Gerichtliches Mahnverfahren trotz Vergleichsangebots?

4 Antworten

Wenn das Vergleichsangebot nicht akzeptiert wird (egal von welcher Seite), kann das Verfahren ja nur vor Gericht geklärt werden.

Natürlich würde ich dann vorher auch nichts zahlen. Natürlich laufen dann Verzugszinsen, falls die Forderung DOCH rechtmäßig ist.


Tiiimmmy 
Fragesteller
 04.12.2021, 12:00

Die Gegenseite will ja mit den 2.500 Euro "raus aus der GANZEN Sache" (also Sache A)= nicht erbrachte Leistung von anderer Firma erledigt und B)= Mängel an der erbrachten Leistung). Das 2.500 sind mir aber zu wenig, da es nur die Hälfte der ersten Forderung ist. Wie wären denn konkret meine nächsten Schritte? Würde ich erstmal die Forderung A)=5.000 vor Gericht erstreiten und dann die weiteren Mängel=B) einklagen oder sollte ich das in einem Abwasch machen?

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DerHans  04.12.2021, 12:36
@Tiiimmmy

Wie bereits geschrieben. Wenn du dich auf den Vergleich nicht einlässt, bleibt ja nur die gerichtliche Auseinandersetzung. Dabei ist das Ende natürlich offen. Wenn du Pech hast, ist bei Prozessende die Firma bereits liquidiert.

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Tiiimmmy 
Fragesteller
 04.12.2021, 13:56
@DerHans

Klar. Aber wie sähe denn der nächste Schritt aus eigentlich? Wenn die Gegenseite Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegt, muss ich mir dann einen Anwalt nehmen oder kann ich theoretisch auch selbst ein Klageverfahren einleiten?

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DerHans  04.12.2021, 13:59
@Tiiimmmy

Ohne Anwalt stehst du da wahrscheinlich auf verlorenem Posten. Die Firma hat garantiert eine Rechtsabteilung.

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Also bei solchen Themen solltest du dir nen Anwalt nehmen. Schon alleine das korrekte Kündigen und vornehmen von Ersatzleistungen durch eine andere Firma ist nicht ohne.

Was ich auch nicht verstehe: Du willst 5.000€ ursprünglich haben. Dann kommt ein Gegenangebot von 2.500€, worauf du mit etwa dem dreifachen, also 7.500€ als gegenangebot kommst. Da darauf keine Reaktion folgt, mahnst du gerichtlich die 5.000€ wieder an? Das kann dir vor Gericht eventuell negativ dargelegt werden, so nach dem Motto "ist der Schaden jetzt 5.000 oder 7.500..". Aber wie gesagt, wenn der gegenüber nen Anwalt hat würde ich an deiner Stelle das nicht ohne versuchen. Das kann nur schief gehen. Dann machst du ein zwei Fehler im Formverfahren und blitzt ab, und musst seine Anwaltskosten direkt auch mit übernehmen.


Tiiimmmy 
Fragesteller
 04.12.2021, 11:53

Ja, es geht um zwei verschiedene Dinge: A) Eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde, aber laut Werkvertrag geleistet werden sollte und für die ich dann jemand anderen beauftragt habe. Und B) eine erbrachte Leistung, die mangelhaft ist und für die ich aber laut Vergleich auch auf Gewährleistung und weitere Ansprüche verzichten soll. Wenn ich das mache, will ich aber dann nicht 5.000, sondern 7.500. Aber die 5.000 für A) will ich ja definitiv erstmal haben. Ist das so nachzuvollziehen?

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Freestila  04.12.2021, 23:04
@Tiiimmmy

Zu B) musst du dem Handwerker aber erst mal das Recht auf Nachbesserung geben, bevor du irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst. Und wenn du für den Verzicht auf A) auf Ansprüche aus B) verzichten sollst, dann geht das eigentlich nur, wenn sie gekoppelt sind. Und auch dann wäre ich mir nicht sicher, ob der Handwerker wirksam einen Gewährleistungsverzicht erwirken kann. Dazu ist er eigentlich gesetzlich verpflichtet.

Aber wie gesagt, wenn die Gegenseite nen Anwalt hat, dann solltest du nicht selber daran rumdoktorn.

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Ne das vergleichsangebot ist eher so zu deuten, dass der Schuldner der Auffassung ist, ein Teilanspruch ihm gegenüber würde bestehen.

Bei einem mahnverfahren muss Widersprochen werden, das kein vb erteilt werden kann. Würde ein vb erteilt, kann nur noch Einspruch eingelegt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Tiiimmmy 
Fragesteller
 03.12.2021, 14:39

Danke für die schnelle Antwort! Was ist denn "vb"? Danke

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Nicht unterschreiben


Tiiimmmy 
Fragesteller
 04.12.2021, 13:57

Und stattdessen? :)

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nanfxD  04.12.2021, 14:15
@Tiiimmmy

Gerichtlich durchsetzten, wenn du recht hast

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