Was passiert wenn man den Bescheid nie annimmt, gilt dann das nicht was in dem Bescheid steht?

5 Antworten

So mancher hätte das wohl gerne....

Aber dem ist nicht so, weil diese Bescheide mit Postzustellungsurkunde zugestellt werden.

Der Postzusteller vermerkt in einem speziellen Feld auf dem Briefumschlag, wann er das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat und versieht seine Eintragung mit seinem Namenskurzzeichen - damit ist der Bescheid zugestellt und damit beginnt auch die mögliche Widerspruchsfrist...

Das Nichteinhalten der Widerspruchsfrist kann erhebliche Nachteile mit sich bringen, denn ein nicht oder verspätet eingehender Widerspruch ist nicht erfolgt.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Die Vereitelung einer Zustellung oder das ignorieren eines Schriftstückes ändert nichts. Nach rechtskräftiger Zustellung (notfalls Veröffentlichung am Amtsgericht) gilt alles als rechtsgültig und Du musst mit den Konsequenzen rechnen.

Da waren die richtigen Antworten schneller.

Ich muss jedoch noch was zu folgendem anmerken: kann man das dann ewig lang hinauszögern wie z.B. beim Führerscheinentzug

Einfach die Folgen hier nachlesen, so einfach ist auch das nicht.

https://www.juraforum.de/lexikon/fuehrerschein-nicht-abgegeben

Heute ist es möglich, den Bescheid per Postzustellungsurkunde zuzustellen. Das heißt, der Postbote unterschreibt auf der Rückantwort, dass er das Schriftstück eingeworfen hat. Das gilt dann als zugestellt.

In der letzten Auffangebene wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Ohne inhaltliche Angaben natürlich. Da steht dann sinngemäß im Amtsblatt, dass für xyz ein Bescheid unter Aktenzeichen sowieso jetzt öffentlich zugestellt ist.


darkhouse  27.07.2023, 13:53

Was haste denn für ein Problem? Kopf in den Sand funktioniert nicht mal beim Strauß, denn der steckt den gar nicht wirklich in den Sand.

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und einfach die Annahme verweigert

hat man den "Bescheid" erhalten, man will ihn nur nicht zu Kenntnis nehmen.