Hausverbot ohne Grund?


18.05.2024, 21:34

Ich habe noch ein par weitere Fragen:

1. Wenn ich erneut diese Filiale betrete, können die Inhaber mich rauswerfen, ohne beweisen zu können dass ich die gleiche person bin, da keine Personalien vorgezeigt wurden? Reicht das gesicht als wieder erkennung?

2. Ist der Ladendetektiv im recht den alarm auszulösen und uns danm vorzuwerfen, dass wir schuld sein.

3. Darf der Ladendetektiv uns sagen, dass wir uns ausziehen müssen?

4. Kann das hausverbot von einem höheren vorgesetzten von h&m für diese filiale aufgelöst werden? Vielen dank.

8 Antworten

"Hallo, wir waren Assis in der Öffentlichkeit, hatten keinerlei Kaufabsicht und haben Ware ohne Erlaubnis fotografiert und den Leuten extra Arbeit gehabt. Waren noch zu viert in der Kabine und haben uns noch zusätzlich extra auffällig verhalten. Das Hausverbot war schon zu viel oder"

"Ohne Grund"

Nein vollkommen berechtigt. Solche Leute will man nicht im Laden haben.


InkompetentLuc 
Fragesteller
 18.05.2024, 20:41

Aber sollte man dafür das gleiche hausverbot bekommen wie jemand der geklauf hat oder andere belästigt hat?

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Narrativium  18.05.2024, 20:44
@InkompetentLuc

Hausverbot finde ich berechtigt, aber das kann die Filialleitung auf Fall zu Fall Basis entscheiden.

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FKK488  18.05.2024, 20:46
@InkompetentLuc

Definitiv ja! Euer verhalten ist asozial gewesen und dafür war das Hausverbot mehr als gerechtfertigt. Das sich andere Kunden dadurch vielleicht sogar belästigt gefühlt haben könnten, kam euch scheinbar nicht in den Sinn.

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LePetitGateau  18.05.2024, 20:49
@InkompetentLuc

Wir brauchen jetzt nicht so tun als wären idiotische Teenager, die sich zu viert in eine Kabine packen und lachend Frauenklamotten anprobieren kein Störfaktor

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InkompetentLuc 
Fragesteller
 18.05.2024, 20:55
@LePetitGateau

Hallo, danke fûr die ganzen antworten, da du dich auszukennen scheints wollte ich noch ein par fragen stellen.

1. Wenn ich erneut diese Filiale betrete, können die Inhaber mich rauswerfen, ohne beweisen zu können dass ich die gleiche person bin, da keine Personalien vorgezeigt wurden? Reicht das gesicht als wieder erkennung?

2. Ist der Ladendetektiv im recht den alarm auszulösen und uns danm vorzuwerfen, dass wir schuld sein.

3. Darf der Ladendetektiv uns sagen, dass wir uns ausziehen müssen?

4. Kann das hausverbot von einem höheren vorgesetzten von h&m für diese filiale aufgelöst werden? Vielen dank

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LePetitGateau  19.05.2024, 15:40
@InkompetentLuc
  1. Ja reicht wenn dich Jemand erkennt. Zusätzlich dazu berechtigt das zu einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
  2. Ähm ja das ist sein Job. Es gibt halt falsche Verdachtsfälle, aber ihr braucht nicht rumheulen wenn ihr euch so verhalten habt und das als Endergebnis rausgekommen ist
  3. Er darf verlangen, dass ihr im Geschäft anprobierte Ware SOFORT auszieht bzw. euch umzieht. Er wird euch kaum gezwungen haben eure eigene Kleidung dazulassen und nackt da zu stehen
  4. Ja natürlich. Auch von "kleineren Mitarbeitern" wenn Ihnen die Berechtigung erteilt worden ist.

Schluck die Kröte und disktutier da nicht rum.

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Naja im Grunde ist das Hausverbot berechtigt! Die Filiale hat das Hausrecht und kann selbst entscheiden wer im Geschäft erwünscht ist und wer eben nicht!

Ihr habt euch offensichtlich ziemlich daneben benommen! Hast du ja in deiner Frage sogar zugegeben das euer Verhalten falsch war. Daher ist dieses Hausverbot berechtigt.

Ihr habt euch sehr kindisch und sehr auffällig verhalten, seid ohne Kaufabsicht in den Laden gegangen und habt euch dort aufgeführt wie im Affentheater und darüber hinaus ungefragt Fotos von fremder Ware und das in privaten Räumlichkeiten gemacht und habt andere Kunden mit eurem Verhalten gestört. Ich sehe nichts verkehrtes am Hausverbot! Als Ladenbetreiber hätte ich ebenfalls kein Interesse daran solche Leute in meinem Laden zu haben.

Betrachtet dieses Hausverbot als Lehrgeld und hoffentlich habt ihr was draus gelernt! Ich hoffe ihr werdet euch in Zukunft wie anständige und gesittete Menschen in einem Geschäft verhalten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.
Von Experte LePetitGateau bestätigt

"Ich sehe den Fehler ein und habe mich auch entschludigt, wir haben wärend der ganzen situation nicht gelacht o.ä. Wir wissen, dass es falsch war, verstehen trotzdem das lebenslange hausverbot nicht"

Ihr habt euch falsch Verhalten, ihr wusstest das es falsch war und jetzt habt ihr entsprechend Der Hausordnung, vermutlich Unruhestiftung, ein Lebenslanges Hausverbot.

Daran gibt es nichts zu beanstanden, weshalb sollte Das Hausverbot zurück genommen werden, weil Ihr bewusst Mist gebaut habt und euch dafür schlecht bestraft fühlt ?..

Das Ganze ist als eine Lektion zu verstehen, dass es bei einem Schlechten Verhalten eben Konsequenzen gibt. Sich für bewusstes Fehlverhalten zu entschuldigen ist dabei rein garnichts wert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Meine Frage ist, ob dieses Hausverbot berechtig war, und wenn nicht ob es aufhebbar ist.

Aber selbstverständlich ist das berechtigt.

Ob das gerechtfertigt ist entscheidet H&M und nicht wir oder sonst jemand , da H&M das Hausrecht hat und somit theoretisch jedem, den man nicht haben möchte, Hausverbot erteilen darf. Ihr habt halt jetzt (hoffentlich) gelernt, wie man sich nicht in einem Modegeschäft benimmt,