mit der Kündigung sofort die BAföG Förderung verliert, was bedeutet man hat kein Geld mehr um noch 3 Monate Studiengebühren zu zahlen. Ergibt sich vielleicht doch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung auf Grund von…

… „Nichteinhaltung von Leistung“ (also die zum Studieneintritt noch angebotene Spezialisierung, die jetzt gestrichen wurde)

… Zahlungsunfähigkeit durch den Bafög Verlust.

Und eine Frage die nur mich betriff ist, was mit dem KfW Studienkredit passiert. Da ich den zusätzlich zum Bafög habe und ich nicht weiß, ob ich den mit der Kündigung auch direkt verliere oder ob ich den im Notfall noch diese 3 Monate bedenkenlos weiter laufen lassen kann.

Das alles ist einfach eine richtig blöde Situation und im Leben hat man sich nicht vorgestellt, dass unser Studium bzw. unser Berufswunsch einfach so zerplatzt und man dann auch noch so hilflos dasteht. Und das sind ja nicht nur wir, sonder auch noch viele weitere Studenten.

Danke für‘s Zeit nehmen und auch schon mal Danke für Antworten

Kündigung, Recht, BAföG, Universität, außerordentliche kündigung
Kann es Probleme mit BAföG geben wenn ich nicht genug CP im Semester erbringe?

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, dieses Semester das "Hauptprojekt" meines Studiengangs nicht zu belegen und stattdessen noch ein Semester hintendran zu hängen. Das bedeutet nun, dass ich nur ein Teilmodul belegen kann (was auch nur 2CP bringt). Die übrigen Module hängen nämlich alle zusammen (die muss ich wenn dann alle gemeinsam belegen und machen die meisten CP aus) und das letzte, von dem ich Teilmodul 1 von 2 schon absolviert habe, findet erst im WiSe wieder statt und kann aus technischen Gründen wohl auch erst nach dann als bestanden eingetragen werden. Ich belege jetzt außerdem noch zwei freiwillige Sprachkurse mit je 2CP, aber damit käme ich trotzdem nur auf 6 CP für das Semester.

Mein Studiengangsleiter weiß übrigens auch Bescheid und hat damit kein Problem. Ich beabsichtige, das Studium ab nächstem Semester regulär weiterzuführen. Ich weiß von vielen meiner Kommolitonen, dass sie auch schon ein Semester "ausgesetzt" haben ohne das als Urlaubssemester geltend zu machen. Aber da von denen niemand BAföG bekommt, hilft mir das auch nicht weiter.

Mein BAföG wurde zum Oktober hin bewilligt und läuft daher nun auch weiter. Jetzt frage ich mich, ob es später Probleme mit dem BAföG geben kann, wenn ich nicht die 30 CP dieses Semesters erbringen kann bzw. mich für die Prüfungen der Hauptfächer ja gar nicht erst anmelde. Gibt es eine Mindestgrenze an zu erbringender Leistung je Semester? Es handelt sich dabei um mein 5. Fachsemester und bisher habe ich alle Prüfungen angemeldet und bestanden.

Durch Corona wurde die Förderungshöchstdauer ja um ein Semester erweitert, insofern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder doch?

MfG

Prüfung, BAföG, Hochschule, Student, Studiengang, studieren, Universität, Semester
Wichtiger oder unabweisbarer Grund?

Erst mal tut es mir leid, dass der Text so lang wurde.

Ich möchte meine schulische Ausbildung aus verschiedenen Gründen abbrechen. Für die Ausbildung habe ich 6 Monate lang Bafög erhalten. In meinem Vertrag steht, dass man das Bafög bei Ausbildungsabbruch zurückzahlen muss, außer: es handelt sich entweder um einen wichtigen oder unabweisbaren Grund. Ein wichtiger Grund sind zum Beispiel mangelnde intellektuelle Fähigkeiten oder ein Neigungswechsel.

Ich möchte die Ausbildung aus drei Gründen abbrechen und frage mich, ob ihr einen davon als wichtig oder unabweisbar bezeichnen würdet. Für mich sind es natürlich wichtige Gründe, aber wie schätzt ihr das ein:

Einer meiner Hauptgründe ist, dass ich mich in der Ausbildung unterfordert fühle. In mehreren Fächern behandeln wir Themen, die ich in der 5. Klasse gelernt habe. Und das ganze geht teilweise in einem so unglaublich langsamen Tempo voran. Ich hätte den Inhalt, den wir in 6 Monaten gelernt haben, mir locker innerhalb von 2 Monaten aneignen können. Ich kann mir nicht vorstellen, weiterhin eine Ausbildung zu machen, die mich kaum fördert.

Ein weiter Grund ist, dass ich mich in den Praktika bei den Kindern jedes Mal anstecke. Nach dem letzten Praktikum war ich 8 Wochen erkältet und hatte an manchen Tagen 40 Fieber.

Natürlich ist das an sich kein Weltuntergang und dass man sich bei kleinen Kindern besonders am Anfang oft ansteckt, ist ganz normal, aber unsere Schule hat die Regel, dass man krankheitsbedingt nicht öfter als 14 Tage fehlen darf. Ich möchte das unter keinen Umständen erneut mitmachen, 8 Wochen lang mit Fieber zur Schule oder zum Praktikum zu gehen. Ich musste meine praktische Prüfung bei 40 grad Fieber machen, was für mich echt der Horror war.

Ich weiß genau, dass es beim nächsten Praktikum genauso ablaufen wird und er Gedanke daran sorgt dafür, dass ich jetzt schon nicht mehr richtig schlafen kann, weil mich das einfach schon psychisch belastet.

Außerdem ist mir in der Ausbildung aufgefallen, dass ich zwar mit Menschen arbeiten möchte, aber nicht mit Krippen- oder Kindergartenkindern. Eher mit älteren Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen. Könnte das als Neigungswechsel akzeptiert werden? Ich möchte auf das Studium Soziale Arbeit umsteigen, auch in der Hoffnung, dort mehr gefördert zu werden.

Denkt ihr, dass irgendein Grund davon akzeptiert werden könnte, damit ich das Bafög nicht zurückzahlen muss? Oder was fällt für euch unter wichtige Gründe?

Ausbildung, BAföG, Erzieher, Erzieherausbildung, Ausbildungsabbruch, Aufstiegsbafög
Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im 2-Fach Bachelor zwei Semester lang studiert und danach ein Fach geändert, das andere blieb gleich. Den Bafög Folgeantrag habe ich jedoch vor dem Wechsel gestellt, den Wechsel im September vor dem WS 22/23 vorgenommen, also vor ziemlich genau 6 Monaten. Ich habe das nicht gemeldet, da ich beabsichtige in der gleichen Zeit fertig zu sein und eine Verlängerung wahrscheinlich nicht benötige. Das habe ich aber wohl doch auf die leichte Schulter genommen, denn jetzt wurde mir gesagt, dass ich es auf jeden Fall hätte melden müssen und dass das Konsequenzen haben kann. Jetzt frage ich mich was ich tun soll. Werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen? Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen? Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? Es wäre toll, wenn mir da jemand das Prozedere erklären könnte. Ich habe nämlich sehr große Angst, meinen BAföG Anspruch zu verlieren oder einen erneuten Antrag stellen zu müssen und dann wieder monatelang auf das Geld warten zu müssen, da ich dann leider mein Studium abbrechen müsste, da meine finanzielle Lage sehr schwierig ist. Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)? Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde? 

Ganz lieben Dank.

BAföG, Universität, Semester, BAföG-Antrag, fachwechsel, Studiengangwechsel

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