Wie gut stehen die Chancen?Betriebskosten, Widerspruch, Anwalt?

2 Antworten

Zunächst einmal hast Du nichts verkehrt gemacht. Und die Zustimmung zur BK-Abrechnung mit Deiner Unterschrift sagt am Ende auch nichts aus, weil es hier letztlich um Fakten geht. Du hast immer noch insgesamt die 12 Monate seit Zugang der Abrechnung, um Einsicht in die Belege zu nehmen.

  1. Heizkosten: Du Glücklicher! Nur eine dreistellige Nachzahlung? Viele bekamen eine vierstellige Nachzahlung. Auch wenn der Verbrauch nahezu gleich war, die Beschaffungskosten für Brennstoff waren drastisch gestiegen. Das hast Du nicht mitbekommen?
  2. Versicherungen: Hier die Belege anschauen. Vielleicht wurde überhaupt erst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Womöglich hat sich die Wohngebäudeversicherung durch Aufnahme zusätzlicher, notwendiger Leistungen erhöht. Vielleicht war ein Wechsel der Versicherung notwendig (Stichwort "Rauswurf"). Und durch viele Unwetter-Schäden in den letzten Jahren sind alle diese Prämien stark gestiegen. Auch davor bleibst Du nicht verschont. Stimmt der Betrag mit den Belegen überein, musst Du das akzeptieren. Andernfalls dem Vermieter vorwerfen, ggf. auf dem Klageweg, dass der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachtet hat.
  3. Ablesung nach 4 Jahren: Vielleicht war es vorher gar nicht nötig. Stichwort Funkzähler. Diese Geräte funken die jeweiligen Stände (1-2 pro Monat werden gespeichert) automatisch zu einem Empfänger, sodass man gar nicht mitbekommt wenn abgelesen wird.

Ich würde Dir einfach empfehlen, vom Vermieter Kopien aller Abrechnungsbelege zu erbitten (Kosten musst Du erstatten) oder um Gelegenheit zur Belegeinsichtnahme nachfragen. Das Recht dazu hast Du. Sicher wirst Du feststellen, dass alles seine Richtigkeit hat und wenn Dir die Kosten in dieser Wohnung zu hoch sind, solltest Du Dir überlegen, ob Du nicht besser eine neue Wohnung suchen solltest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Brachiale 
Fragesteller
 07.05.2024, 14:50

Wenn das alles seine Richtigkeit hat, bin zufrieden und meine Zweifel sind behoben. Ich bin es gewohnt immer Geld vom Vermieter zu bekommen am Ende Jahres. Natürlich bin ich mir über die politische wirtschaftliche Lage bewusst, aber sowas muss ich überprüfen lassen gerade dann, wenn es um höhere Summen geht.

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bwhoch2  07.05.2024, 15:12
@Brachiale

Natürlich. Es war mir im Übrigen schon 2022 völlig klar, dass trotz aller Berichte über teils exorbitante Preissteigerungen, das böse Erwachen für viele Mieter frühestens dann kommt, wenn die Abrechnung für 2022 in 2023 vorliegt oder aber erst die Abrechnung für 2023 im Jahr 2024.

Es gab 2022 noch viele Lieferverträge mit "normalen" Preisen und erst mit Ablauf dieser Verpflichtungen konnten die Versorger kräftig erhöhen. Somit hat sich das zeitlich etwas versetzt ausgewirkt. Mieter erfuhren von den tatsächlichen Auswirkungen oft erst Ende 2023 oder eben jetzt mit der Abrechnung für 2023. Gut möglich, dass man die Medienberichte in 2022 lieber erst einmal verdrängt hat.

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Als Mieter hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände dagegen geltend zu machen. Daran ändert sich auch durch die Zahlung nichts.

Die Einwände gegen die Abrechnung müssen aber sachlich begründet werden. Und dabei ist es nicht sachlich, wenn man sagt, die Kosten sind gestiegen. Einen solchen Widerspruch muss der Vermieter nicht bearbeiten und er kann diesen in den Müll werfen um es deutlich auszudrücken.

Man muss zuerst sein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nehmen. Hierbei vergleicht man, ob die Kosten auf der Abrechnung den Rechnungen des Vermieters entspricht. Wenn der Vermieter die Kosten tatsächlich hatte, kann man dagegen nichts sagen. Man prüft dann nur noch, ob alle Positionen umlagefähig sind und der Betrag für die Wohnung richtig berechnet ist.