Wie viel Preissnachlass steht mir zu (Ebay)?

4 Antworten

Tach :)

wenn Du sie trotz des Zustands wirklich behalten willst, ist ein evtl. Nachlass Verhandlungssache. (Ich würde die Dinger so nicht nehmen). Kopfhörer sind Hygieneartikel.

Es gibt eine Richtlinie auf eBay, welche Abzüge bei welchem Zustand angemessen sind, das bezieht sich auf neue Artikel und Gesetz ist es nicht. Als Orientierung kann man es jedoch nehmen.

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VG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Arbeit mit und für EBAY
 - (eBay, Käuferschutz)
Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen!

Das Wichtigste in Kürze:

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Ansprach auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Der Verkäufer ist verpflichtet dir Kopfhörer ohne diese Mängel zu beschaffen.

Hierfür muss der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist (10Tage) gewähren.

Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Kann der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Der Käufer hat das Recht sich die Sache bei einem anderen Verkäufer zu besorgen. Muss der Käufer dafür einen höheren Kaufpreis bezahlen, wäre die Differenz zwischem dem 1. und dem 2. Kaufvertrag der Anspruch auf Schadenersatz.

Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern.

Bei Minderung nach § 441 werden Wert und Kaufpreis zueinander in Bezug gesetzt.

Formel zur Minderung

Zu zahlender Preis = Wert mit Mängel : Wert ohne Mängel x Kaufpreis

Beispielrechnung:

  • Käufer kauft eine Festplatte für 160,- EUR.
  • Ohne Mängel wäre die Festplatte 200,- EUR wert.
  • Infolge des Mangels ist die Festplatte nur 150,- EUR Wert
  • Der Käufer kann den Kaufpreis auf 120,- EUR mindern

Formel:

120,- € = 150,-€ : 200,-€ x 160,-€

Den Differenzbetrag von 40,- EUR muss der Verkäufer dem Käufer erstatten.

Meine persönliche Meinung ist:

Bei einem Kaufpreis von ca. 20,- EUR würde ich dir vorschlagen, einen Preisnachlass von 50 % (10,- €) zu verlangen.

Bei Sachmängeln trägt ausschließlich der Verkäufer die Transportkosten für den Hin- und Her-Versand.

Für den Verkäufer stellt dieser Preisnachlass wahrscheinlich die günstigste Lösung dar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jurafuchs  15.12.2023, 15:11

Prinzipiell schreibst du hier viel richtiges, aber du vermischst hier einiges.

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Anspruch auf Preisnachlass hast du erstmal nicht direkt. Du hast hier einen Sachmangel gem. § 434 BGB. Diesen kannst du geltend machen nach § 437 BGB. Diese Auflistung ist in einer Folge und abschließend geregelt. Somit hast du dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben.

Wenn ihr euch aber direkt auf einen Nachlas einigt, ist das natürlich auch in Ordnung. Erwarte aber nicht, das der Verkäufer jede Summe deinerseits annimmt (muss er eben nicht).

scpos 
Fragesteller
 15.12.2023, 14:08

Aber wie Hafnafir schon kommentiert hat, ist das doch eine Arglistige Täuschung und somit eine Straftat, oder?

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Jurafuchs  15.12.2023, 14:09
@scpos

Schwierig. Gebrauchte Zustände sind nicht abschließend ausgeurteilt und kommen daher immer auf das Empfinden einer Person an. Ich würde hier nicht pauschal eine Straftat unterstellen, auch wenn die Bilder oben natürlich extrem sind.

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scpos 
Fragesteller
 15.12.2023, 14:12
@Jurafuchs

Da gebe ich dir vollkommen recht, aber als Gewerblicher Anbieter sowas als "sehr guten" Zustand zu Verkaufen finde ich schon sehr fernab von jeglicher Realität

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Jurafuchs  15.12.2023, 14:16
@scpos

Wie gesagt - in diesem Falle finde ich den Zustand auch relativ "sportlich".

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heurekaforyou  15.12.2023, 15:08
Erwarte aber nicht, das der Verkäufer jede Summe deinerseits annimmt (muss er eben nicht).

Da hast du Recht. Allerdings hat der Verkäufer auch Pflichten.

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

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Arglistige Täuschung, Geld zurück oder Anzeige