Wird man auch über Feiertage bezahlt?
Hallo,
ich arbeite neben dem Studium geringfügig in einer OGS und muss jeden Monat einen Stundenzettel ausfüllen, nach dem ich bezahlt werde.
Im Mai waren ja nun etliche Feiertage, an den ich in der Regel gearbeitet hätte und deshalb frage ich mich, ob man an diesen auch bezahlt wird, weil man ja nichts dafür kann, dass an diesen Tagen nicht gearbeitet werden darf.
Auf meinem Stundenzettel steht „Bemerkung“, muss man da dann den Feiertag eintragen?
Ich wollte erst mal hier nachfragen, und mich nicht direkt beim Arbeitgeber blamieren🫣
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
4 Antworten
Wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeitszeit muss bezahlt werden. Aber natuerlich nur die, die wegen des Feiertags ausgefallen ist, also die man haette arbeiten muessen, wenn es kein Feiertag gewesen waere.
Wenn Du an den Feiertagen hättest arbeiten müssen, sollte Lohnfortzahlung gelten.
Du kannst die jeweiligen Tage ja entsprechend markieren.
An gesetzlichen Feiertagen, an denen du eigentlich arbeiten müsstest, sollten dir die ausgefallenen Stunden auch bezahlt werden. Fällt der Feiertag auf einen Tag, wo du sowieso frei hattest, hast du Pech gehabt.
Du hast die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit-Beschäftigte. also bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch 4 Wochen bezahlter Urlaub.
Danke! So sieht eine vernünftige und hilfreiche Antwort aus 👍🏼
Nein. An Sonntagen übrigens auch nicht, falls das deine nächste Frage wäre
Wenn sie einen Stundenzettel ausfüllt hat sie einen Stundenlohn. Es werden folglich nur tatsächlich abgeleistete Stunden vergütet
Der Arbeitgeber darf auch nicht den Dienstplan so erstellen, dass die Feiertage ausgespart bleiben. Das ist natürlich schwierig, wenn der AN nur "nach Bedarf" eigesetzt wird.
Das war eine ernst gemeinte Frage. Falls du mit solchen nicht umgehen kannst, beim nächsten Mal einfach weiterscrollen oder die Plattform einfach komplett löschen.
Der Sinn ist nämlich, anderen bei ihren Fragen weiterzuhelfen und nicht sie für blöd zu halten.
Hast du am 1.5. gearbeitet? Wenn ja bekommst du es bezahlt. Wenn nein, dann nicht
Nein, haette sie am 1. Mai arbeiten muessen, wenn es kein Feiertag gewesen waere, muss die ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden. Haette sie aber am 1. Mai sowieso nicht arbeiten muessen, dann nicht.
Nein. Es ist eine geringfügige Beschäftigung. Bezahlt wird nur die tatsächliche Arbeitszeit
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht keine Ausnahme fuer geringfuegig Beschaeftigten vor und gilt somit natuerlich auch fuer diese.
Gut. Dann soll er seinen Stundenzettel so abgeben. Und wenn der Chef sagt, weshalb er für den 1.5. 3,5h eingetragen hat, obwohl die Firma zu hatte, kann er ja sagen, dass das DerCaveman so abgesegnet hat
Nicht weil der Caveman das so gesagt hat, sondern weil das Gesetz es so vorschreibt (sofern sie sonst am 1. Mai haette arbeiten muessen).
Das Gesetz hatte ich dir ja mitgeliefert. Hast du es gelesen?
Natuerlich muss wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden.