Wie läuft ein Umzug mit Sozialhilfe ab?


09.05.2024, 19:03

Ich bekomme Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Kapitel 3.

Und nach welcher Mietobergrenze muss ich gehen, wenn ich eine neue Wohnung suche? Beim neuen Wohnort sind es max. 45m² & 614 € Kaltmiete und beim aktuellen Wohnort sind es max. 45m² & 376 € Kaltmiete.

1 Antwort

Eine Bewilligung für den Umzug vom derzeitigen Sozialamt ist nicht zwingend notwendig, würde aber einiges einfacher machen, wenn der Umzug notwendig wäre.

Denn nur dann würde das Sozialamt auch eine schriftliche Bewilligung erteilen und nur dann würden sie auch angemessene Kosten für den Umzug bewilligen, mehr würdest Du von da nicht bekommen.

Aber dann hättest Du die schriftliche Bewilligung für den notwendigen Umzug und dann würde dir das neue Sozialamt bei Bedarf auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligen.

Müsstest dann natürlich beim neuen Sozialamt einen neuen Antrag stellen und dann gelten für dich die dort angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft, aber das wird man dir dann schriftlich mitteilen und auch, dass Du den Mietvertrag erst nach schriftlicher Bewilligung der Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben sollst.