Sozialhilfe und Erbe?

6 Antworten

Es gibt ein Schonvermögen. Den Rest musst du leider verbraten und bekommst keine Stütze.

Nehme mal an, der Betrag ist nicht so hoch, dass man sich davon eine Wohnung kaufen könnte, das einzig sinnvolle in dieser Lage.

Was vor dem Antrag an Geld da war, gilt als Vermögen.

Wenn Du weiter bei Deiner Mutter wohnst, darf Dein Geld angerechnet werden - wenn Du U 25 bist.

Warum ziehst Du nicht aus und nimmst eine eigene Wohnung?

Wie alt bist du denn, was hast du an monatlichen Brutto und Nettoeinkommen, was kostet die Warmmiete, wohnst du mit deiner Mutter alleine ?

Solltest du mit deiner Mutter noch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, also entweder noch unter 25 sein oder deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken können, dann würde dir das Jobcenter zwar nichts von deinem Erbe wegnehmen, es würde aber auf deinen evtl.Anspruch unter Berücksichtigung deines ALG - 2 Schonvermögens auf deinen Bedarf angerechnet.

Es wäre also je nach Höhe des Erbes möglich das deine Mutter dann nichts mehr für dich bekommen würde, du müsstest dann deinen Beitrag in Form von Kostgeld selber an deine Mutter zahlen.

Das ALG - 2 Schonvermögen liegt bei 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €, dass gilt für minderjährige und volljährige Kinder unter 21 Jahren.

Gibst du im Internet einfach mal ein ,, ALG - 2 Schonvermögen ", da kannst du es genauer nachlesen.

Ihr bildet automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Du musst also auch dein Vermögen und das Erbe offenbaren. Sofern der Freibetrag überschritten wird, bekommt ihr keine Sozialhilfe und müsst dann eben vom Erbe leben.

Ich würde dir den Tipp geben, einfach auszuziehen. Mit dem Erben kannst du dir sicherlich eine Wohnung leisten.

Wenn Du bei Deiner Mutter lebst und diese Wohnung von ihr bezahlt wird, kann es sein, dass Du Deinen Anteil dazu steuern musst.


Yvonne2811 
Fragesteller
 06.08.2019, 15:15

Miete zahlen tu ich so oder so schon

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