Übernimmt die Rechtsschutzversicherung in Familienrechtlichen Angelegenheiten?

4 Antworten

da er bezugsperson des kindes ist und diese betreut, kannst du hinziehen wo du willst. er erhält die gewohnte umgebung und das gewohnte umgebung. somit hat er einfach die besseren chancen. deine versicherung ist dabei uninteressant.

Bei rechtsschutzversicherungen gibt es starke unterschiede.

Aber in aller regel sind familienangelegenheiten nicht mit inbegriffen.

Gar nicht.

Für Familienangelegenheiten übernehmen die nicht. Da würden Versicherungen pleite gehen

Btw: er ist im Recht.

Alles was du aufzählst ist kein Grund und wenn er sich bereit erklärt dass das kind bei ihm bleiben kann, musst du GLÜCK vor Gericht haben.

Das kann man nicht pauschal beantworten, das muss sich ein Anwalt im Einzelfall ansehen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Fall versichert ist.