Was ist eure Meinung ist der Paragraph 218 eine gute Entscheidung für die Frauen?( bitte mit Begründung)?

SarahSchweiz  27.03.2023, 13:46

Welcher Paragraph?

marah697 
Fragesteller
 27.03.2023, 13:48

218

ghul666  27.03.2023, 13:46

Welcher Paragraph?

marah697 
Fragesteller
 27.03.2023, 13:48

218

1 Antwort

Der § 218 Schwangerschaftsabbruch Strafgesetzbuch (StGB) dient in seinen ersten beiden Absätzen zunächst zum Schutz der Frau und ihrer Gesundheit, weil nicht Hinz und Kunz („Engelmacher“) eine Schwangerschaft abbrechen darf.

1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 
1.
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2.
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

So kann auch z.B. nicht jeder „ungewollt Vater werdende“, jede neidische Freundin/Schwester, jeder bösartige Kollege/Nachbar… ungestraft einer Schwangeren Mifepriston verabreichen.

Über eine Umgestaltung von

3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

und den § 218a (1) (Pflichtberatung und willkürlich gesetzte Frist) lässt sich jedoch diskutieren. Es wäre wünschenswert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nicht nur „straffrei aber rechtswidrig“, sondern entkriminalisiert und aus der „Schmuddelecke“ geholt wird.

§ 219a ist ja schon glücklicherweise weggefallen.

Alles Gute für dich!

apt2nowhere  27.03.2023, 15:53

§ 218a

soll dann heißen, dass § 218 immer dann unwirksam ist, wenn die Frau den Abbruch wünscht? Hmm wäre zu überlegen - ich gehe aber davon aus, dass sich der Staat dann auch von seinen Verpflichtungen gegenüber den Frauen entledigt, die das Kind behalten wollen - so muss er über die Pflichtberatung Angebote machen, die ansonsten wegfallen könnten - was meinst du?

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isebise50  27.03.2023, 18:39
@apt2nowhere

Richtig - unter § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs finden sich die Voraussetzungen, wann der Tatbestand des § 218 sowohl für den durchführenden Arzt als auch die Schwangere nicht verwirklicht ist.

Beratungsstellen kann man ja auch ohne eine Schwangerschaftskonfliktsituation wahrnehmen.

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isebise50  27.03.2023, 21:26
@apt2nowhere

Deutschland verfügt über ein dichtes Beratungsnetz. Wohlfahrtsverbände, Kreise und Kommunen bieten Beratung zu Fragen rund um Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung an.

Es gibt zig nicht staatlich anerkannte Beratungsstellen (z.B. profemina) deren Beratung nicht für einen Abbruch zugelassen ist, sprich man erhält da keinen Schein. Trotzdem bieten sie Hilfestellung an.

Und bei staatlich anerkannten Beratungsstellen (z.B. profamilia) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

Schau mal hier https://www.familienplanung.de/beratung/wer-beraet-mich/

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