Das Jobcenter rechnet uns nun das Kindergeld an, welches aber laut dem Gesetz den Eltern zusteht. Darauf pocht auch mein Vater weswegen er uns nur ungern das Kindergeld überlässt (obwohl dieses doch für die Kinder ist, also was will er damit?).
Zunächst einmal:
JA es ist richtig dass Kindergeld angerechnet wird. Das habt Ihr ja auch weiterhin als Einkommen. Lediglich der Bedarf des Kindes innerhalb der Bedarfsgemeinschaft verringert sich dadurch.
Ihr bekommt also das gleiche Kindergeld, aber nur 250 € weniger Bürgergeld. Die Summe ist also +/- 0 €.
Was hat dein Vater mit dem Kindergeld zu tun?
Kindergeldberechtigt ist der, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Nun ist die Frage, ob das Kindergeld uns zu unrecht vom Jobcenter angerechnet wird,
solange wir das selber doch garnicht bekommen?
JA!
Denn es ist kein Einkommen in euerer BG, da offenbar das Geld an jemand anderes geht, das Kind somit auch einen anderen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anspruch haben & Anspruch auch bekommen, sind 2 verschiedene Dinge.
Das JC geht hier womöglich also von einem Pauschalen Fall aus dass du das Kindergeld bekommst was, offenbar laut deiner Aussage, nicht der Fall ist.
ich bin mit meinem Freund zusammengezogen und befinde mich in meinem Fachabi, welches ich nachhole. Er ist gerade arbeitslos geworden und wir bekommen jetzt Bürgergeld.
Schwieriges Thema.
Kleiner Hinweis: Das JC will / hat euch sicher schon in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt. Das darf es aber nur wenn ein - wechselseitiger Wille - füreinander Sorge zu tragen besteht.
Dieser Wille ist zb. wenn man gemeinsame Kinder hat (nicht immer!), gemeinsame Verträge oder Konten usw.
Viele machen das "Probejahr" beim JC.
Besteht o.g. Wille nicht ,sollte man sich auch da gar nicht erst reinstecken lassen.