Natürlich kann er dir nicht von heute auf morgen einen solchen Termin durch geben.
Es sei denn, es hätte z.B. einen Sturmschaden am Dach gegeben. Eine planbare Sanierung kann man auch rechtzeitig bekannt geben.
Natürlich kann er dir nicht von heute auf morgen einen solchen Termin durch geben.
Es sei denn, es hätte z.B. einen Sturmschaden am Dach gegeben. Eine planbare Sanierung kann man auch rechtzeitig bekannt geben.
Verantwortlich ist natürlich letztlich der Bauherr (Eigentümer) Da ist jedenfalls etwas zu holen im Schadensfall.
Aber kein Zimmermann wird eine Dachgaube mit Änderung der Dachneigung ohne Genehmigung in Auftrag nehmen. Auch der Handwerksbetrieb haftet ja für die Verkehrssicherheit. Ein potentieller Geschädigter kann sich aussuchen, an wen er seine Forderung richtet.
KEIN Rentner ist wirklich auf die Tafel angewiesen. Das ist natürlich etwas anderes, wenn ein Großteil der Grundsicherung für Zigaretten und Alkohol benötigt wird.
Das ist vollkommen irrelevant, weil man solche Systeme gar nicht 1 : 1 vergleichen kann.
Das deutsche Rentensystem hat sich über 150 Jahre sehr gut bewährt. Das KANN man gar nicht von heute auf morgen ändern.
Besitzstände (also auch die der Beamten), kann man nicht einfach ignorieren und per Gesetz abändern.
An gesetzlichen Feiertagen, an denen du eigentlich arbeiten müsstest, sollten dir die ausgefallenen Stunden auch bezahlt werden. Fällt der Feiertag auf einen Tag, wo du sowieso frei hattest, hast du Pech gehabt.
Du hast die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit-Beschäftigte. also bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch 4 Wochen bezahlter Urlaub.
Wenn dort der Krieg beendet sein wird, wird das ein MEKKA für arbeitswillige Handwerker und Investoren sein.
Das wäre ähnlich wie in der BRD in den 50er und 60er Jahren. Dort werden dann hunderttausende GASTARBEITER gebraucht.
In einer Betriebshaftpflicht wird ja der Umfang des Gewerbes abgesichert. Da kann man nicht einfach etas anderes zusätzlich machen.
Ein Dachdecker kann ja jetzt nicht einfach so anfangen, Fotovoltaik-Anlagen zu installieren, ohne, dass er einen Elektromeister einstellt, und dieses Risiko seiner Versicherung mitteilt.
Das grundrisiko ist ja durch eine Betriebshaftpflicht gedeckt. (z.B. wenn der betrieb wegen Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Anspruch genommen wird) Werden zusätzliche Arbeiten in das Betriebsprogramm aufgenommen, ist diese Police zu erweitern.
Eine doppelte Absicherung kostet unnötiges Geld, weil ja in beiden Fällen die Mindestprämie zu entrichten ist.
Das private Risiko ist in den meisten Policen für den Inhaber sogar kostenlos eingeschlossen.
Dass dir dein Chef 4 Monatslöhne im voraus zahlt, ist eher unwahrscheinlich.
Was soll er tun, wenn du dann dort ebenfalls einfach aufhörtst? Das hast du bei der Ausbildung ja schließlich auch getan.
Das ist sogar der übliche Weg. Man kann sich BEFREIEN lassen. Sonst ist man eben pflichtversichert. Diese Monate können wichtig sein, wenn z.B. eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden muss.
Deine Mutter erhält diese Rente FÜR DICH. Das heißt, sie ist verpflichtet, DEINEN Lebensunterhalt davon zu finanzieren.
Das müsste dann speziell auch so vereinbart sein, (ist es zu 99 % nicht).
Dein Vater ist ja im Krankenhaus und wird dort versorgt. Das ist also KEIN sachlicher Grund für einen Versicherungsfall.
Das Problem liegt auch eher darin, dass du dann u.U., eben auch Anweisungen von 22-Jährigen akzeptieren sollst. Das wird nicht immer vorausgesetzt, dass du dazu bereit bist.
Das kommt natürlich ganz auf den Beruf an. Und während des Arbeitsverhältnis kann sich ja auch die Verwendung des Mitarbeiters ändern. Da ist es ja schließlich auch zum SCHUTZ des Arbeitnehmers wichtig.
Als allererstes ist der Versicherer zu benachrichtigen, dass das Objekt leer steht.
Solche Objekte brennen eben auch gerne mal.
Die Versicherung wird auch entsprechend teurer.
So lange du nur mit einer Drohne fliegst, kannst du mit der anderen ja keinen Schaden verursachen. Die dürfen aber nicht gleichzeitig in der Luft sein.
AlG1 wird jeweils am Ende des Leistungsmonats gezahlt. Im ersten Monat steht dir ja noch dein letztes Arbeitsgehalt zur Verfügung.
Verzögert sich die Bearbeitung, hast du ja die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung zu beantragen (darum muss man sich nur rechtzeitig bemühen)
Da es keine "Irrenanstalten" mehr gibt, wäre das irgendwie unmöglich.
Aber genau das hat man mit "nichtsesshafte Personen" bereits im Kaiserreich und anschließend im "1000-jährigen Reich"ja gemacht.
Dann kam anschließend die Aktion T4 (Euthanasie) und zum Schluss wurden "Zigeuner" in Auschwitz der "Endlösung" zugeführt.
Wer so etwas also heute propagiert, muss sich nicht wundern, wenn man ihn dann NAZI nennt
Selbstzensur ist völlig unnötig, wenn man von Hause aus, nicht mit unflätigen Reden "argumentiert"
Mit Meinungsfreiheit haben Hasstiraden absolut NICHTS zu tun.
Umfragen von irgendwelchen Privatleuten sind sowieso reiner Unsinn. Das sollte man hier auf GF völlig weg lassen.