Gerichtliches Mahnverfahren trotz Vergleichsangebots?
Hallo zusammen,
ich habe Forderungen an einen Bauunternehmer gestellt (5.000 Euro), da Arbeiten nicht weiter geführt wurden und ich diese durch eine andere Firma habe vornehmen lassen (Frist gesetzt, gekündigt, andere Firma beauftragt). Nun hat die Gegenpartei über einen Anwalt einen Vergleich angeboten (2.500 Euro), aber die Schuld natürlich von sich gewiesen - und gleichzeitig sollte ich auf alle weiteren Gewährleistungsansprüche verzichten. Das Vergleichsangebot war mir aber dafür zu niedrig, da noch weitere gravierende und kostenintensive Mängel aufgetreten sind, die mit der ersten Forderung nicht direkt zu tun haben. Der Anwalt wollte dann ein Gegenangebot inkl. Begründung haben. Auf diese Forderung, was rund dem Dreifachen seines Angebots entspricht, habe ich nichts mehr gehört. Auch auf Nachfrage nicht... Nun habe ich einfach den ursprünglichen Betrag (5.000) nochmals per Einschreiben angemahnt und nach Ablauf dieser Frist online ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Meine Frage: Das Vergleichsangebot der Gegenpartei war ja dann eigentlich schon der Widerspruch auf das nun eingeleitete Mahnverfahren oder?! Muss er da überhaupt nochmal widersprechen?
Vielen Dank,
der Tim
4 Antworten
Wenn das Vergleichsangebot nicht akzeptiert wird (egal von welcher Seite), kann das Verfahren ja nur vor Gericht geklärt werden.
Natürlich würde ich dann vorher auch nichts zahlen. Natürlich laufen dann Verzugszinsen, falls die Forderung DOCH rechtmäßig ist.
Also bei solchen Themen solltest du dir nen Anwalt nehmen. Schon alleine das korrekte Kündigen und vornehmen von Ersatzleistungen durch eine andere Firma ist nicht ohne.
Was ich auch nicht verstehe: Du willst 5.000€ ursprünglich haben. Dann kommt ein Gegenangebot von 2.500€, worauf du mit etwa dem dreifachen, also 7.500€ als gegenangebot kommst. Da darauf keine Reaktion folgt, mahnst du gerichtlich die 5.000€ wieder an? Das kann dir vor Gericht eventuell negativ dargelegt werden, so nach dem Motto "ist der Schaden jetzt 5.000 oder 7.500..". Aber wie gesagt, wenn der gegenüber nen Anwalt hat würde ich an deiner Stelle das nicht ohne versuchen. Das kann nur schief gehen. Dann machst du ein zwei Fehler im Formverfahren und blitzt ab, und musst seine Anwaltskosten direkt auch mit übernehmen.
Ja, es geht um zwei verschiedene Dinge: A) Eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde, aber laut Werkvertrag geleistet werden sollte und für die ich dann jemand anderen beauftragt habe. Und B) eine erbrachte Leistung, die mangelhaft ist und für die ich aber laut Vergleich auch auf Gewährleistung und weitere Ansprüche verzichten soll. Wenn ich das mache, will ich aber dann nicht 5.000, sondern 7.500. Aber die 5.000 für A) will ich ja definitiv erstmal haben. Ist das so nachzuvollziehen?
Zu B) musst du dem Handwerker aber erst mal das Recht auf Nachbesserung geben, bevor du irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst. Und wenn du für den Verzicht auf A) auf Ansprüche aus B) verzichten sollst, dann geht das eigentlich nur, wenn sie gekoppelt sind. Und auch dann wäre ich mir nicht sicher, ob der Handwerker wirksam einen Gewährleistungsverzicht erwirken kann. Dazu ist er eigentlich gesetzlich verpflichtet.
Aber wie gesagt, wenn die Gegenseite nen Anwalt hat, dann solltest du nicht selber daran rumdoktorn.
Ne das vergleichsangebot ist eher so zu deuten, dass der Schuldner der Auffassung ist, ein Teilanspruch ihm gegenüber würde bestehen.
Bei einem mahnverfahren muss Widersprochen werden, das kein vb erteilt werden kann. Würde ein vb erteilt, kann nur noch Einspruch eingelegt werden.
Nicht unterschreiben
Die Gegenseite will ja mit den 2.500 Euro "raus aus der GANZEN Sache" (also Sache A)= nicht erbrachte Leistung von anderer Firma erledigt und B)= Mängel an der erbrachten Leistung). Das 2.500 sind mir aber zu wenig, da es nur die Hälfte der ersten Forderung ist. Wie wären denn konkret meine nächsten Schritte? Würde ich erstmal die Forderung A)=5.000 vor Gericht erstreiten und dann die weiteren Mängel=B) einklagen oder sollte ich das in einem Abwasch machen?